598 Views | 06.05.2015 | 13:48 Uhr
geschrieben von Hilke Döhmen

slewo // schlafen leben wohnen GmbH (Zimmern ob Rottweil)

Offene Forderungen, obwohl zurückgeschickt

Bestell-/Kundennummer: Auftragnr: 100053458

Habe bei slewo // schlafen leben wohnen GmbH" 2 Nackenstützkissen zur Auswahl bestellt. Ein Kissen habe ich behalten, ein Kissen passte nicht und ich habe es zurückgeschickt.

SCHLAGWORTE

Da es im letzten Jahr vor Monaten war, kann ich leider nicht mehr nachweisen - wann was genau passiert ist. Slewo meldete sich plötzlich mit einer Mahnung, weil ich nicht gezahlt hätte? Monate später? Ich konnte nachweisen, dass bereits vor Monaten das Kissen bezahlt wurde und das andere Kissen zurückgeschickt worden ist. Dieses wurde erst einmal abgestritten und es wurde gar nicht darauf eingegangen.

Dann habe ich den Einlieferungsbeleg der Post zugefaxt und angeblich konnte man dann das Kissen finden! Aber man behauptet jetzt ich hätte das Kissen nicht fristgerecht zurückgeschickt und man könne es auch nicht mehr verbuchen? Man will es scheinbar auch nicht verbuchen und kulant sein.

Ich kann nur jedem Kunden raten mit diesem Unternehmen SEHR vorsichtig zu sein!

Kaufen Sie lieber woanders ein!

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Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen GmbH: Kulanz und das Kissen verbuchen und keine Forderungen zu stellen


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.05.2015 | 11:58
von Hilke Döhmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung bisher! Man versucht weiterhin mich unter Druck zu setzen und das ich Ware bezahlen soll die ich nachweislich zurückgesendet habe! Ich habe in sehr provozierendem Tonfall dazu aufgefordert mir doch bitte endlich nachzuweisen wann mir die Ware geschickt wurde und wann ich sie angeblich NICHT fristgerecht zurückgesendet haben soll.
Doch es kommt NICHTS?

Mit frdl. Gruß

Hilke Döhmen


05.06.2015 | 16:08
von Hilke Döhmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich auf mehreren Portalen über dieses Unternehmen beschwert.
Auf einem anderen Potal behauptet das Unternehmen jetzt folgendes:

Kunde hat eine offene Rechnung, weshalb die Mahnung berechtigt versandt wurde. Die Rechnung wurde bislang noch immer nicht überwiesen, obwohl Kunde die Ware nachweislich erhalten hat.

Antwort per mail vom 18.04.2015:
Sehr geehrte Frau Döhmen,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Retoure konnten wir nun finden, allerdings fehlt uns wohl Ihr Widerruf, weshalb auch keine Gutschrift erstellt wurde.

Das Unternehmen bestätigt mir per mail, das Kissen zurückbekommen zu haben?
Jetzt wird hier gelogen!


23.06.2015 | 22:14
von Hilke Döhmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Geschäftsführer möchte jetzt von mir den Fall noch einmal geschildert bekommen.
Ich würde jetzt gerne alles schriftlich weiterführen, aber das Unternehmen will das nicht wirklich.
Dann wurde mir ohne vorherige Absprache oder Abklärung einfach das zurückgesendete Kissen wieder zugesendet.
Ich bin aber mitlerweile umgezogen, in eine andere Stadt - und das Kissen ist wieder zurückgegangen.
Weiter ist bisher leider gar nichts passiert.




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