1426 Views | 17.05.2015 | 13:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1424491

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

ARD ZDF will hartnäckig mehrere Beiträge pro Wohnung berechnen

Bestell-/Kundennummer: 157153401

Letztes Jahr bin ich eine Wohnung gezogen, in der bereits ein Mitbewohner die vollen TV/Radio-Beiträge zahlt.

SCHLAGWORTE

Hier ist nach gültiger Gebührenordnung nur _ein_ Beitrag zu zahlen.

Nachdem ARD-ZDF-Beitragsservice mir nach meinem Umzug dorthin - offenbar auf Basis der Daten des Einwohnermeldeamts - eine Rechnung sandte, habe ich dies - per Einschreiben-Rückschein - erklärt; und unter Vorbehalt a-conto den Betrag überwiesen, um Inkasso-Maßmahmen zu vermeiden.
Damit verbunden war meine Forderung nach sofortiger Erstattung dieser Zahlung.

Mitte April kam ein Schreiben von ARD-ZDF, worin behauptet wurde, es lägen vom Einwohnermeldeamt keine Daten vor, sie könnten daher den Vorgang nicht bearbeiten - offenbar gelogen, siehe oben. Anfang Mai kommt eine Rechnung für 2015 Gebühren.

ARD-ZDF stellt sich offenbar gezielt dumm, um zusätzliche Gebühren zu ergaunern, oder auch intern Verwaltungsakte zu generieren.

Es fehlt auch ein online-Beschwerdemanagement, wo man derartige Fehler per Webformular eintragen kann. Das jetzige Verfahren dient offenbar auch dazu, alle Vorgänge zu verzögern und eine aufgeblasene Verwaltung zu unterhalten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Ausbuchung der Forderungen und Erstattung der a-conto Zahlung; Einführung einer Online-Vorgangsverwaltung und Beschwerdemanagement


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


24.05.2015 | 15:40
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechtsanwalt schlägt vor, der ARDZDF noch eine Frist zur Erteilung eines Bescheids auf den erfolgten Widerspruch zu setzen.


07.06.2015 | 19:17
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechtsweg scheint unvermeidbar.


16.09.2015 | 15:02
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beim Verwaltungsgericht wurde durch einen Rechtsanwalt Klage auf Erstattung der vorbehaltlich bezahlten Gebühren und auf Bescheid zu meinem Einspruch erhoben.


25.02.2017 | 10:15
von Heinz Herzog | Regelverstoß melden
2013 wurde der "große Wurf" im staatlichen Fernsehen vollzogen. Fortan soll nicht mehr der einzelne Bürger, sondern "nur" noch der Haushalt einen Rundfunkbeitrag zahlen. Gerechtigkeit war das damalige Schlagwort. Wenn man sich die unzähligen Beschwerden im Internet durchliest, fragt man sich schon, wo da die Gerechtigkeit geblieben ist und ob im Beitragsservice irgend jemand darauf aufpasst. Die Änderung im Rundfunkbeitrag 2013 hat der Beitragsservice selbst nicht vollzogen. www.Beitragsservice-Deutschland.de erklärt, warum die Kölner einfach nicht durchblicken können. Und dann ist da auch die Mentalität der Mitarbeiter des "Beitragsservice". Der neue Namen wurde 2013 vergeben, weil die Arbeit der alten GEZ von absoluter Ignoranz geprägt war. Das Image war derart schlecht. Aber was ist denn schon ein neuer Name?

. ALTER WEIN IN NEUEM KLEID



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!