Durch Mediacom Hahn gelöste Beschwerde. | 2532 Views | 04.05.2015 | 15:11 Uhr
geschrieben von Mel Meli

Mediacom Hahn GmbH (Weilburg)

kein Widerruf möglich

Hallo, ich habe das Problem einen Vertrag mit Hahn Gmbh angeschlossen zu haben, es handelt sich um einen Vodafone Vertrag. Mir wurde gesagt, dass ich sofort ein Recht auf Widerruf hätte und dies ganz einfach wäre, leider reagiert die Hahn gmbh nicht auf meinen Widerruf und bald sind die 14 tage um, was muss ich machen?

Mir wird andauernd gesagt, es wäre in Bearbeitung und laut internet Recherche habe ich herausgefunden, dass die nicht reagieren werden. Zudem wurden mir falsche Informationen gegeben, dass ich 6 Monate kostenlos den Vertrag nutzen könnte und danach 20 Euro zu zahlen hätte. Jedoch habe ich heute einen Brief mit 50 Euro Rechnung bekommen. Wie komme ich aus diesem unseriösen Vertrag wieder raus? Ich bekomme einfach keine Bestätigung meines Widerrufs. Kann mir jemand bitte helfen?

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Meine Forderung an Mediacom Hahn GmbH: WIDERRUF


Firma hat geantwortet nach mehr als 1 Jahr nach mehr als 1 Jahr
28.11.2016 | 13:53
Firmen-Antwort von: Mediacom Hahn GmbH
Abteilung: Backoffice

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

zunächst einmal möchten wir uns im Namen der Hahn Telekom GmbH entschuldigen. Dies ist selbstverständlich nicht Teil unserer Firmenpolitik.

Um Ihr Anliegen in beiderseitigem Einverständnis zu lösen, bitten wir Sie sich einmal unter der Rufnummer 06471-989880 zu melden. Wir sind Montag – Freitag in der Zeit von 08:00 – 19:00 Uhr für Sie da.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der

Hahn Telekom GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.05.2015 | 22:36
von Katze Katze | Regelverstoß melden
Hey Mel,
ich habe hier noch weitere hilfreiche Überlegungen.
Fraglich ist nämlich in erter Linie: Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Und ist der Widerruf tatsächlich befristet?

Die Dame hat sich bei mir als Mitarbeiterin ausgegeben, die Vodafone vertritt. Ist dem tatsächlich so, also ist diese Hahn Telecom GmbH tatsächlich Vertreterin von Vodafone, ergibt sich mir folgendes:
Gem. §164 BGB wirkt die Erklärung (mit mir einen Vertrag eingehen zu wollen) nämlich für und gegen den Vertretenen (hier Vodafone) sofern die Hahn GmbH innerhalb der Vertretungsmacht gehandelt hat. Das können wir nicht wissen. Der Vertrag erweckt auch den Anschein, dass man mit Vodafone den Vertrag eingegangen ist, diese also Vertragspartner sind.
Dann muss Vodafone den Widerruf gelten lassen und kann hier die Zuständigkeit nicht von sich schieben.

Jetzt zur anderen Variante (die laut Vodafone) :
Hahn GmbH ist kein Vertreter, sondern eigenständiger Unternehmer.
Um einen Vertrag wirksam einzugehen, müssen sich beide Parteien einig sein über essentielle Dinge. Wir als Verbraucher müssen also wissen, mit wem wir einen Vertrag eingehen.
Die Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sind in Art. 246a EGBGB normiert.
§1 Absatz Satz 1 Nummer 2 besagt, dass die Hahn GmbH seinen Handelsnamen, Anschrift, Telefonnummer und ggf. Emailadresse und Faxnummer angeben muss und in §4 Absatz 2 steht nun noch drin, dass er dies auf Papier dem Verbraucher auszuhändigen hat.
All dies ist NICHT geschehen. Man erfährt erst bei einem Anruf von Vodafone, mit wem wir es zu tun haben.
Die Firma ist also ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen!
Dann zweifle ich an der Wirksamkeit des Vertrages.

zweitens und das ist jetzt besonders wichtig:
In §356 Absatz 3 Satz 1 steht: "Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Art. 246a §1 Absatz 2 SAtz 1 Nummer 1 [. ]EGBGB unterrichtet hat. "
Und in jenem Artikel steht drin, dass der Verbaucher über Bedingungen, die Fristen, und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts vom Unternehmer unterrichtet werden muss.
Ist das hier geschehen?
Bei mir wurde gesagt, ich müsse nur eine Email an Vodafone schicken und dann ist das erledigt. Das ist für eine Belehrung nicht ausreichend und das auf dem Vertrag stehende scheint ja nicht zu gelten.
Ergo die WIDERRUFSFRIST HAT NOCH NICHT BEGONNEN!

Dies vielleicht auch zur Argumentation gegenüber Vodafone.
Sollte Geld abgebucht werden, lass es zurückbuchen!

Ich übernehme keine Gewähr für eben gemachte Angaben. Den Gesetzestext kann jeder lesen. Ich für meinen Teil hoffe nur, keine Lücken übersehen zu haben. Ausnahmen bestätigen da leider viel zu oft die Regel. So ist es jedoch plausibel.

Sollte doch jemand die Rechnung vorsichtshalber erstmal begleichen wollen, soll derjenige bitte unbedingt "Unter Vorbehalt" reinschreiben. Dann kann man sich das nämlich ohne viel Tamtam zurückholen.

Grüße und viel Erfolg,
Katze

12.01.2017 | 14:56
von Mel Meli gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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