Durch DB Regio gelöste Beschwerde. | 616 Views | 11.06.2015 | 15:18 Uhr
geschrieben von Muhammet Gürbüz

DB Regio AG (Frankfurt am Main)

Verweigerung eines Stiftes für Bayern-Ticket

Ich wollte am 11.6.2014 mit dem RE Gleis 20 (Abfahrt 14.39 Uhr) mit einem Bayern-Ticket nach Marktredwitz fahren.

SCHLAGWORTE

Der Lokführer für den RE nach Neustadt (Waldnaab) (Abschnitt A, Abfahrtszeit 14.43 Uhr) bewegte sich von dem Gleis richtig Triebwagen. Ich sprach ihn bezüglich eines Stiftes für den Eintrag des Namen für den Bayern-Ticket an. Obwohl der Stift sichtbar war, leugnete er, den Besitz eines Stiftes ab und gab es mir nicht. Auf meine Worte, dass der Stift sichtbar sei, reagierte er nicht und stieg in den Zug ein.

Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, da die Bayern-Tickets ohne Unterschrift nicht gültig sind und das einsteigen als Schwarzfahren bezeichnet wird und dieser Lokführer von der DB wissentlich einen Stift verweigert. Es kann daran liegen, dass ich ein Ausländer bin.

Ich werde diesbezüglich gegen diesen Bahnmitarbeiter weiter vorgehen. Es ist, wie geschrieben, eine Unverschämtheit, dass ein Bahnmitarbeiter wissentlich einen Fahrgast dazu zwingt, in den Zug ohne gültiger Fahrkarte einzusteigen.

Der Lokführer des RE nach Marktredwitz lieh mir seinen Stift für den Eintrag meines Namens aus.
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Meine Forderung an DB Regio AG: Maßnahmen gegen diesen Lokführer, RE nach Neustadt Waldnaab, Zugteil A, Abfahrt 14.43 Uhr, wegen vorsätzlicher Nötigung zum Schwarzfahren


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Kommentare und Trackbacks (2)


11.06.2015 | 15:53
von Matthias Wehrenberg | Regelverstoß melden
Wogegen beschweren sie sich? Wenn sie sich das Ticket kaufen, haben sie es auch zu unterschreiben. Am besten bereits zu Hause vor Antritt der Fahrt. Dem stimmen sie mit dem Kauf des Ticktes zu, und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sicherlich war es unhöflich seitens des Lokführers ihnen den Stift nicht für einen kurzen Moment zu überlassen. Letztendlich sind sie aber für die Unterschrift auf der Karte verantwortlich, und nicht die Deutsche Bahn. Eine mögliche Anzeige wegen Nötigung wird sicherlich nicht aufgenommen bzw. fallen gelassen, da der Zugführer sie nicht nötigte, sondern ihnen lediglich einen Gefallen verweigerte.

02.07.2015 | 11:36
von Muhammet Gürbüz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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