Immergrün Energie (Köln)
Strom Jahresabrechnung falsch - Neukundenbonus fehlt
Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 25906O1266 - Vertr.-Nr. 21402013188 - Rg-Nr. RES00519830
Der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus wurde in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt, obwohl der Vertrag ein komplettes Jahr bestand.
Ich habe heute per Fax reklamiert und unter Fristsetzung bis zum 19.06.2015 eine korrigierte Abrechnung und Auszahlung des entsprechenden Gutschriftsbetrages angefordert.
Sollten die entsprechenden Fristen erfolglos abgelaufen sein, werde ich den Vorgaben entsprechend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
12.06.2015 | 13:42
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Polzer,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün-Energie GmbH
Kundenservice-Online
Daraufhin kam eine automatisierte Eingangsbestätigung:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht an den Verbraucherbeauftragten.
Als hausinterne Schlichtungsstelle ist es unsere Aufgabe, sich mit Ihren Anliegen ausserhalb des ueblichen Kundenservice Ihres Engergieversorgers zu befassen.
Wir sind bestrebt, allen Kunden bestmoeglich weiter zu helfen und legen daher grossen Wert auf umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts. So moechten wir eine - fuer alle Beteiligten - vertretbare Loesung der jeweiligen Situation erarbeiten. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Verstaendnis, dass wir fuer die Beantwortung Ihrer Nachricht einige Tage Zeit benoetigen.
Wir werden uns nach Abschluss der Pruefung Ihres Falles umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Sofern wir von Ihnen eine Telefonnummer in unseren Unterlagen haben, versuchen wir gerne, Sie telefonisch zu erreichen.
[Diese E-Mail wurde automatisch versendet. ]
Mit freundlichen Gruessen
Ihr Verbraucherbeauftragter
Ich werde weiter berichten.
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Sehr geehrter Herr.,
wir kommen zurück auf Ihr Anliegen und können Ihnen hierzu mitteilen, dass wir Ihnen umgehend eine angepasste Schlussrechnung, inklusive des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus, für den Abrechnungszeitraum 01.05.2014 - 30.04.2015 erstellen werden.
Ferner werden wir Ihnen ein entstandenes Rechnungsguthaben überweisen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement
Parallel dazu kam eine weitere Rechnung per Mail, die auch den korrekten Betrag für den Neukundenbonus von 25% über 275,63 € enthielt - jedoch nicht mehr mein in der ursprünglichen Rechnung noch aufgeführte Guthaben aus Überzahlung durch den Abschlag in Höhe von 97,50 €. Desweiteren soll der Betrag laut der Mail "überwiesen" werden (wie auch von mir gefordert). Auf der Rechnung ist wieder von "Scheckzahlung" die Rede. Die "Postübergabe soll innerhalb der nächsten 30 Tage" erfolgen. Für mich als Schwerbehinderter mit Gehbehinderung nicht durchführbar.
Daraufhin habe ich mit folgender Mail geantwortet:
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Guten Tag, danke für die Info,
zwischenzeitlich habe ich eine weitere Rechnung RES00521635 per Mail erhalten, auf der der Neukundenbonus in Höhe von 275,63 € korrekt aufgeführt ist. Ich weise jedoch darauf hin, dass natürlich auch die Rückzahlung des Überschusses durch die Abschlagszahlungen in Höhe von 97,50 € zu erstatten sind, wie sie in der ersten Rechnung RES00519830 aufgeführt wurden. Die Rechnung RES00521635 ist daher eine Ergänzung zur Rechnung RES00519830 und kein Ersatz. Sie haben somit einen Betrag von 373,13 € zu erstatten und auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Ihre Abrechnung ist nicht eindeutig, Daher wollen Sie mir diesen Gesamt-Gutschriftsbetrag noch schriftlich bestätigen, um Unklarheiten auszuschließen.
Desweiteren schreiben Sie in Ihrer u. a. Mail, dass der Betrag - wie auch von mir gefordert - ÜBERWIESEN wird. In Ihren Rechnungen jedoch wird die Zusendung eines "Schecks" angekündigt. Schecks verursachen unnötige Verzögerungen und nicht unerhebliche zusätzliche Kosten! Außerdem bin ich schwerbehindert mit Gehbehinderung (entsprechender Ausweis liegt vor) und bin daher nicht in der Lage, ohne erhebliche Umstände eine Bankfiliale, die am anderen Ende der Stadt liegt, zwecks Scheckeinlösung aufzusuchen.
Deshalb nochmals: Der Betrag ist auf mein Ihnen bekanntes Konto innerhalb der Frist zu ÜBERWEISEN!
MfG
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Kopie an Reclabox
Ich werde bis zum Abschluss der Angelegenheit weiter berichten.
Nun warte ich nur noch auf den Geldeingang.
Ich werde hier entsprechend weiter berichten.
Ich werden dann abschließend berichten.
Die Bedingungen der "Schlichtungsstelle Energie" sind mir durchaus bekannt. Und ich schrieb ja auch "sollten die entsprechenden Fristen", bzw. "sollte nicht bis zur Frist" (gemeint sind damit natürlich die Voraussetzungen der Schlichtungsstelle Energie). Dies ist unabhängig von den Fristen, die ich selbst im zumutbaren Rahmen zur Klärung an den Energieversorger stelle. Man muss ihn doch nicht daran hindern, seinen Verpflichtungen auch früher nachzukommen, oder?