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Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 346 Views | 08.06.2015 | 16:23 Uhr
geschrieben von Sebastian Schindler

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Küchenlieferung - keine kompetente Auskunft/Liefertermin

Bestell-/Kundennummer: C503X5

Wir haben am 31.01.2015 eine Küche bei Roller in Tettnang bestellt.

SCHLAGWORTE

Mündlich wurde uns eine Lieferung in KW 10 mitgeteilt. In KW 11 haben wir nochmals bei Roller angerufen, da wurde uns mitgeteilt, dass die Küche in KW 15 angeliefert wird. In KW 13 erhielten wir einen Anruf, dass unsere Bestellung fälschlicherweise in einem anderen Ort angeliefert wurde, aber das sich daraus keinerlei Verzögerungen ergeben werden.

Ende KW 14 haben wir im Kundenservice nachgefragt, ob die Küche sicher in der darauf folgenden Woche angeliefert wird. Die Lieferung wurde uns für Ende KW 15 zugesichert. Nachdem wir mal wieder den Terminen nach telefonieren mussten, haben wir in KW 16 erfahren, dass unsere Küche erst in KW 19 angeliefert wird. Nachdem wir in KW 19 wieder keine Info erhalten hatten, haben wir uns am 08.05.2015 (KW 19) an den Kundenservice gewendet. Hier wurde uns mitgeteilt, das die Küche am darauf folgenden Montag, 11.05.2015 zwischen 11 und 15 Uhr angeliefert wird. Hätten wir nicht wieder nach telefoniert hätten wir keine Info erhalten bzw. haben wir einen Tag vor der Lieferung eine Info per SMS erhalten. Jeder arbeitende Kunde muss mit seinem Arbeitgeber ein Fernbleiben am Arbeitsplatz abklären. Dies ist sicherlich nicht von Sonntag auf Montag möglich.

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Zusammenfassend:

-keinerlei Info seitens Roller bzgl. Liefertermin

-wir waren mit einem Kleinkind wochenlang ohne Küche!

-Anrufe in der Küchenabteilung wurden nicht mehr entgegen genommen! Keine Antworten per E-Mail trotz mehrmaligen Erinnerungen!

-durch den Roller Kundenservice war es nicht möglich ein telefonisches Avis an die Spedition weiterzuleiten

Außerdem haben wir für das Ausmessen der Arbeitsplatte 80€ bezahlt, trotzdem hat die 1. Arbeitsplatte nicht gepasst! Arbeitsplatte Nummer 2 wurde für unsere Bar bestellt und bei Bestellung wurde extra von uns darauf hingewiesen auf welcher Seite die N-Kante sein muss. Dies war lt. Herrn Schwärzler und dem Ausmessungsteam kein Problem - trotzdem war die N-Kante auf der falschen Seite!

Wir sind wirklich sehr enttäuscht und sauer, das wir mit dieser Bestellung so hingehalten wurden, da wir uns für den Kauf bei Roller durch den schnellen Liefertermin entschieden haben. Wir haben keinerlei kompetente Auskünfte erhalten und auch auf eine Entschädigung ist man erst gar nicht eingegangen.

Einmal und nie wieder - hier wird nicht im Sinne des Kunden gehandelt!

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: 10% des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.06.2015 | 16:23
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schindler,

wir verstehen Ihren Ärger und möchten uns für die verspätete Lieferung und die mangelnde Kommunikation entschuldigen. Wir setzen uns umgehend mit den Kollegen in Verbindung und schauen mal, ob man da noch etwas machen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.06.2015 | 14:17
von ROLLER GmbH & Co. KG

Hallo Herr Schindler,

leider erreichen die Kollegen Sie telefonisch nicht. Schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an reclabox spider monkey roller.de, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen wegen einer Lösung in Verbindung setzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice



07.07.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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