Durch kiesdirekt.de gelöste Beschwerde. | 2023 Views | 02.05.2015 | 12:58 Uhr
geschrieben von Erwin Ruf

kiesdirekt.de (24983 Handewitt)

Beschwerde: Probleme bei der Anlieferung

Bestell-/Kundennummer: 374341

Ich wollte 1 Tonne Kies bestellen und fragte bei Kies Direkt (Alter Kirchenweg 87, 24983 Handewitt) nach, ob die Ware mit einem Kran angeliefert kann. Grund war, dass mein Gartentor nur etwa 1 m breit ist. Ich bekam am 22.03.15 die Antwort:

SCHLAGWORTE

Leider ist es nicht möglich in ihrem Liefergebiet mit einem Kran zu liefern. Wir können ihnen nur die Standardlieferung anbieten. hierbei wird der Bigbag auf einer Europalette angeliefert und mit einem Hubwagen vom LKW entladen. Originaltext der erhaltenen e- Mail!

Ich war zufrieden, da eine Europalette 80 cm breit ist und durch mein Tor passt. Ich bezahlte am 25.03.2015 ausgehend von dieser Vereinbarung, nichtsahnend was noch folgen wird.

Etwa eine Woche später lieferte die von kiesdirekt beauftragte Spedition bei mir an. Die Palette war viel zu schwer für den LKW Fahrer, ich musste mithelfen. Es war eine Quälerei und die Palette war zu breit, da es eine Industriepalette war und keine Europalette wie vereinbart!

Ich musste die Ware an die Spedition zurückliefern lassen was mir später durch den Geschäftsführer als Verweigerung der Annahme ausgelegt wurde, da man mir mein Geld nicht zurückbezahlen will.

Der Vertriebsleiter führte langwierige Gespräche bei denen er von Lösungsvorschlägen sprach die keine waren. Dass mit Europalette geliefert werden sollte interessierte diesen aber nicht mehr. Er sprach ständig von AGB und Lieferung an Bordsteinkante.

Eine Lieferung an Bordsteinkante war aber auch nicht möglich da diese viel zu schwer für den Fahrer war! Betonung liegt auf Hubwagen der mit Hand zu schieben war! (Schiefe Ebene) Die Lieferung auf Europalette war ein Missverständnis ich hätte vorher nochmals anrufen müssen, war die Aussage des Vertriebsleiters.

Entschuldigung, wenn ein vermeintlicher Vertriebsleiter den Unterschied zwischen einer Europalette und einer Industriepalette nicht kennt, ist er doch völlig inkompetent. Diesem war nur daran gelegen mich mit den hohen Transportkosten alleine zu lassen. Das waren alles keine brauchbaren Lösungsvorschläge.

Wenige Tage nach der nicht geklappten Lieferung versicherte er mir, dass die Ware bei der Spedition zwischengelagert wird. Sollte ich die Ware nicht mehr wollen müsste ich einen schriftlichen Widerruf leisten was ich nicht getan habe.

Am 14.04.15 beauftragte ich eine Gartenbaufirma die Ware abzuholen. Am nächsten Tag erhielt ich eine e- Mail der Spedition das der Vertriebsleiter die Ware hat eigenmächtig abholen lasen ohne mich vorher zu informieren. Er gibt mir die Schuld, weil ich mich nicht mehr gemeldet habe! Er (Vertriebsleiter) muß sich melden wenn er die Ware abholen läßt. Ich bin der Besitzer gewesen, Ware war bezahlt.

Es war aber meine bezahlte Ware, deshalb spreche ich hier von Diebstahl. Mein Geld habe ich bis heute nicht. Er hätte sich bei mir melden müssen.

Außer sinnlosem Briefverkehr mit dem, der sich als Geschäftsführer ausgibt, und dem angeblichen Vertriebsleiter kam nichts Zählbares heraus. Zusammenfassend hat die Firma kiesdirekt alle Fehler alleine gemacht. Sie haben sich nicht an die Vereinbarung Europalette gehalten und auch keinen schriftlichen Widerruf von mir abgewartet.

Ich kann nur jedem abraten bei dieser Firma ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Sollte es Probleme geben erreichen Sie nur den Vertriebsleiter (zumindest nennt er sich so) und die Gespräche verlaufen im Sand. Die Firma behält ihr Geld und Sie stehen ohne Ware da.

Eine Ankündigung, dass Sie den Rechtsweg wählen interessiert die nicht. Die gehen davon aus, dass Sie das wegen des nicht erheblichen Geldbetrages nichts machen. Das ist aber sicher kein Einzelfall. Die Rechtsauffassung dieser beiden Herren ist grotesk. Diedorf 18.04.2015

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Meine Forderung an kiesdirekt.de: Komplette Erstattung 217,50 €


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
25.06.2015 | 10:53
Firmen-Antwort von: kiesdirekt.de
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Ruf,

bitte erlauben Sie uns unsere Sicht in dieser Angelegenheit darzustellen. Bei der Bestellung in unserem Onlineshop müssen unsere Kunden unsere AGBs akzeptieren, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Lieferung bis zur Bordsteinkante erfolgt und der Lieferort für einen LKW befahrbar sein muss. Der Abladeort muss auch für das Entladen tonnenschwerer Lieferungen geeignet sein.

Nach seiner Bestellung teilte der Kunde uns mit, dass er möchte, dass die Lieferung mit einem Kran erfolgt. Daraufhin haben wir den Kunden darauf hingewiesen, dass wir in seiner Region nur die Standardlieferung anbieten können, welches schriftlich akzeptiert wurde.

Bei der Lieferung stellte sich heraus, dass ein Abladen nicht möglich ist, da der Lieferort an einem Berghang befindlich ist und das Abstellen an der Bordsteinkante nicht möglich war.

Darüber hinaus wollte der Kunde die Lieferung bis zur Bordsteinkante nicht akzeptieren da er seine Bestellung mit dem Hubwagen direkt in den Garten geschoben haben wollte.

Wir und unsere Fahrer bemühen uns immer darum die genauen Lieferwünsche unserer Kunden zu erfüllen. Der Fahrer hat sich auch in diesem Fall bemüht die Palette mit dem Kunden zusammen durch das Gartentor zu befördern. Das Gartentor war allerdings nur 90 cm breit und dadurch war dies auch nicht möglich. Tatsächlich wurde auf einer Industriepalette, Maße: 90 cm x 120 cm breite x länge) geliefert, was allerdings in diesem Fall keinen Unterschied zu einer Europalette (80 cm x 120 cm) ausmachte, da die Europalette auch nicht durch das Gartentor gepasst hätte.

Vor Ort bemühte sich der Fahrer um eine Lösung, da Leerfahrten weder für uns, noch für unsere Kunden erwünscht sind. Der Kunde lehnte auch ausdrücklich, das Abladen „an der nächsten Stelle, die für das Abladen geeignet ist“ ab, allerdings war dies auch eines unserer Geschäftsbedingungen, die er beim Kauf akzeptierte.

Nachdem die Speditionsfirma uns telefonisch darüber informierte, dass das Abladen nicht möglich war, haben wir uns sofort um Lösungen bemüht, die für alle Parteien noch wirtschaftlich vertretbar waren.

Leider konnten wir immer noch nur die Standardlieferung anbieten, da einfach kein Kranfahrzeug zur Verfügung stand das die komplette Lieferung über den Zaun hätte heben können.

Wir haben uns mit dem Kunden in Kontakt gesetzt und ihn mehrere Möglichkeiten angeboten. Da das Produkt in absehbarer Zeit im Garten verarbeitet werden sollte, bot sich die Möglichkeit an, an dem Tag zu Liefern, wo Helfer vor Ort waren, die den Kies schnell aus dem Big Bag hätten entladen können, damit die Palette weder Einfahrten noch die Straße versperrt hätte. Auch dies lehnte der Kunde ab.

In der Zwischenzeit wurde die Ware im Depot des Speditionunternehmens eingelagert. Hiernach boten wir den Kunden noch weitere Möglichkeiten an, u. a. die Lieferung zurückfahren zu lassen und die Rücklieferkosten auf uns zu nehmen.

Nach diesen schriftlichen Angeboten meldete sich der Kunde erst nach 14 Tagen, in der Zwischenzeit war er auch telefonisch nicht erreichbar. Zu diesem Zeitpunkt, wurde die Bestellung schon an uns zurückgefahren, da Standzeiten im Depot weitere Kosten verursacht hätten.

Nachdem der sich Kunde am Telefon mehrmals unseren Mitarbeitern gegenüber deutlich im Ton vergriffen hatte, wobei "inkompetent" noch nicht beleidigend aufgefasst wurde, baten wir ihn nur noch schriftlich mit uns zu kommunizieren.

Als Betreiber eines Onlineshops sind wir uns im Klaren darüber, dass für Kunden immer das Risiko besteht Waren nicht zu erhalten oder Geld an eine nichtexistierende Firma zu überweisen.

Wir möchten uns deutlich von Unternehmen dieser Art distanzieren.

Kiesdirekt.de beliefert täglich hunderte Kunden deutschlandweit, Fehler können leider immer passieren, die volle Schuld den Verkäufer in diesem Fall uns zuzuschreiben ist allerdings nicht immer korrekt. Wir bemühen uns immer darum die Zufriedenheit unserer Kunden sicherzustellen auch wenn dies mitunter Mehrkosten für uns verursacht.

Wie bei Kunden, die über ein Onlineunternehmen unzufrieden sind, die ihre Arbeit nicht gut machen, können auch Onlineshops Kunden haben, die nur schwer zufrieden zu stellen sind.

Wir haben auch aus diesem Fall dazu gelernt, die Lieferbedingungen die von unseren Kunden sichergestellt sein müssen, werden nun vor dem Kauf deutlich hervorgehoben und müssen mit einem zusätlichem „Klick“ akzeptiert werden.

Wir hoffen darauf unsere Vorzüge, als einziger Lieferant von speziellen Zierkiesen uns Ziersplitten, die deutschlandweit in Big Bgas und als Schüttgut liefern unter Beweis stellen zu dürfen!

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.05.2015 | 15:41
von Erwin Ruf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.05.2015 | 06:06
von Erwin Ruf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich musste einen Anwalt einschalten und bekam dann sofort mein Geld zurück. Gut das ich eine RS Versicherung hatte. Ein Dialog mit dieser Firma als Privatmann ist sinnlos. Die hätten das ausgesessen, haben aber nicht mit meiner Gegenwehr gerechnet. Beschämend und ohne Anstand.




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