Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1383 Views | 26.05.2015 | 11:20 Uhr
geschrieben von Paola Z.

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

DB Kuriergepäck Beschädigungen nicht bezahlt

Bestell-/Kundennummer: Vorgang Nummer 11546115

Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung, Personalmangel, Zeitdruck

BILDER
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2 Bilder

Hinhalte- und Verzögerungstaktik beim Reklamationsverlauf
Unterstellungen und Beleidigungen durch telefonische Sachbearbeiterin
Hermes bezahlt nicht für entstandenen Schaden

Im November 2013 sind wir von Frankfurt nach Phuket geflogen, am 31. März 2015 wieder zurück von Phuket nach Frankfurt. Zur Gepäckbeförderung unserer Fahrräder (Liegedreiräder oder Trikes) und des Fahrrad-Anhängers haben wir das Deutsche Bahn Kuriergepäck (ausgeführt durch Hermes) benutzt.

Bereits auf der Hinreise im November 2013 erhielten wir die Räder beschädigt an der Gepäckaufbewahrung in Frankfurt Flughafen. Nach unserer Ankunft in Phuket jedoch liessen wir leider 6 Tage verstreichen, bevor wir folgende Teile reklamierten: ein Schaltauge war verbogen, ein Lenker wurde gestaucht und dadurch die Pulverung (Lackierung) beschädigt, eine Klingel war abgebrochen.
Die Reklamation wurde abgelehnt wegen Verstreichung der Reklamationsfrist.
Hermes:
"Die Frist für die Schadenanzeige beträgt 3 Tage ab Zustelldatum. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Schadenmeldung zukommen lassen. "

Am 04.04.2015 kamen die Fahrräder wieder beschädigt an. Am 07.04.2015 kam der Fahrrad Anhänger beschädigt an.

Wir haben beide Lieferungen fristgerecht bei Hermes reklamiert:
"Wie man auf auf den Bildern 7824 und 7826 sieht, waren die Radkartons bei Ankunft am Flughafen Frankfurt und in Front der Gepäckaufbewahrung und Abgabestelle für DB Kuriergepäck vollkommen intakt.
Ausgeliefert wurden die 2 Radkartons am Samstag 04.04.15 Abend. In grosser Hektik hat der Fahrer die Kartons, welche auf dem Kopf im Fahrzeug standen obwohl sie deutlich markiert sind, alleine und wieder auf dem Kopf ausgeladen. Wir haben den Fahrer sofort darauf aufmerksam gemacht, in welchem schlechten Zustand sich die Kartons befinden, überall Löcher, ein Bremshebel schaute bereits heraus, ein Spanngurt fehlte komplett. Der Fahrer wollte nur eine Unterschrift und ist sofort weiter gefahren.
Beim Auspacken der Räder haben wir folgende Schäden festgestellt:
Die meisten Teile sind stark beschädigt, die Pulverung ist an vielen Stellen massiv beschädigt, Schrammen, Kratzer, Abschürfungen und komplette abgeplatzte Lack-Teile. Eine Sitzhalterung ist stark verbogen und eingerissen. Die Kartons müssen bei diversen Umladungen (Flughafen - Frankfurt - Mainz - Zentrale - Freiburg -.) ohne jegliche Achtsamkeit behandelt worden sein. Die Teile unserer Räder sind aufwendig mehrschichtig gepulvert, nicht nur lackiert. Das heisst dass die Teile normalerweise deutlich resistenter gegenüber Schläge sind als nur lackierte Teile. Wahrscheinlich steht bei diesen Umladungen wie bei der Auslieferung auch immer nur eine Person zur Verfügung. Wir bitten um entsprechende Entschädigung. "

Am 07.04.2015 wurde der Anhänger ausgeliefert, welchen wir mit folgendem Zusatz reklamierten:

"Ein Teil (eine Radaufhängung) ist stark beschädigt, die Pulverung ist massiv beschädigt. Wir haben den Fahrer sofort darauf aufmerksam gemacht, in welchem schlechten Zustand sich der Karton befindet, überall Löcher, der sorgfältig verklebte Boden war wie mit einem Messer geöffnet. Der Fahrer sagte, das wäre wohl im Lager passiert, wir sollen bei Hermes anrufen, wollte nur eine Unterschrift und ist sofort weiter gefahren.
Beim fotografieren der Banderolen heute, sowohl am Hängerkarton als auch an den Radkartons welche am Samstag ausgeliefert wurden ist uns nun aufgefallen, dass eine Banderole mit braunem Kartonklebeband überklebt wurde. Das bedeutet, dass auch die Radkartons während dem Transport mit Hermes geöffnet und anschliessend wieder zugeklebt wurden. Bei Ankunft am Flughafen Frankfurt waren alle Kleber intakt. "

Hermes verlangte dann folgende Unterlagen, welche wir lieferten:

Banderolen, Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC), Gutachten, Kostenvoranschlag, ursprüngliche Kaufbelege (bei privatem Versand)

Nur einen Tag später wollte eine andere Mitarbeiterin bei Hermes folgende Unterlagen:

Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC), detaillierte Angaben zur Innenverpackung, Fotos der Innenverpackung, Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung, ursprünglicher Kaufbeleg (bei privatem Versand), Bitte schicken Sie uns die oben genannten Unterlagen innerhalb eines Monats am besten per E-Mail an kundenservice-paket spider monkey hermesworld.com.

Sehr geehrte Frau R.,
zur Entwirrung der Vorgänge als erstes folgende Fragen:
Wer ist nun für unseren Schaden zuständig:
- Frau V., Kundenservice, DB-Gepaeckservice spider monkey hermesworld.com oder Sie
- Frau R., kundenservice-gepaeck spider monkey hermesworld.com?
Jetzt die benötigten Angaben: Bankverbindung: .
Angaben zur Innenverpackung:
Unsere Fahrräder (Liegedreiräder) wurden in diversen Einzelteilen sorgfältig verpackt. Sensible oder hervorstehende Teile wurden mit bubbles (luftgepolsterter Plastik) und Kartonstücken umwickelt. Einzelteile wurden mit vielen Kabelbindern fixiert und so in den stehenden Karton verpackt, dass praktisch nichts mehr wackeln konnte. Als nächste Stufe für das fixieren der Teile im Karton käme dann nur noch ausschäumen in Frage.

SCHLAGWORTE

Fotos von der Innenverpackung haben wir leider keine aufgenommen, die Plastikelemente wie Kabelbinder, bubbles etc. haben wir mit dem letzten gelben Sack entsorgt. Diese wurden bereits am Donnerstag abgeholt. Da wir die Räder und den Hänger demnächst auf einer Messe vorstellen werden, mussten wir sie schnell auspacken und zusammen bauen.
Einen Kostenvoranschlag haben wir beim Hersteller eingefordert. Da dieser jedoch dieses Wochenende auf einer Messe ausstellt, wird er erst nächste Woche dazu kommen. Da wir wie gesagt auch auf eine Messe fahren, können wir die Reparaturen an unseren Rädern wie am Anhänger dann erst anschliessend in die Wege leiten. Das wird ein komplizierter Vorgang und bereitet uns viele Unannehmlichkeiten und einen Haufen Arbeit.
Was meinen Sie mit "ursprünglicher Kaufbeleg (bei privatem Versand) "? Den Beleg über die Beförderng des DB Kuriergepäcks über 118 Euro (Bild 7855) oder den Kaufbeleg der beschädigten Räder/des Anhängers?

Antwort Hermes 13.04.2015, Herr F.
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10-4-2015.
Da es sich um einen Reisegepäcktransport im Auftrag der Deutschen Bahn handelt, muss hier selbstverständlich auch die Korrespondenz über die E-Mailadresse DB-Gepäckserice spider monkey hermesworld.com geführt werden.
Nach Vorlage des Kostenvoranschlages und Kaufbeleges (Fahrrad/Anhänger) werden wir den Vorgang abschließend bearbeiten.

Am 17.04.2015 haben wir alle geforderten Unterlangen geschickt:
anbei erhalten Sie die Rechnungen für die Fahrräder, den Anhänger, den Kostenvoranschlag zur Reparatur und die Hermes Schadensdokumentation.
Wir freuen uns auf zügige Behandlung.

Hermes 18.04.2015, Frau V.
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.04.2015.
Bei der Prüfung Ihrer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass noch folgende Unterlagen für eine Regulierung des Schadens fehlen:
detaillierte Angaben zur Innenverpackung
Fotos der Innenverpackung
Bitte senden Sie uns diese Dokumente mit Angabe Ihrer Auftragsnummer vorzugsweise per Email an DB-Gepaeckservice spider monkey hermesworld.com oder per Brief an die oben genannte Anschrift. Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir Ihren Vorgang zeitnah bearbeiten.

Unsere Antwort 19.04.2015
Hallo Frau V.,
diese Angaben haben wir bereits am 10.04. gemacht. Hiermit wiederholen wir sie:
(Wiederholung)

Hermes 24.04.2015, Herr F.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir benötigen noch detaillierte Angaben, welche Reparaturkosten für welches Fahrrad anfallen.
Senden Sie uns diese Angaben bitte zur weiteren Prüfung zu.

Der Kostenvoranschlag der Firma S. war sehr detailliert. Wie kann man gleich nach Erhalt wieder nach "detaillierte Angaben, welche Reparaturkosten für welches Fahrrad" fragen?

Unsere Antwort
Sehr geehrter Herr F.,
diese Angaben haben wir Ihnen bereits am 17.04. mit dem Kostenvoranschlag 2013183. pdf zugesendet. Hiermit beschreiben wir die benötigten Arbeiten noch einmal wie folgt:
Liegedreirad/Trike Frau Z., dormant lila/apple green, beschädigte Teile: Querlenker links, Hinterradschwinge, Spezialgepäckträger, Sitzaufnahme
Liegedreirad/Trike Herr Z., dormant blau/orange brilliant, beschädigte Teile: Hauptrahmen
Anhänger, dormant blau/orange brilliant, beschädigte Teile: Querlenker rechts
Wegen schwerer Beschädigung der Pulverbeschichtung an den aufgezählten Teilen, diese Teile ausbauen, Pulverbeschichtung entfernen, neue Pulverung, Teile wieder einbauen. Speditionskosten zum Hersteller und zurück zum Eigentümer.
Da wir die Liegedreiräder/Trikes an diversen Anlässen und Messen zeigen müssen (z. B. an der www.spezialradmesse.de/ am 25. und 26.04.2015) haben wir durch die Beschädigung der Trikes nun erhebliche Probleme und Mehraufwände.
Diese Reklamation umfasst nun schon 21 Mails zwischen Ihnen und uns. Wir können uns des Verdachtes nicht verwehren, dass dies eine beabsichtigte Verzögerungstaktik von Ihnen ist. Jede getätigte Angabe oder Dokumente werden sofort nach Erhalt noch einmal in einer anderen Form von Ihnen eingefordert. Das können wir nicht weiter hinnehmen.
Wir würden uns eine umgehende und abschliessende Bearbeitung der Reklamation sehr wünschen. Weiterer umfassender Mailverkehr würde uns dazu veranlassen, diesen Fall unserem Anwalt oder aber geeigneter Presse (ZDF Wiso, RTL deckt auf) zukommen zu lassen.

3 Wochen lang keine Antwort.

Am 18.05.2015 senden wir dieses Mail:
Hallo Herr F.,
was gibt es Neues in unserem Fall?

Am 19.05.2015 rief eine Dame von Hermes an. Den Namen haben wir leider nicht aufgeschrieben.
Sie war sehr unfreundlich und gereizt.
Sie möchte als erstes feststellen, dass die Räder schon älter sind, dass wir die gleichen Räder schon einmal reklamiert haben und dass wir mit den Rädern auf der Messe waren, sie somit also voll funktionsfähig seien.
Wir erklärten, dass wir die Räder nun nur bei trockenem Wetter nutzen können, damit die beschädigten Rahmenteile nicht zum rosten anfangen.
Wir versuchten zu erklären, dass wir es trotz allem nicht gut fänden, dass bei der Auslieferung ein schmächtiger Mann alleine das "Sondergepäck", d. h. den sperrigen Radkarton mit 30kg aus dem Lieferwagen ausgeladen hätte, auf dem Kopf (obwohl der Karton deutlich mit oben markiert war) von der Ladefläche heruntergezogen und den Karton mit einem Krachen auf den Boden fallen liess. Laut Sendungsverfolgung wurde der Karton mehrfach von Frankfurt auf dem Weg nach Bad Säckingen umgeladen und wir können uns so bildhaft vorstellen, wie der Karton zu all seinen Beschädigungen gekommen sei.
Sie unterstreichte dass Hermes ein "Massenversender" sei und somit eine sorgfältige Behandlung nicht gewährleistet werden könne.
Sie besteht auf Fotos der Innenverpackung. Wir erklärten, dass wir keine Fotos gemacht haben und beschrieben noch einmal die Innenverpackung (luftgepolsterte Folien "bubbles" und Kartonstücke um hervorstehende Teile, Kabelbinder zur Fixierung der Teile).
Sie versteht es nach mehrmaligen Erklärungsversuchen nicht, dass unsere Räder gepulvert und nicht lackiert sind, d. h. dass die abgeplatzten Stellen nicht repariert werden können, sondern die Teile sandgestrahlt und neu gepulvert werden müssen, um der Rostbildung vorzusorgen. Frau Z. hat sie auf den Hersteller in Oesterreich verwiesen, welcher die technischen Details erklären kann.
Auch zur Höhe des Kostenvoranschlages hat die Dame von Hermes reklamiert, alleine die Arbeitsstunden und der Transport wären zu hoch. Jedoch ist die Firma Steintrikes in Oesterreich ( www.steintrikes.at) Direktverkäufer und hat keine Niederlassungen in Deutschland. Folglich muss jemand die beschädigten Teile ausbauen, sandstrahlen, neu pulvern, Teile wieder einbauen und diese Arbeiten können nun einmal nicht hier in Deutschland vorgenommen werden. Für die technische Detailabklärung haben wir die Dame wieder direkt an die Firma Steintrikes verwiesen, wir sind eben nur die Benutzer der Trikes und keine technischen Fachmänner.
Sie fragte mehrmals nach, ob der Hersteller den Kostenvoranschlag nur auf Grund von Fotos gemacht hätte und wir erklärten ja, wie sonst? Hätten wir nach Oesterreich reisen sollen, um den Schaden zu zeigen, damit die Firma dann einen Kostenvoranschlag macht! Wir erklärten, dass auf der Messe in Germersheim der Hersteller anwesend war, er den Schaden dann persönlich besichtigt und bestätigt hätte, dass der Kostenvoranschlag so in Ordnung sei.
Dann erklärte uns die Dame, dass wir den Zeitwert nicht berücksichtigt hätten, die Räder seien schliesslich schon 2 1/2 Jahre alt. Dazu erklärten wir ihr, dass wir von Versicherungstechnischen Anliegen und Berechnungen und Wertminderungen ebenfalls leider keine Ahnung hätten und nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der beschädigten Teile verlangt und diesen eingeschickt hätten. Um der Verrostung der beschädigten Teile vorzubeugen, müssten diese nun einmal gepulvert werden und wie sich daraus ein Zeitwert abziehen liesse, davon hätten wir keine Ahnung.
Die Dame hat unzählige Male auf der Innenverpackung und den Zeitwert herumgeritten, sich wiederholt und wiederholt. Wir hätten schliesslich schon einmal bei Hermes reklamiert. Ja, im Jahr 2013 waren die Kartons auch total kaputt in Frankfurt angekommen. Die reklamierten Teile jedoch waren alles andere Teile (ein Schaltauge war verbogen, ein Lenker wurde gestaucht und dadurch die Pulverung beschädigt, eine Klingel war abgebrochen), und nicht die 2015 reklamierten Teile (Liegedreirad/Trike Frau Z., dormant lila/apple green, beschädigte Teile: Querlenker links, Hinterradschwinge, Spezialgepäckträger, Sitzaufnahme. Liegedreirad/Trike Herr Z., dormant blau/orange brilliant, beschädigte Teile: Hauptrahmen. Anhänger, dormant blau/orange brilliant, beschädigte Teile: Querlenker rechts).
Nachdem die Dame sich zum x-ten Mal histerisch wiederholte und darauf bestand, dass wir keine Ansprüche hätten, evtl. auf die beschädigte Sitzaufnahme, keinesfalls jedoch auf die Pulverung, und sie Frau Z. überhaupt nicht mehr ausreden liess, sagte Frau Z. sie diskutiere nicht mehr weiter und erwarte eine schriftliche Antwort von Hermes und legte schliesslich auf.

Am 20.05.2015 kam dann diese Antwort von Hermes:
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Wir haben Ihre Reklamation abschließend geprüft. Eine Regulierung des entstandenen Schadens an den Steintrikes und dem Anhänger ist nicht möglich, da diese unzureichend verpackt worden sind.
Gemäß der EG-Verordnung für Fahrgastrechte 1371/2007 können Sie als Reisender Gegenstände als Reisegepäck aufgeben. Das Reisegepäck ist dabei so zu verpacken, dass Sachschäden beim Transport vermieden werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei dem gegebenen Sachverhalt keine Haftungsübernahme erfolgen kann.
Herzliche Grüße aus Hamburg
P. H.
Kundenservice

Unsere Antwort:
Gegen Ihre Entscheidung müssen wir leider Einspruch einlegen. Wir haben die Gegenstände, 2 Trikes und einen Anhänger so verpackt, dass kein Sachschaden beim Transport entstehen konnte. Die erwähnten Gegenstände waren mit luftgepolsterter Folie, Kartonstücken und Kabelbindern eingepackt, geschützt und fixiert. Auf dem Flug von Phuket nach Frankfurt mit Condor ist kein Schaden entstanden. Auf dem Transport von Frankfurt-Flughafen nach Bad Säckingen mit Hermes ist jedoch grosser Schaden entstanden.
Wir bitten um nochmalige Prüfung und um Beweise Ihrer Meinung.

Bild 7824 zeigt die unbeschädigten Kartons am Flughafen, Bild 7830 zeigt einen Karton nach Transport mit der Firma Hermes

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Angemessene Entschädigung zur Reparatur der 2015 beschädigten Teile an den Trikes und am Anhänger


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Kommentare und Trackbacks (4)


10.06.2015 | 12:50
von Paola Z. | Regelverstoß melden
Und so ging es weiter:

22.05.2015
Hermes, Frau H.:

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.15
Ihre Unterlagen werden zur erneuten Prüfung dem Vorgesetzten vorgelegt. In den nächsten Tagen erhalten Sie eine entsprechende Antwort uns.
Herr Z., ich hoffe auf Ihre Geduld und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

26.05.2015
Hermes, Frau H.

Für die Beschädigung Ihres Gepäcks und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie heute nochmals um Entschuldigung.
Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Leider ist es uns nicht möglich, eine Haftung für die angezeigten Schäden vorzunehmen.
Die von Ihnen beschriebenen Verpackungsmaßnahmen können wir nicht nachvollziehen, da uns keine Nachweise eingereicht wurden, die das verwendete Verpackungsmaterial dokumentieren. Vielmehr lassen die massiven Schäden an den Trikes und dem Anhänger darauf schließen, dass die Teile aufgrund einer unzureichenden Polsterung und Fixierung gegeneinder geschlagen sind und somit die starken Lackbeschädigungen verursacht wurden.
Des Weiteren haben sich aufgrund der mangelhafte Innenverpackung Teile der Räder durch die Kartonwände gedrückt.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden können.

Unsere Antwort, 26.05.2015

wir müssen leider nochmals Einspruch gegen Ihre einseitige Entscheidung einlegen. Bei Aufgabe der Sendung wurden die von uns getätigten Verpackungsmassnahmen weder von Ihnen kontrolliert noch dokumentiert. Ihre Behauptung, wir hätten nicht ausreichend verpackt, ist nicht wahr. Wir haben die Räder wie bereits mehrmals beschrieben in luftgepolsterte Folie verpackt, Teile mit Kabelbinder fixiert und heikle Stellen nochmals mit Kartonstücken und Klebeband umwickelt.
Wir haben dokumentiert, wie die Kartons in Frankfurt aufgegeben wurden und wie diese in Bad Säckingen angekommen sind. Die Kartons waren komplett unversehrt in Frankfurt und kamen auf dem Kopf in äusserst schlechtem Zustand in Bad Säckingen an. Die Kartons wurden von einer Person alleine aus dem Fahrzeug gezerrt, auf den Steinboden fallen gelassen und weiter auf dem Kopf trotz eindeutiger Markierung zur Haustüre gezerrt. Dieser Ausladevorgang war nicht der einzige, die Kartons wurden laut Sendungsverfolgung diverse Male umgeladen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Sachverhalt erst dann geregelt ist, wenn der Geschädigte mit der Lösung einverstanden ist. Bis dahin sind Sie nach den Regeln des BGB immer noch schadensersatzpflichtig.

Wir haben diesen Fall ebenfalls bei Reclabox eingestellt:
de.reclabox.com/beschwerde/98292-hermes-logistik-gruppe-deutschland-hamburg-db-kuriergepaeck-beschaedigungen-nicht-bezahlt
Gerne erwarten wir Ihren Vorschlag zur Regelung.

29.05.2015
Hermes, Frau B.

Mein Name ist J. B. und ich bin gern für Sie da.
Wir haben Ihren Widerspruch geprüft.
Vorab möchte ich Sie gern darüber informieren, dass grundsätzlich bei gebrauchten Fahrrädern, nur Schäden beglichen werden, welche die eigentliche Funktion beeinträchtigen oder ausschließen. Insbesondere bei Schrammen und Lackschäden ist nicht nachvollziehbar, ob diese bei einem gebrauchten
Fahrrad tatsächlich auf dem Transport entstanden sind oder als normale Gebrauchsspuren schon vorlagen.
Darüber hinaus können wir den von Ihnen eingereichten Kostenvoranschlag bedauerlicher Weise so nicht anerkennen, da die Angaben zu den einzelnen Positionen nicht aufgeschlüsselt sind.
Im Kostenvoranschlag ist nicht nachvollziehbar wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzten.
Somit ist es uns weiterhin nicht möglich, die genaue Schadenshöhe zu ermitteln.
Trotz fehlender Nachweisführung haben wir in Ihrem Einzelfall für Sie eine Kulanzentscheidung getroffen.
Wir möchten Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Betrag in Höhe von 500€ anbieten.
Frau Z., dieses Angebot steht bis zum 05.05.2015 für Sie zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 05.05.2015 unter Benennung der
Auftragsnummer. unter DB-Gepaeckservice spider monkey hermesworld.com mit.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

(Bemerkung: der Kostenvoranschlag des Herstellers beläuft sich auf EUR 3'182. --)

Unsere Antwort, 30.05.2015

Zu Ihren Aussagen ("es werden nur Schäden beglichen, welche die Funktion beeinträchtigen. " ". bei Schrammen und Lackschäden ist nicht nachvollziehbar, ob diese bei einem gebrauchten Fahrrad tatsächlich auf dem Transport entstanden sind. ") folgende Bemerkungen:
Grundsätzlich möchten wir hiermit erneut festhalten, dass wir die Schadensersatzforderung nicht stellen, weil wir irgendwelches Kapital aus dem Vorgang schlagen möchten und mit Nachdruck den Vorwurf von uns weisen, dass wir die Räder nicht ordentlich verpackt hätten oder angeblich bereits bestehende Schäden durch Hermes bezahlen lassen möchten.
Wenn jemand so etwas machen möchte, so könnte er auch Schäden erfinden, die die Funktion beeinträchtigen - nicht nur Lackschäden. Beides wurde bei Gepäckaufgabe durch Hermes aber nicht geprüft.

In unserem Fall jedoch sind die Pulverungsschäden eindeutig auf dem Transport mit Hermes von Frankfurt nach Bad Säckingen entstanden. Auf den geschickten Bildern sieht man eindeutig den Zustand der Kartons vor und nach dem Versand mit Hermes, die absolute Frischheit der Pulverungsschäden, auf Bild 7852 sieht man ausserdem blaue Farbteile, welche sich im Karton befunden haben. Wären die Schäden schon vor dem Versand an den Rädern gewesen, so hätten wir keine Farb-/Pulverungsteile im Karton finden können. Die Schäden an den Kartons sind nicht dadurch entstanden, dass sich die Räder von selbst von innen durch die Kartonwände gedrückt haben (Frau Hirschfeld am 26.05.2015: "Des Weiteren haben sich aufgrund der mangelhafte Innenverpackung Teile der Räder durch die Kartonwände gedrückt. "), sondern dadurch, dass die diversen Hermes Fahrer unsere 30kg Sperrgut Kartons (Sondergepäck = auch Sondergebühren) unsachgemäss alleine auf dem Kopf durch die Gegend geschmissen haben.

Wir haben den Fahrer bei der Auslieferung der beschädigten Kartons nach einem Schadensformular gefragt. So etwas gäbe es nicht, wir "sollten mal bei Hermes anläuten".
Wenn es so viele Probleme mit der Schadensabwicklung gibt, warum instruiert Hermes seine Fahrer dann nicht, dass sie im Schadensfall ein entsprechendes Formular dabei haben, wo Details gemeinsam niedergeschrieben und unterschrieben werden? Der Fahrer kann dann als Zeuge Fotos vom entstandenen Schaden und der Verpackung machen. So würden allfällige Streitigkeiten/Unstimmigkeiten vermieden.

Die telefonische Mitarbeiterin von Ihnen sprach u. a. von der Nichtberücksichtigung des Zeitwertes. Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass WIR durch diese Schäden eine Wertminderung der Räder in Kauf nehmen müssen. Wollten oder müssten wir diese nun verkaufen, erführen wir eine deutliche Wertminderung.

Zum Kostenvoranschlag: Auch hier haben wir bereits mehrfach erklärt, dass wir keine technischen Fachleute sind, nur Käufer und Nutzer und somit haben wir den Kostenvoranschlag bei der Herstellerfirma eingefordert. Sollten Sie technische Fragen zur Reparatur und zum Kostenvoranschlag haben, so müssen Sie sich bitte an den Hersteller und Direktverkäufer in Oesterreich wenden. Firma., Herr S., Tel. +43.
Der Kostenvoranschlag in unseren Worten erklärt: Die Räder sind gepulvert, nicht lackiert. Die aufgeführten beschädigten Teile müssen aus den Rädern/aus dem Hänger ausgebaut werden, von der verbleibenden alten Pulverung befreit (wahrscheinlich sandgestrahlt) werden, neu gepulvert (d. h. mit Farbe besprüht und dann im Ofen gebacken) und wieder zusammen gebaut werden. Die Kosten setzen sich zusammen aus Arbeitslohn, Material und Transport.

Aus all diesen Gründen können wir mit Ihrem Vorschlag von 500 Euro Entschädigung nicht zufrieden sein. Wir sind die Geschädigten, nicht Sie. Wir haben den Fehler begangen, die Kartons nicht ausgeschäumt zu haben, leider haben wir auch die Innenverpackung nicht fotografiert. Wir wissen auch, dass die Räder nicht neu sind, jedoch müssen wir den Schaden reparieren lassen, sonst werden die teuren Räder verrosten, da der Stahl freigelegt und ungeschützt ist. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie 50% des Kostenvoranschlages übernehmen und wir die anderen 50%.

Für die Zukunft schlagen wir Ihnen vor, Ihre Abläufe zu verbessern und eine geregelte Schadenserfassung mit Ihren Mitarbeitern (Fahrer) ein- und durchzuführen.

Bei Ihrer Fristsetzung gehen wir von einem Schreibfehler aus. Am 29.05. haben Sie Ihr Mail geschrieben, Sie setzen uns darin eine Frist vom 05.05.2015.

01.06.2016
Hermes, Frau S.

Ihr Vorgang wurde mir aufgrund Ihrer neuen Nachricht zur Prüfung weitergeleitet.
Ich danke Ihnen für Ihre neuen zusätzlichen Ausführungen und versichere Ihnen, dass uns bewusst ist, wie wichtig Ihnen Ihre Räder und deren schnelle Instandsetzung sind. Ich hoffe, unser Team konnte Ihnen in der vorherigen Korrespondenz auch unseren Standpunkt, was die Beteiligung an der Reparatur der dokumentierten Schäden anbelangt, deutlich machen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf das zuletzt in der E-Mail von Frau B. ausgeführte. Bei der Fristsetzung (05.05.2015) handelte es sich um ein Versehen, welches Sie bitte entschuldigen.

Sehr geehrte Frau Z., sehr geehrte Herr Z., ich habe zur Kenntnis genommen, dass die angebotenen 500,00 Euro nicht dem entsprechen, was Sie sich unter einer angemessenen Beteiligung verstehen. Aus diesem Grund habe ich den Kostenvoranschlag erneut geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Transportkosten in Höhe von 600,00 Euro netto zu Ihrer bevorzugten Werkstatt nicht berücksichtigen können.

An den verbleibenden - dort konkret veranschlagten - Kosten würden wir uns - ausdrücklich aus Kulanz - mit 50 % beteiligen, wenn Sie gleichzeitig auf weitergehende Ansprüche verzichten und den Vorgang damit als erledigt deklarieren.
Den brutto Erstattungsbetrag von 1234,00 Euro könnten wir in der Folge sehr kurzfristig zur Auszahlung bringen.
Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, wenn wir gemeinsam so vorgehen können.

Unsere Antwort 03.06.2015 (Bemerkung: der Kostenvoranschlag des Herstellers beläuft sich auf EUR 3'182. --)

die Firma. in., Oesterreich ist nicht unsere bevorzugte Werkstatt, sondern der Hersteller. Da es sich bei den Farben um Sonderfarben handelt und bei den Fahrzeugen um Eigenproduktion eben dieser Firma können wir die Reparaturen nur dort ausführen lassen und nicht in jeder Fahrradwerkstatt hier in Deutschland. Der Hersteller ist Direktverkäufer und hat keinerlei Niederlassungen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie deshalb wenigstens die kompletten 50% des Kostenvoranschlages übernehmen würden.

Mit der Uebernahme von 50% der anfallenden Kosten - Euro 1'591,-- - gemäss Kostenvoranschlag vom 14.04.2015, Firma., sähen wir den Fall als erledigt an und verzichten auf weitergehende Ansprüche. Den Vorgang deklarieren wir mit Datum und Eingang des Geldes als erledigt.

08.06.2015
Hermes, Herr F.

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten wir Ihnen den Betrag in Höhe von 1234,00 Euro.
Der Betrag wird Ihnen selbstverständlich auf Ihr Konto überwiesen.
Sehr geehrte Frau Z., sehr geehrter Herr Z. ich freue mich, wenn Sie uns als Kunde treu bleiben.

Wir bleiben also auf 1'948 Euro sitzen.

10.06.2015 | 12:54
von Paola Z. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach unzähligen Mails erhielten wir von den anfallenden 3'182 Euro Reparaturkosten nur 1'234 Euro ersetzt.


05.07.2015 | 13:42
von Paola Z. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir bleiben auf 1'948 Euro Reparaturkosten sitzen.


26.07.2015 | 20:11
von Paola Z. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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