1231 Views | 21.04.2015 | 14:21 Uhr
geschrieben von Kathrin Offermann

DAK-Gesundheit (Münster)

Nur nicht krank werden!

Bestell-/Kundennummer: 330551052000/21086390

Ich bin schon mein ganzes Leben lang bei der DAK versichert und auch meine Familie. Ich bin Lungentransplantiert und war bis vor einem Jahr noch sauerstoffpflichtig. Zwecks Voruntersuchungen für die Transplantation und zur Kontrolle, musste ich in ein ca. 300 km entlegenes Krankenhaus. Der Krankentransport sollte mit einem Taxi erfolgen, da ich selbst nicht in der Lage war eine andere Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

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Für diesen Transport beantragte meine Hausärztin eine Sauerstoffflasche für 60€. Die DAK hat die Kosten dafür abgelehnt und somit wurde ein Transport mit einem Krankenwagen der für beide Strecken, der das Zehnfache gekostet hat, notwendig. Verschwendung?

Nun müssen aber solche Ausgaben wieder eingespart werden, und wo könnte man das besser als am Patienten? So werden da Erstattungsbeträge wie z. Bsp. überzahlte Rezeptgebühren, Stromkosten für Beatmungsgeräte erstmal sang- und klanglos einfach gekürzt überwiesen. Wenn man dann reklamiert, bricht die große Diskussion und Schriftwechsel aus, der sich extrem in die Länge zieht, bevor dann auch der fehlende Betrag erstattet wird, wenn man Glück hat, oder vorher genervt aufgibt. Aber dem noch nicht genug.! Zur Bearbeitung von Hilfmittelanträgen hat der Gesetzgeber gem. § 13 Abs. 3a SGB V, eine neue Bearbeitungszeit von drei Wochen festgelegt. Scheinbar aber gilt dieses Gesetz aber nur für alle andere Krankenkassen, außer der DAK. Alle Hilfsmittel die nicht innerhalb dieser Zeit bearbeitet wurden, gelten automatisch als genehmigt. Ich stellte den Antrag am 17.08.2014 und habe endlos viele Briefe, Einschreiben und Fax geschrieben und geschickt, die zunächst einmal alle ignoriert wurden.

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Letztendlich schrieb ich eine Vorstandsbeschwerde, worauf mich kurz darauf ein verständnisvoll wirkender Mitarbeiter anrief, um mir mitzuteilen, dass mein Anliegen an eine Teamleiterin weitergeleitet wurde. Anstatt der geforderten Rückzahlung seit Antragsstellung, genehmigte sie mir einmalig ein Rezept und war allen ernstes der Meinung mir enorm weitergeholfen zu haben.

Acht Monate nach Antragsstellung informierte man mich, dass bereits bei Antragsstellung eine Verordnung hätte vorliegen müssen. Alternativ dazu könne man Erstattungen nur gegen Vorlage der Quittungen vornehmen. Jetzt stellt sich die Frage warum kam diese Information nicht gleich nach der Antragsstellung, dann wäre es ein leichtes gewesen, Belege zu sammeln und Verordnungen zu beschaffen. Die zweite Frage, die sich hier stellt ist, wozu Quittungen sammeln wenn andere Patienten eine monatliche Pauschale erhalten, und die letzte Frage, die sich hier stellt, ist der monatliche Bedarf, der bereits bekannt ist, da die Kosten für einen Monat bereits einmalig übernommen wurden. Es drängt sich hier der Eindruck auf, es wird getrickst, gekürzt, ignoriert und telefonisch abgewimmelt, und am Ende hat keiner was erhalten und niemand etwas gewusst.

Man sollte sich gut überlegen zu welcher Krankenkasse man wechselt, denn hier wird scheinbar auf der einen Seite das Geld verschwendet, wie das obige Beispiel zeigt, und auf der anderen Seite das Notwendige verweigert.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Erstattung einer Pauschale seit dem 17.08.2014 und Bewilligung des Heimtrainers


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.05.2015 | 16:23
von Kathrin Offermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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