Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 227 Views | 21.05.2015 | 12:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4313765

Deutsche Post AG (Bonn)

Nachsendeantrag trotz zweimaliger Einreichung komplett ignoriert

Bestell-/Kundennummer: Q4668207

Am 04.02.2015 haben wir einen Nachsendeantrag an die Deutsche Post unter der Nummer Q4668207 für den Zeitraum vom 15.02.2015 bis zum 02.05.2015 gestellt. Dieser Brief kam entweder nie an oder wurde nie bearbeitet. Auf Anraten der Post haben wir zwei Tage vor unserem Abflug ins Ausland die Kundenkopie des Antrages noch einmal direkt vom Postamt aus an die Nachsendezentrale faxen lassen. Auch dieser Antrag wurde nie bearbeitet. Das Ergebnis: wir bekamen über 2,5 Monate im Ausland keinen einzigen Brief von der Post nachgesandt. Ohne unsere hilfsbereiten Nachbarn, die schließlich eine Art privaten Nachsendeservice für uns eingerichtet haben, wären wir dadurch nicht nur komplett von unserer Post abgeschnitten gewesen, sondern hätten auch mehrere Zahlungstermine versäumt.

SCHLAGWORTE

(Bei früheren Auslandsaufenthalten wurde unsere Post stets nur lückenhaft nachgesandt, dafür erhielten wir im Ausland Post für verschiedene, uns unbekannte Nachbarn, die wir auf eigene Kosten an die eigentlichen Adressaten zurückschickten. Einmal waren wir wegen schlampiger Ausführung des Nachsendeauftrages bei unserer Rückkehr sogar mit einem Mahnverfahren konfrontiert.)

Die telefonische Reklamation wurde dadurch erschwert, dass das Computerprogramm der Post die eingegebenen Menüpunkte nicht erkannte. Als wir schließlich eine Sachbearbeiterin am Telefon erreichten, sagte sie zu, unseren Antrag auf Erstattung der Antragskosten weiterzuleiten, mit den Worten: "Ich kann Ihnen aber nichts versprechen" (Telefonat vom 21.05.2015, 11.10 h).

Bei einer früheren Beschwerde wegen nachlässiger Durchführung eines Nachsendeauftrages war uns am Telefon eine Teilerstattung zugesagt worden. Als wir uns Wochen später nach dem Verbleib des Geldes erkundigten, wurde uns von einem anderen Sachbearbeiter am Telefon gesagt, wir hätten dies schriftlich beantragen müssen.

Wir fühlen uns ohnmächtig, da die Post de facto ein Monopol über den Nachsendeservice besitzt und jede Beschwerde ins Leere läuft. Unsere beruflichen Auslandsaufenthalte werden dadurch regelmäßig zu einem Risiko.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung der Nachsendegebühr


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.05.2015 | 13:28
von ReclaBoxler-4313765 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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