Durch TUI Cruises endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 950 Views | 01.06.2015 | 11:45 Uhr
geschrieben von Eva Drees

TUI Cruises GmbH (Hamburg)

TUICruises missachtet BGH-Urteil

Bestell-/Kundennummer: 597615

Am 3.11.2014 buchten wir bei obigem Veranstalter eine Kreuzfahrt für den Zeitraum 28.10.2015-13.11.2015 zum Preis von 6.198 Euro. Im Vertrag wurde eine Anzahlung von 25 % verlangt, die Restzahlung bis zum 23.9.2015, also 35 Tage vor Antritt der Reise.

SCHLAGWORTE

Da zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt war, daß diverse Gerichtsverfahren gegen diese Klauseln liefen, ging ich zunächst zur Verbraucherzentrale Wuppertal. Diese schrieben die Gesellschaft an und wiesen auf die schon bestehenden Gerichtsurteile gegen diese Klauseln hin. Tuicruises interessierte das überhaupt nicht.

Nachdem nunmehr der BGH eindeutig und endgültig diese Praxis mit Aktenzeichen X ZR 13/14 entschieden hat, daß bei Pauschalreisen nur noch 20 % Anzahlung gerechtgertigt und die Restzahlung frühestens 30 Tage vor Antritt der Reise verlangt werden dürfen, weigert sich Tui Cruises nach wie vor, dies anzuerkennen. Ich habe Tui Cruises nochmals angeschrieben und darauf hingewiesen, daß der Restbetrag erst ab 30 Tage vor Antritt der Reise von meiner Kreditkarte abgebucht werden darf. Dies verweigert Tuicruises nach wie vor mit der Begründung, ich hätte einen Vertrag unterschrieben. Da die Klauseln darin unzulässig sind, wird einfach übergangen.

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Meine Forderung an TUI Cruises GmbH: Ich fordere TUI Cruises auf, das Urteil des BGH endlich zu akzeptieren und ihre Kunden nicht weiter abzuzocken


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Kommentare und Trackbacks (3)


09.06.2015 | 12:18
von Eva Drees noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, TUI stellt sich, wie immer stur. Und es geht noch weiter: Auch in den künftigen AGB's verlangt TUICruises immer noch 25 % Anzahlung ohne weitere Begründung und die Restzahlung 35 Tage vor Antritt der Reise. Nochmal: Dies wurde vom BGH eindeutig untersagt. Dieses Handeln ist m. E. nach unseriös und man sollte sich überlegen, ob man eine Schiffsreise nicht bei einem seriösen Anbieter, der Recht und Gesetz achtet, bucht.


09.06.2015 | 12:24
von Eva Drees | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Meinberg,

nein, ich versuche nicht aus dem Vertrag herauszukommen. Wir haben die Reise angetreten und im übrigen geht es hier auch nicht um die 5 %, welche über die Kreditkarte abgebucht werden. Im übrigen sind Sie auch hier im Irrtun, wenn Sie glauben, daß die Belastung immer erst später erfolgt. Bei TUI-Reisen wird der Betrag nämlich sofort fällig. Dies nur zur Aufklärung. Mir geht darum, daß es erstens das BGH-Urteil existiert, welches einfach missachtet wird. Zweitens ist eine 5 %ige höhere Anzahlung auf eine 1 1/2 Jahre später stattfindende Reise auf einem Schiff, welches noch nicht gebaut ist, sehr wohl viel Geld! Wenn Sie ein Krösus sind, bitteschön.

09.06.2015 | 12:46
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15.07.2015 | 12:30
von Eva Drees endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, natürlich ist das Problem nicht gelöst. Tuicruises hat mir schriftlich mitgeteilt, daß sie von ihren Geschäftsbedingungen nicht abweichen werden, auch nicht durch das BGH-Urteil. Trotzdem - vielen Dank, daß es die ReclaBox gibt.




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