ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Viel zu hoher monatlicher Abschlag wird gefordert!
Bestell-/Kundennummer: 02375294/ Kundennummer: 02240536
Seit dem 23.05.2015 soll ich Kunde des Stromanbietes "Extra Energie" sein!
So sagen es die E-Mails dieser Firma. Post und Briefe gibt es nicht. Schon sehr sehr merkwürdig.
Am 22.05.2015, also einen Tag vor der Belieferung teilt Extra Energie mir in einer kurzen E-Mail mit, welche Vertragsnummer ich habe und welche Kundennummer.
Auch alles sehr merkwürdig!
Und nebenbei setzt Extra Energie "eigenmächtig" erst am 22.05.2015 einen monatlichen Abschlag von 63 Euro fest, plus eine Startzahlsumme von sofort 18 Euro.
Viel zu hoch, nach den Abschlagssummen seit wir das Haus haben.
Müsste unter 50 Euro sein!
Gehts noch?
Allergrößte Vorsicht vor diesem Stromanbieter!
Ich setzte jetzt alle Hebel in Bewegung um den viel zu hohen Abschlag zu reduzieren und werde mich bei der nächsten Preiserhöhung von dem Anbieter verabschieden, sollte sich hier nichts ändern.
Ansonsten sperre ich mein Bankkonto und werde mich sofort an die Bundesnetzagentur wenden.
28.05.2015 | 17:13
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Bröker,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald neue Informationen für Sie vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Extra Energie besteht auf die Zahlung des viel zu hohen Abschlages.
Naja. dann mache ich halt mein Konto zu.
Das stinkt zum Himmel!
Das könnte so enden wie Löwenzahn/Flexstrom.
Die ExtraEnergie GmbH hat kürzlich 2 Verfahren verloren. Im Urteil äußerte sich das Gericht auch zum Thema Abschlagszahlung:
OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14)
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Gegen das Urteil legte das Unternehmen Berufung ein.
Das OLG Düsseldorf wies jedoch die Berufung mit Urteil vom 16.12.2014 zurück und begründete nochmals ausführlich, dass dieses Verhalten als unlautere geschäftliche Handlung sowie als Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze zu werten sei. Bereits aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebe sich, dass ein Guthaben aus einer Rechnung unverzüglich und vollständig auszuzahlen sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Guthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultiere. Auch die Verpflichtung des Unternehmens, zukünftige Abschlagszahlungen am mutmaßlichen Verbrauch auszurichten, ergebe sich aus allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts. Überhöhte Abschlagszahlungen seien in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen und somit unzulässig.
Es wurden 63 Euro (für den Juni) plus 18 Euro (für den Restmonat Mai) sofort vom Konto eingezogen.
Das wird sicher zum Vertragsende auf jeden Fall lustig. wenn ich das Bankkonto schließe.
Finger weg von Extra Energie und Prio Energie und den ganzen Kunstnamen.!
Wenn nicht, werden die auf eigene Berechnungen (Quadratmeter/Personen/etc.) zurückgreifen, was sich dann eventuell in der Abschlagssumme bei Ihnen zeigt.
Weist man die durchschnittlichen Verbräuche der letzten Jahre nach, wird das eigentlich als Basis genommen
Weitere Schritte folgen.
An alle Verbraucher. Finger weg von Extra Energie, Prio etc.