652 Views | 20.05.2015 | 14:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8132665

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Online-Check bestätigt, trotzdem alle Sitzplätze ausgebucht

Der Check-in und somit auch der Sitzplatz wurden bestätigt und in der Boardkarte abgedruckt. Am Abflugtag hieß es, dass ich nicht eingecheckt bin und alle Sitzplätze vergeben sein.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Erstattung des Flugpreises um 100%


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


20.05.2015 | 17:13
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Neben der Erstattung des Flugpreises hat der Passagier, sollte er nicht befördert worden sein, einen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichsleistung über EUR 250,-, EUR 400,- oder EUR 600,-, wenn es zu einer entsprechenden Verspätung am Ankunftsort kam. Näheres siehe: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html

28.05.2015 | 10:20
von ReclaBoxler-8132665 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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