456 Views | 12.06.2015 | 14:37 Uhr
geschrieben von Heike Schmechel

the fitness factory GmbH (Berlin)

Nichtanerkennung eines Attestss nach einer Knie-Op

Bestell-/Kundennummer: 74942

Ich würde am 22.05.2015 am Knie operiert und mein Orthopäde hat mir ein Attest für Juni und Juli 2015 ausgestellt, dass ich für diesen Zeitraum keinen Sport machen darf und daraufhin bekam ich dieses Schreiben.

Das ist das Antwortschreiben aufgrund meines Attestes:

Aussetzung Mitgliedsnummer: 74942 Sehr geehrte Frau Schmechel, Ihr Schreiben ist uns am 03.06.2015 zugegangen. 05. Juni 2015 Einer Aussetzung können wir noch nicht zustimmen. Leider ist der bescheinigte Zeitraum zu kurz. Wir setzen aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, erst ab einem Zeitraum von mindestens 3 zusammenhängenden Monaten aus. Dies allerdings nicht rückwirkend sondern nur für zukünftige Zeiträume. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen zukommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen - Ihre Verwaltung – Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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Meine Forderung an the fitness factory GmbH: Aussetzung des Beitrages für den Zeitraum Juni und Juli 2015


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


22.06.2015 | 15:44
von Heike Schmechel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Superfit findet immer wieder Ausreden, das Attest nicht anzuerkennen oder das Attest in der Laufzeit zu verkürzen




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