Durch PayPal (Europe) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 334 Views | 24.04.2015 | 06:34 Uhr
geschrieben von L. Steinbrueck

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Paypal bucht Geld trotz des Versandnachweises an Kundin zurück

Bestell-/Kundennummer: PP-003-838-698-627

Ich habe auf eBay einen iTunes-Gutschein in Höhe von 50 Euro angeboten und nach dem Kauf, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, per persönlicher Nachricht über eBay Australia (weil ich für längere Zeit dort bin) an die Kundin verschickt.

SCHLAGWORTE

Nach einiger Zeit deklarierte die Kundin den Kauf bei Paypal als nicht authorisierte Zahlung (Das verstehe ich nicht ganz - Müsste dann nicht das Paypalkonto als gehackt gemeldet sein, inklusive eBay-Account der Kundin?). Ich erfuhr dadurch auch, dass die Kundin mit Adresse in Tasmanien in ZAR (Afrikanischen Rand) bezahlte.

Nach Aufforderung von Paypal schickte ich wie gewünscht alle Details und Dokumente zum Verkauf an Paypal. Nach gut einer Woche Bearbeitung erhielt ich nun eine Mail, in der stand, dass das Geld von meinen Paypalkonto abgebucht wurde und sich dieses dadurch im Minus befindet. Der Grund für die Abbuchung war: "Immaterielle Güter fallen nicht unter den Paypal Verkäuferschutz". Es gäbe aber noch die Möglichkeit, dass das Kreditinstitut des Kunden das Geld erstatten würde, wodurch diese Erstattung an mir weitergereicht werden würde.

Aus meiner Sicht ist eine Rückbuchung des Geldes Diebstahl, weil die Lieferung des Gegenwertes nachweislich erfolgt ist. Eine Rückgabe wurde beim Kauf von mir ausgeschlossen, weil der Kunde die Ware direkt nach dem Kauf nutzen und ich so die Ware nicht mit hundertprozentiger Sicherheit weiterverkaufen könnte. Der Kunde verzichtete mit dem Kauf auf die Zusendung der Karte mit dem Gutscheincode (Artikelbeschreibung). Sofern der Kunde es wünscht, kann die Karte jedoch jederzeit zugesandt werden.

Darüber hinaus buchte Paypal noch eine Rückbuchungsgebühr ab.

Service und eine gerechte Behandlung sehen anders aus. Man sollte daher überlegen, ob man eine Bezahlung über Paypal beim nächsten Verkauf anbieten sollte.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Erstattung des zurückgebuchten Betrages sowie der Rückbuchungsgebühren


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Kommentare und Trackbacks (3)


02.05.2015 | 08:07
von L. Steinbrueck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.05.2015 | 11:33
von L. Steinbrueck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Paypal teilte mir mit, dass man als Verkäufer mit Ausfällen rechnen muss, wenn der Kunde per Kreditkarte bezahlt (was man vorher nicht weiß)


27.05.2015 | 10:33
von L. Steinbrueck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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