Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 653 Views | 29.04.2015 | 12:51 Uhr
geschrieben von P. VdLey

Saturn (Ingolstadt)

Abschlag nach Retoure einer Online-Bestellung (bezahlt im Markt)

Bestell-/Kundennummer: 14206147

am 21.04.15 wurde ein Smartphone über saturn.de bestellt und am selben Abend in der Filiale in Dortmund City abgeholt. Die Ware wurde vor Ort bezahlt. Die Bestell- und Abholbestätigung erfolgte per Mail von Saturn-Online mit Sitz in Ingolstadt. Ebenso befand sich im Anhang der Bestellbestätigung eine PDF mit den AGBs, die in identischer Weise auf saturn.de nachzulesen sind. In denen ist unter anderem zu lesen, dass der volle Kaufpreis im Falle des Widerrufs erstattet wird, sofern die Ware nicht über das Maß hinaus genutzt bzw. getesetet wurde, wie es vor Ort möglich wäre.

SCHLAGWORTE

Am Samstag den 25.04.15 sollte das Smartphone mit Verweis auf das Online-Widerrufsrecht zurückgegeben werden. Sämtliches Zubehör des Lieferumfanges blieb unberührt, das Smartphone selbst wurde eingeschaltet und Funktionen hin getestet, blieb optisch unversehrt und wurde wieder auf Werkseinstellung zurückgesetzt.

Der Markt wollte das Gerät zunächst gar nicht zurücknehmen, da es entsiegelt war. Nach einigen Gesprächen mit Service-, Abteilungsleiter und Kontakt zur Online-Hotline kam man zum Entschluss, dass der Vetragspartner der Markt vor Ort sei und das Gerät nur aus Kulanzgründen und meinem Abschlag von 50 Euro zurückgenommen werden würde. Das Online-Widerrufsrecht und die AGBs des Online-Kaufs würden in diesem Fall nicht greifen.

Durch die Zahlung vor Ort kann ich mir in der Tat vorstellen, dass dadruch der letztliche Vertragsschluss mit dem hiesigen Markt zustande gekommen ist.

Allerdings wurden die AGBs in der Bestellbestätigung, also zum Zeitpunkt als schon feststand wie der Artikel bezahlt werden würde, nach Online-Recht aufgeführt.

Wie soll der Kunde wissen, dass durch die Art der Bezahlung ein anderer Vertragsschluss mit anderen Rechten und Pflichten zustande gekommen ist? Die AGBs des Marktes, konnten zu keinem Zeitpunkt eingesehen werden.

Mit der Bestellannahme von saturn-online war die Annahme, dass diese auch Vertragspartner sind.

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Meine Forderung an Saturn: Erstattung des Abschlages von 50 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.05.2015 | 07:08
von P. VdLey noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Saturn online ist der Forderung nach einer Stellungnahme bisher nicht nachgekommen. Zunächst gab es keine Reaktion auf meine Anfrage. Als ich dann nochmals mit Verweis auf die Reclabox-Beschwerde Kontakt aufgenommen habe (30.04.), kam prompt eine Antwort, dass man sich um das Anliegen kümmern und sich nach Klärung mit mir in Verbindung setzen würde. Seitdem herrscht wieder Funkstille.


07.05.2015 | 16:37
von P. VdLey gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute bekam ich einen Telefonanruf von Saturn Online. Man entschuldigte sich für die nicht-transparente Kaufabwicklung. Der Vertragspartner war durch die Bezahlmethode (bar) der Markt vor Ort. Der Fall wird weitergegeben und ggf. eine Änderung im Bestell bzw. Informationverfahren vorgenommen. Zu guter Letzt wird der Abschlag in Höhe von 50 Euro durch einen Saturn-Gutschein in der selben Höhe wieder "gutgemacht".




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