Durch Wolf endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3666 Views | 24.04.2015 | 13:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3109655

Wolf GmbH

Wolf Brennwerttherme CGB-2-24 mit ISM7 und SM-2 Fehlerhaft

Im Juni 2014 wurde von einer Heizungsbaufirma aus Sonthofen eine bestehende Heizung mit Ölkessel und Solarthermie gegen eine Wolf Brennwerttherme CGB-2-24 ausgetauscht wobei die vorhandene Solaranlage über das SM-2 von Wolf betrieben wird und für die Fernsteuerung ein ISM7 integriert wurde.

SCHLAGWORTE

Nachdem nun nach langem Hickhack mit der Heizungsfirma (und dem meines Erachtens ignoranten Service der Firma Wolf (keine oder verspätete und unzureichende Antworten und Gebetsmühlenartige Wiederholung von angeblichen Funktionalitäten, die jedoch nicht so funktionieren wie gedruckt) sowie unzählige teils erfolglose Ortstermine die Anlage nun immer noch nicht entsprechend den Angaben funktioniert, wurde nun per Anwalt die Heizungsfirma aufgefordert, die noch bestehenden Fehler zu beheben.

diese sind

1. Solarregelung fehlerhaft

Die Solarsperre wird schon bei niedriger Solarladung aktiviert und nicht entgegen der Bedienungsanleitung im Falle einer vollständigen Solarladung. Dies hat zur Folge, dass die WW-Temperatur teils über mehrere Tage nicht einmal auf der eingestellten Mindesttemperatur gehalten wird. Die Mindesttemperatur wird nicht gehalten, da die Hysterese der Normaltemperatur auch auf die Einstellung der Mindesttemperatur gilt. Somit ist die Definition Mindesttemperatur falsch.

Beispiel: Wenn die WW-Temperatur auf 60 Grad eingestellt ist und die Hysterese auf 12 Grad wird im Falle des Absinkens der Temperatur auf unter 48 Grad das WW wieder auf die 60 Grad erwärmt.

Im Sommer soll durch die Solarsperre des Solarmoduls (hier wird eine „Mindesttemperatur“ – z-B 50 Grad definiert) verhindert werden, dass trotz Sonneneinstrahlung und aktiver Solaranlage das WW durch die Therme erwärmt wird.

Nun erfolgt bereits bei geringer Laufzeit der Solaranlage – z. B. Erwärmung des Solarspeichers auf 45 Grad – eine Aktivierung der Solarsperre, die dann – entgegen der Angabe in der Dokumentation - zeitweise erst nach 3 Tagen aufgehoben wird, obwohl kaum Solaranlagenaktivität festzustellen ist.

Das hat zur Folge, dass über einen zu langen Zeitraum das Warmwasser durch die Therme nur auf 50 Grad aufgeheizt wird und – bedingt durch die Auswirkung der (an dieser Stelle) unsinnigen Hysterese (hier 12 Grad) - das Warmwasser erst wieder von der Therme erhitzt wird, wenn die Temperatur unter 38 Grad absinkt.

Diese ist jedoch ein in einem Mehrfamilienhaus untragbarer Zustand.

Umgekehrt würde eine Deaktivierung der Solarsperre dazu führen, dass im Falle intensiver Sonneneinstrahlung das WW durch die Therme auf 60 Grad erhitzt wird und dann die Energie vom Kollektor nicht mehr abgeführt werden kann, was zu einer Überhitzung des Kollektors und zu einer erheblichen Energieverschwendung durch den unnötigen Gasverbrauch führt.

Laut Dokumentation soll die Solarsperre erst nach einer vollständigen Ladung (d. h. Solarspeicher und WW-Speicher ist auf 65 Grad) aktiviert werden und dann am Folgetag sofern da keine Solarladung erfolgt ist, wieder aufgehoben werden. Außerdem soll die Mindesttemperatur nach meinem Verständnis ein definierter Wert sein und nicht durch die Hysterese des Normalbetriebs beeinflusst werden.

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Diese Funktionen werden nicht eingehalten.

2. Untere Modulationsgrenze von 20 % (laut technischen Daten ist bei der 24KW Therme die untere Leistungsgrenze 4,8 KW bei 80/60 Grad) wird nicht erreicht obwohl diese in der Konfiguration auf 20 % eingestellt ist – deshalb zu häufiges Takten der Therme wenn geringerer Wärmebedarf.

3. Therme moduliert bei Softstart auf 29 % was wiederum bei geringem Wärmebedarf zu einer höheren Taktung führt – besser wäre die Modulation bei Softstart auf 20 % einzustellen.

4. Temperaturschwankungen in der Regelung der Fußbodenheizung zu hoch (bis +-10 Grad) wenn nur ein Fußbodenheizkreis aktiv (niedrige Leistungsabnahme von der Therme). Aufgrund der Mängel 2-4 benötigt bei ungünstiger Konstellation der betreffende Heizkreis eine wesentlich längere Aufheizzeit.

5. über das ISM7 besteht seit dem letzten Update des Bedienmoduls keine Möglichkeit mehr, die Zeiten der WW-Zirkulation einzustellen.

d. h. die entsprechenden Menüpunkte sind wieder auf der Oberfläche zu aktivieren.

6. Die Heizkreise für Heizkörper und Fußbodenheizung sind am Bedienmodul nicht getrennt schaltbar d. h. wenn einer der Heizkreise umgeschaltet wird, schaltet der zweite ebenfalls mit – hier ist sicherzustellen, dass beide Heizkreise getrennt schaltbar sind.

Nun schreibt die Firma Wolf, daß angeblich die Fehler überhaupt nicht vorhanden sind oder angeblich behoben wurden - was jedoch nicht den Tatsachen entspricht.

Außerdem bezieht sich in dem Schreiben die Fa. Wolf auf die 20 KW-Therme und nicht auf die 24 KW Therme

Offensichtlich hat - obwohl die Berechtigung auf der Anlage seit Anfang an für die Fa. Wolf freigeschaltet ist, sich keiner bequemt, die Fehler nachzuvollziehen geschweige denn eine Fehlerbehebung zu versuchen.

Wenn sich ein Wolf Mitarbeiter auf die Anlage geschaltet häätte, hätte der auf den ersten Blick gesehen, daß die Zirkulationseinstellungen im Portal immer noch nicht sichtbar sind.

Sowas nenne ich Veräppelung

Das einzige was regelmäßig passiert ist, daß sowohl die Werbeprospekte als auch die Dokumentationen - jedoch nur unvollständig - den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

aber zumindest ist nun fast ein Jahr später die PC-Software für das ISM7 verfügbar wobei das ISM7 immer noch kein WPA2 versteht (was für ein Modul für knapp 200 Euro wohl ein Witz ist - das kann mittlerweile jeder 5 Euro China WLAN-Stick)

Vielleicht sollte der Wolf-Service mal die Unterlagen studieren, die im Juni 2014 (zur Zeit der Bestellung aktuell waren) damit die wissen um was es geht.

Wenn nun nicht bald die Anlage so läuft wie sie soll, dann wird es wohl nötig sein, die Angelegenheit gerichtlich zu regeln.

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Umgehende Behebung der Fehler und kostenloser Austausch der durch die Fehler betroffenen Verschleißteile


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.04.2015 | 13:40
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Sulzinger,

bezüglich dieses Sachverhalts steht die Fa. Wolf ja bereits direkt mit Ihnen in Kontakt und hat bereits auf die einzelnen Punkte Stellung bezogen. Wir werden die von Ihnen behaupteten Mängel, bzw. Fehlfunktionen nochmals prüfen und uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.04.2015 | 21:30
von ReclaBoxler-3109655 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach nun fast 10 Monaten und Übermittlung unzähliger Fehlerprotokolle und Bitte um Protokollierung über den Onlinezugang soll nun endlich (nach Ende der Heizperiode) eine Protokollierung von Seiten der Fa. Wolf erfolgen.
Das mag für den Solarfehler Sinn machen - aber für den Regelungsfehler der Fußbodenheizung wohl weniger, da die Heizung ja nun nicht mehr benötigt wird und aus ist.


05.05.2015 | 10:41
von ReclaBoxler-3109655 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Wolf erstellte letzte Woche über das ISM7 Protokolle.
Leider wurde - trotz 2 vorausgegangener Mails mit der Bitte, während der Protokollaufzeichnung die Fußbodenheizung für 1 Stunde einzuschalten, dies nicht gemacht und somit einer der wesentlichen Fehler nicht protokolliert.
Weiterhin wurde weder die Zeitsteuerung für die Zirkulationspumpe im Portal sichtbar gemacht noch die Problematik mit der Solarsperre richtig erkannt.
Außerdem wird nun behauptet, daß 24 % Modulation die niedrigste Leistung sei, was jedoch - entgegen der Angaben im Datenblatt von 4,8 KW bei 80/60 Grad einer Leistung von 5,76 KW bei der 24 KW-Therme entspricht.
Ein Versuch, die Modulationsgrenze auf die 4,8 KW einzustellen wurde nicht gemacht.

Auch wurde an der Leistung für den Softstart nichts geändert, obwohl diese laut Protokoll 29 % Modulation beträgt, jedoch von der Fa. Wolf selbst behauptet wurde, daß die Leistung bei Softstart der minimal möglichen Leistung entspricht.

Auch wurde mir von der Fa. Wolf mitgeteilt, daß die Solarsperre erst nach einer vollständigen Solarladung aktiv wird und weiterhin nachdem keine vollständige Solarladung bis 14 Uhr zustande kam, nach weiteren 24 Stunden wieder deaktiviert wird.
Im Protokollzeitraum ergab sich bei einer WW-Solltemperatur von 60 Grad folgendes:
24.4.vollständige Solarladung auf 65 Grad - Solarsperre ein
25.4. kein Solarertrag - Solarsperre ein
26.4. Solar 54 Grad - also keine vollständige Solarladung (kvS) - Solarsperre ein
27.4. 57 Grad - kvS - Solarsperre ein
28.4. 39 Grad - kvS - Solarsperre ein
29.4. 64 Grad - Vollständige Solarladung - Solarsperre ein
30.4. 54 Grad - kvS - Solarsperre ein
1.5. 24 Grad - kvS - Solarsperre ein
2.5. 36 Grad - kvS- Solarsperre ein
3.5. 34 Grad - kvS - um 14 Uhr Solarsperre aus um 14 Uhr
Nachdem eine vollständige Solarladung lediglich am 24.4. und am 29 4. zustande kam, hätte die Solarsperre bereits am 26.4. und am 1.5. wieder aufgehoben werden müssen.
Dies und die anderen Probleme scheint die Fa. Wolf in den Protokollen entweder nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen und behauptet nun weiterhin, die Anlage würde fehlerfrei laufen.
Zu Fehler Nr 6 erfolgte keinerlei Kommentar seitens der Fa. Wolf

Noch dazu besitzt der Service nun meines Erachtens die Frechheit weitere Fehleranalysen und die Beseitigung der genannten Fehler zu verweigern und für Protokolle, die in Zukunft notwendig wären (weil z. B. ja das Regelungsproblem durch Nachlässigkeit des Service nicht Protokolliert wurde), noch Geld zu verlangen und auch androht, falls ich Fehlerprotokolle selbst erstelle und diese an Wolf schicke, den Aufwand für die Durchsicht in Rechnung zu stellen, falls wieder - wie jetzt auch - kein Fehler festzustellen sei (man sollte evtl. Protokolle lesen können).

Leider bleibt mir nun nur der Weg, die Heizungsbaufirma auf Mängelbeseitigung zu verklagen, damit ein gerichtlich bestellter Sachverständiger (der hoffentlich Protokolle lesen kann :)) die Fehler bestätigen kann.
[...]


06.05.2015 | 08:09
von ReclaBoxler-3109655 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wolf schickte mir eine Auswertung mit Diagrammen, wobei lediglich hinsichtlich der Aufheizung des WW durch die Therme und der nicht laufenden Fußbodenheizung ausgewertet wurde.
Das war aber nicht gefordert (weil das ja funktioniert), sondern eine Auswertung bezüglich der angegebenen Fehler - was (meiner Meinung nach mit gutem Grund) nicht geschah.

Obwohl aus der zusätzlich übersandten nicht ausgewerteten Excel-Liste (natürlich ohne eine laufende FBH) eindeutig hervorgeht, daß die von mir monierten Fehler vorhanden sind, stellt man sich seitens der Fa. Wolf quer.

was soll man sich bei einer derartigen Vorgehensweise wohl denken.


06.05.2015 | 08:25
von ReclaBoxler-3109655 | Regelverstoß melden
Die Fa. Wolf erstellte letzte Woche über das ISM7 Protokolle wie oben bemerkt.
Leider wurde - trotz 2 vorausgegangener Mails mit der Bitte, während der Protokollaufzeichnung die Fußbodenheizung für 1 Stunde einzuschalten, dies nicht gemacht und somit einer der wesentlichen Fehler nicht protokolliert.
Weiterhin wurde weder die Zeitsteuerung für die Zirkulationspumpe im Portal sichtbar gemacht noch die Problematik mit der Solarsperre richtig erkannt.
Außerdem wird nun behauptet, daß 24 % Modulation die niedrigste Leistung sei, was jedoch - entgegen der Angaben im Datenblatt von 4,8 KW bei 80/60 Grad einer Leistung von 5,76 KW bei der 24 KW-Therme entspricht.
Ein Versuch, die Modulationsgrenze auf die 4,8 KW einzustellen wurde nicht gemacht.

Auch wurde an der Leistung für den Softstart nichts geändert, obwohl diese laut Protokoll 29 % Modulation beträgt, jedoch von der Fa. Wolf selbst behauptet wurde, daß die Leistung bei Softstart der minimal möglichen Leistung entspricht.

Auch wurde mir von der Fa. Wolf mitgeteilt, daß die Solarsperre erst nach einer vollständigen Solarladung aktiv wird und weiterhin nachdem keine vollständige Solarladung bis 14 Uhr zustande kam, nach weiteren 24 Stunden wieder deaktiviert wird.
Im Protokollzeitraum ergab sich bei einer WW-Solltemperatur von 60 Grad folgendes:
24.4.vollständige Solarladung auf 65 Grad - Solarsperre ein
25.4. kein Solarertrag - Solarsperre ein
26.4. Solar 54 Grad - also keine vollständige Solarladung (kvS) - Solarsperre ein
27.4. 57 Grad - kvS - Solarsperre ein
28.4. 39 Grad - kvS - Solarsperre ein
29.4. 64 Grad - Vollständige Solarladung - Solarsperre ein
30.4. 54 Grad - kvS - Solarsperre ein
1.5. 24 Grad - kvS - Solarsperre ein
2.5. 36 Grad - kvS- Solarsperre ein
3.5. 34 Grad - kvS - um 14 Uhr Solarsperre aus um 14 Uhr
Nachdem eine vollständige Solarladung lediglich am 24.4. und am 29 4. zustande kam, hätte die Solarsperre bereits am 26.4. und am 1.5. wieder aufgehoben werden müssen.
Dies und die anderen Probleme scheint die Fa. Wolf in den Protokollen entweder nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen und behauptet nun weiterhin, die Anlage würde fehlerfrei laufen.
Zu Fehler Nr 6 erfolgte keinerlei Kommentar seitens der Fa. Wolf

Noch dazu besitzt der Service nun meines Erachtens die Frechheit weitere Fehleranalysen und die Beseitigung der genannten Fehler zu verweigern und für Protokolle, die in Zukunft notwendig wären (weil z. B. ja das Regelungsproblem durch Nachlässigkeit des Service nicht Protokolliert wurde), noch Geld zu verlangen und auch androht, falls ich Fehlerprotokolle selbst erstelle und diese an Wolf schicke, den Aufwand für die Durchsicht in Rechnung zu stellen, falls wieder - wie jetzt auch - kein Fehler festzustellen sei (man sollte evtl. Protokolle lesen können).

Leider bleibt mir nun nur der Weg, die Heizungsbaufirma auf Mängelbeseitigung zu verklagen, damit ein gerichtlich bestellter Sachverständiger (der hoffentlich Protokolle lesen kann :)) die Fehler bestätigen kann.

Vielleicht nimmt sich ja auch eines der Medien - evtl Markt, Wiso etc. dem Fall an, damit diese nach meiner Meinung bestehende Servicewüste beseitigt werden kann.

05.12.2015 | 11:13
von ReclaBoxler-3109655 | Regelverstoß melden
Leider hat sich nach Softwareupdate des BM an dem Fehlverhalten der Solarsperre und der Modulationsproblematik in Verbindung mit derRegelungsproblematik der Fußbodenheizung bei geringer Last nichts geändert.
Keine Reaktion seitens des Heizungsbauers - anscheinend möchte dieser ein Gerichtsverfahren provozieren.
Seitens der Fa Wolf erfolgt keinerlei Reaktion mehr.



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