Mopedreifen Profi GmbH (Koblenz)
Reifen 28 Monate alt bei Reifengarantie von max. 24 Monate
Bestell-/Kundennummer: 320161
Am 22.03.1025 erfolgte die Bestellung von Dunlop-Vorder- und Hinterreifen bei www.mopedreifen.de mit direkter Lieferung an den mopedreifen.de-Servicepartner und anschließender dortiger Montage am 07.04.2015.
moppedreifen.de schreibt auf seiner Webseite, Zitat: „Normalerweise sind die angebotenen Reifen in der Regel 3-18 Monate alt. […] Sollte ein bestellter Reifen älter als 24 Monate sein, erhalten Sie von uns, vor dem Versand, eine Info über das Alter des Reifens und können dann immer noch entscheiden, ob Sie den Reifen kaufen wollen. “
Weiterhin garantiert mopedreifen.de in seiner „Reifengarantie“, die bei der Bestellung zum Vertragsbestandteil wurde, Zitat: "Die Reifen haben ein Produktionsdatum, das nicht älter als 24 Monate ist. "
Beide Aussagen finden sich noch immer (27.05.2015) im Onlineshop von moped-reifen.de, trotz Hinweis dazu vom 13.05.2015.
Geliefert wurden (ohne Hinweis zum hohen Alter) Reifen mit einer DOT-Nr. 4912 (= 28 Monate alt) und DOT-Nr. 5013 (= 16 Monate alt).
Damit erfüllt die Firma Mopedreifen Profi GmbH (mopedreifen.de) seine versprochene "Reifengarantie" mit einem Maximalreifenalter von 24 Monaten nicht. Insgesamt wurde dies mehrfach ergebnislos reklamiert (07.04., 11.04., 22.04., 23.04., 08.05., 13.05).
mopedreifen.de. verweigerte trotz mehrfacher Reklamationen/Nachfragen, Stellung zu dem Nichterfüllen der eigenen Reifengarantie zu beziehen oder einen Lösungsvorschlag anzubieten. Nachfolgend Zitate aus den E-Mails von mopedreifen.de:
- „Dunlop liefert auch 2015 noch Ware mit DOT 2012 als Neureifen“ (Mail vom 10.04.2015)
- „Das Alter von 28 Monaten ist kein Mangel. “ (Mail vom 11.05.2015)
- „Welche Reifen mit welchem Alter Ihr Vertragspartner Ihnen aufgezogen hat, können und werden wir nicht beurteilen. “ (Mail vom 11.05.2015)
- „Wir haben von Ihnen weder eine Leistung erhalten, noch Ihnen eine zu bezahlende Leistung verkauft“ (Mail vom 11.05.2015)
- „Unser kostenfreier Servicevertrag wurde durch uns mit der Vermittlung abgeschlossen“ (Mail vom 11.05.2015)
- „Wir haben unsererseits die versprochene Vermittlungsleistung kostenfrei erbracht. “ (Mail vom 11.05.2015)
- „Mängelrügen haben Sie daher an Ihren Vertragspartner zu richten und nicht an uns. “ (Mail vom 11.05.2015)
Ich fordere die Mopedreifen Profi GmbH (Rübenacher Wald 2, 56072 Koblenz) auf, seinen Vertrag und damit seine Reifengarantie zu erfüllen.
Dies z. B. durch Tausch gegen einen mangelfreien Neureifen (inkl. Montage, da Mopedreifen.de den Mangel zu vertreten hat) oder aufgrund der deutlich eingeschränkten Gebrauchsdauer durch eine Minderung um 71,97 Euro.
29.05.2015 | 09:08
Abteilung: GF
Der Kunde hat mit uns keinen Kaufvertrag geschlossen, auch keinen Werkvertrag.
Er hat die Reifen käuflich bei einem Händler vor Ort erworben.
Wir haben den Auftrag, wie auf unserer Plattform möglich, an der Händler vermittelt.
Wenn der Kunde dort Reifen montiert bekommen hat, von denen er der Meinung ist, diese rügen zu müssen, so muss sich der Kunde bitte auch dorthin wenden.
Warum der Kunde sich an uns wendet und nicht an seinen Vertragspartner aus Werk- bzw. Kaufvertrag ist für uns nicht schlüssig.
Wir haben Ihn mehrfach aufgefordert dort vorstellig zu werden.
Auch Dunlop hat dem Kunden schriftlich bestätigt, dass das Alter nicht zu einer Mängelrüge reicht und schriftlich dem Kunden auch bestätigt, er habe durchaus Neuware erhalten, die aktuell auch von Dunlop so in den Verkehr gebracht wird.
Mit freundlichen Grüssen
MRP GMBH
J. Thiel
Also haben Sie den Vermitllungsvertrag nicht erfüllt.
Das habe ich mehrfach gerügt. Und Sie gefragt, warum Sie nicht zu Ihrem Wort stehen!
Der Servicepartner hat diese Zusicherung nicht gemacht, weshalb er diese auch nicht verantworten muss. Laut Ihrem Lieferschein, sogar mit Ihrem Prüfvermerk aus Ihrem Warenausgang, haben Sie nachweislich die Reifen mit besagten DOT-Nummern geliefert.
Die Antworten von Dunlop sind ohne Belang, da Dunlop die mopedreifen. de-Reifengarantie nicht aussprach, sondern Sie.
Selbstverständlich habe ich mich an Ihren Servicepartner (den von Ihnen so bezeichneten Vertragspartner aus Werk- bzw. Kaufvertrag) und Ihnen dessen Antwort per E-Mail übersendet und Sie zur Klärung aufgefordert.
Wie schön öfter reagierten Sie nicht.
Ein Highlight zum Thema Kundenservice bei Ihnen und wie Sie mit eigenen Fehlern umgehen, zeigt folgendes Zitat aus Ihrer Mail vom 11.05.2015:
„grundsätzlich beeindrucken uns Ihre Drohungen mit Veröffentlichungen nicht. Grundsätzlich können Sie alles posten, was den Tatsachen entspricht. Alles andere werden wir selbstredend durch Rechtsbeistand korrigieren. “
Ich fordere die Mopedreifen Profi GmbH erneut auf, seinen Vertrag und damit seine Reifengarantie zu erfüllen.
Meine Meinung: Dieser Kundenservice verdient seinen Namen nicht und die Zusagen/Versprechungen/Garantien sind nicht mehr als heiße Luft. Traurig.
Meine Meinung bestätigt sich: Dieser Kundenservice verdient seinen Namen nicht und die Zusagen/Versprechungen/Garantien sind anscheinend nicht mehr als heiße Luft. Sehr sher Traurig.