Durch WERTGARANTIE gelöste Beschwerde. | 1022 Views | 24.05.2015 | 12:07 Uhr
geschrieben von R.

WERTGARANTIE AG (Hannover)

Versicherungsverträge mit Minderjährigen? Pfui!

Hallo,

die Wertgarantie AG schließt tatsächlich mit Minderjährigen Versicherungsveträge ab, ohne dass beide Erziehungsberechtigten gegenzeichnen.

Selbst SEPA Lastschriften werden von Minderjährigen trotz Einschreiten des Vaters weiter abgezogen. Mein Einverständnis als Sorgeberechtigter liegt nicht vor, genausowenig meine Unterschrift unter der SEPA Lastschrift.

Die Rechtsabteilung beruft sich auf dem Taschengeldparagraphen, vergisst aber, dass bei Dauerschuldverhältnissen dieser §110 BGB nicht gilt.

So wird regelmäßig jeden Monat 13 € eingezogen zu Lasten eines 16 jährigen!

Ein Jugendlicher kann gar nicht abschätzen, was alles mit so einem Vertrag zusammhängt. Schlimm nur, dass man Minderjährige so ködert.

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Meine Forderung an WERTGARANTIE AG: Volle Stornierung des Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2015 | 12:57
Firmen-Antwort von: WERTGARANTIE AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Guten Tag, sehr geehrter Recla-Boxler, wir haben Ihre Mitteilung erhalten und wollen Ihnen selbstverständlich in diesem Fall weiterhelfen. Die von Ihnen geschilderte Darstellung gehört in keiner Weise zu unserer Firmenphilosphie. Um auf den Sachverhalt eingehen zu können, benötigen wir allerdings die Daten des Vertragsnehmers (z. B.Vertragsnummer). Bitte teilen Sie uns diese noch mit. Vielen Dank! Oliver Krischel
WERTGARANTIE AG / Beschwerdemanagement

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.05.2015 | 12:34
von R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat kurz und knapp mitgeteilt, dass der Vertrag mit meinem minderjährigen Sohn doch rückwirkend aufgelöst wird.
Schade ist immer nur, dass man erst mit vielen Rechtsquellen und solchen Institutionen wie dieser Beschwerdebox arbeiten muss, damit sich jemand an das geltende Recht hält.

Profit geht bei Aktiengesellschaften vor allem anderen.


02.06.2015 | 10:59
von Rr | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Krischel,

ich habe mit Ihrer Gesellschaft 2 mal telefoniert, 1 Fax und 2 Schreiben übersendet.

Ich habe definitiv den persönlichen Eindruck, dass hier die häufig anzutreffende "Hinhaltetaktik - er wird schon aufgeben" gefahren wurde.

Ihre Frau Sternberg teilte mir am 15.05.15 schriftlich mit: " wir haben den Vorgang entsprechende Ihrer Anregung nochmals durch die Rechtsabteilung prüfen lassen. Gem §110 BGB können Minderjährige wirksam Geschäfte eingehen, . . Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes werden wir diesseitig keine Vertragsauflösung vornehmen. "

Erst die Angabe der Rechtsquellen und Fristsetzungen haben mit Schreiben vom 22.05.15 zur schriftlichen Zusage " wir haben den o. a. Vertrag nunmehr rückwirkend aufgelöst" geführt. Das Ganze hätte eigentlich sofort passieren müssen!

Sie können gerne in Ihrem Hause im Rahmen von Controlling und Weiterbildungsmaßnahmen diesen Fall zur Verbesserung ihrer Servicefreundlichkeit heranziehen.

Namen oder Versicherungsnummern werde ich hier nicht wiedergeben.
MfG
Der Vater ihres minderjährigen "Kunden"



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