348 Views | 07.06.2015 | 19:30 Uhr
geschrieben von M. Bert

Deutsche Bahn AG (Frankfurt)

Durch Zugverspätung Anschluss verpasst - Erstattung Übernachtung

Bestell-/Kundennummer: Vorgang V07067974

Ich wollte am 30.12.2014 mit der Bahn über München nach Bozen in Italien reisen. Die Verbindung sah eine Umstieg in Innsbruck mit einer ausreichenden Umsteigezeit (ca. 20 Min) vor. Leider hat es an diesem Tag angefangen zu schneien, was bekanntlich für die Deutsche Bahn das höchste Wetterrisiko darstellt, aber ich hatte bereits Wochen im Voraus gebucht, als dieses Risiko noch nicht bekannt war.

SCHLAGWORTE

Wie erwartet, blieb der ohnehin leicht verspätete ICE in Sichtweite zum Münchener Hauptbahnhof "wg. Weichenstörung" ca. 45 Minuten auf der Strecke stehen. Diese Verspätung konnte wetterbedingt in keiner Weise mehr aufgeholt werden, so dass ich meinen Anschlusszug in Innsbruck, der leider der letzte an diesem Abend war, um mehr als eine halbe Stunde verpasste.

Weil im Innsbrucker Hauptbahnhof alle Schalter um 22 Uhr schließen, konnte ich nach mehreren - teuren - Handytelefonaten mit der Servicenummer der DB AG klären, dass ich mir nun eine Hotelunterkunft auf Kosten der Bahn suchen dürfe und die Reise am nächsten Tag fortsetzen könne, was ich auch getan habe.

Schon am 4. Januar habe ich dann schriftlich den Erstattungsantrag (drei Formblätter) unter Beifügung der diversen Unterlagen an das "Servicecenter" Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/M. geschickt. Nach zwei schriftlichen Nachfragen per Telefon und Post (das sogenannte "Servicecenter" vermeidet komfortable und kostenlose Kundenkontakte per Email) habe ich dann am 19.5.15 - also nach fünfeinhalb Monaten einen Brief vom "Servicecenter" erhalten, in dem die Bahn mir mitteilte, dass sie noch einen Nachweis oder eine Information benötige, wann ich meine Reise fortgesetzt und wann ich am Bestimmungsort eingetroffen wäre.

Ich habe diese Anfrage umgehend beantwortet, warte aber weiter auf eine Kostenerstattung. Inzwischen mußte ich leider wg. des Streiks vor Pfingsten schon den nächsten Kostenerstattungsantrag wg. Reisestornierung - diesmal telefonisch starten. Mal schauen, ob das in diesem Jahr noch bearbeitet wird.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung der Auslagen (Hotel, Taxi, Spesen) für die Zwangsübernachtung in Innsbruck


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


18.02.2016 | 22:20
von M. Bert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn hat nach 6 Monaten Wartezeit Ende Juni 2015 immerhin 32,50 Euro von der DB erstattet bekommen. Weitere 80 Euro kamen (wg. Auslandsreise) nach nur drei Wochen (!) von der ÖBB. Auf den restlichen über 60 Euro Unkosten für meine Zwangsübernachtung bin ich sitzen geblieben. Ich habe mich deshalb inzwischen an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. www.soep-online.de gewandt, aber noch kein Ergebnis.


25.05.2016 | 23:35
von M. Bert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die Deutsche Bahn auch auf eine weitere Aufforderung zur Begleichung des ausstehenden Betrages nicht geantwortet hatte, habe ich mich im Feb. 2016 an die SÖP (Schiedsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) gewandt. Von dort habe ich nach einer Eingangsbestätigung Anfang April 2016 eine Zwischennachricht erhalten, dass meine Angelegenheit wg. Kapazitätsengpässen erst verzögert bearbeitet werden könne. Das ist inzwischen auch wieder 6 Wochen her. Ich warte daher auf die Erstattung meiner Zusatzkosten seit fast 2,5 Jahren!




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