ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Guthaben werden seit 3 Monaten nicht ausgezahlt
Ist nun auch ExtraEnergie insolvent?
Erst wurde die Rechnungslegung verzögert und dann wird der Rechnungsbetrag nicht ausgezahlt. Das Guthaben in Höhe von 1.100 Euro besteht nunmehr 65 Tage. Nach Ablauf von 2 Monaten wird mitgeteilt, dass es vermeintliche Forderungen aus anderen Verträgen gäbe. Nun wird es sicher mindestens weitere 65 Tage benötigen um aufzuklären, dass nichts zu verrechnen war.
Besteht das Geschäftsmodell darin, aus ungerechtfertigt zurückbehaltenen Guthaben einen Betrieb aufrecht zu erhalten?
Wie man im Internet ließt und in der Presse verfolgen konnte, bestehen bereits zivilrechtliche Urteile gegen die Firma, dass Guthaben unverzüglich auszuzahelen sind.
Die Einigungsstelle Energie ist machtlos, wie diese selbst darstellt. Auch Strafanzeigen fruchten nicht. Wartet man wieder bis das Unternehmen alles zur Seite gebracht hat?
12.06.2015 | 12:58
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Schmidtken,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir würden Ihnen gern schnell und unkompliziert weiterhelfen, können Sie aber leider anhand der von Ihnen angegebenen Daten nicht in unserem System finden.
Bitte senden Sie eine E-Mail an reclaboxextraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Zum 31.12.2013 sind von den Liquiden Mittel EUR 101 Mio. als Sicherheit für zukünftige Transaktionen treuhänderisch hinterlegt und kurzfristig verfügungsbeschränkt. Nach dem Bilanzstichtag sollen diese Barbestände als Darlehen an die ExtraHolding GmbH zur Vorbereitung einer finanziellen Transaktion unserer Gesellschafterin, die mit gruppeninternen Mitteln dargestellt werden soll und uns eine angemessene Verzinsung über den üblichen Tagesgeldzinsen verspricht, ausgereicht werden.
Eine spannende Geschichte - einfach mal im Netz nach dem Eigner suchen (Moti Ben-Moshe) und was aus den Geldern wurde.
Wer noch die Chance hat, sollte sich überlegen, überhöhten Lastschrifteinzügen zu widersprechen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14)
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Gegen das Urteil legte das Unternehmen Berufung ein.
Das OLG Düsseldorf wies jedoch die Berufung mit Urteil vom 16.12.2014 zurück und begründete nochmals ausführlich, dass dieses Verhalten als unlautere geschäftliche Handlung sowie als Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze zu werten sei. Bereits aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebe sich, dass ein Guthaben aus einer Rechnung unverzüglich und vollständig auszuzahlen sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Guthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultiere. Auch die Verpflichtung des Unternehmens, zukünftige Abschlagszahlungen am mutmaßlichen Verbrauch auszurichten, ergebe sich aus allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts. Überhöhte Abschlagszahlungen seien in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen und somit unzulässig.
Beschwerde ist noch nicht gelöst