382 Views | 17.06.2015 | 10:51 Uhr
geschrieben von Monika Lechner

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)

Durch Lufthansa Verspätung wichtigen Termin verpasst

In Berlin Tegel fallen drei Regentropfen vom Himmel - und siehe da, die Maschine, die von Berlin nach München fliegen soll, kommt gar nicht erst in Tegel zum Start, da sie zuvor nach Polen umgeleitet wurde. Gut, Sicherheit geht vor - 2 Stunden Verspätung. Mein Termin in München ist damit obsolet.

SCHLAGWORTE

Natürlich versuche ich umzubuchen. Und das gerät zur Odysee - am Ende: null Erfolg. Ich bin auf Gedeih und Verderb an den Lufthansa-Flug "gekettet". Der Reihe nach:

Vom Personal der Lounge werde ich zum Gate geschickt, wo ich mein Gespäck aufgegeben habe (Fußweg 10 Minuten - mit schwerem Handgepack, das ich aus "Sicherheitsgründen" nicht in der Lounge lassen durfte: 15 Minuten Fußweg). Am Gate angekommen, lange in der Schlange gewartet, endlich dran: "Sie müssen erst umbuchen, dann bekommen Sie ihr Gespäck zurück, " ertönt es belehrend. Ich gehe zum Ticketschalter, nach einigem Warten komme ich endlich dran: da müssen Sie erst das Gepäck holen, dann erst können Sie umbuchen, lautet es barsch vom Flughafen-Bodenpersonal.

Etwas genervt weise ich darauf hin, von "Pontius zu Pilatus" geschickt zu werden, da werde ich mit falschem Lächeln gefragt: Wohin wollen Sie denn reisen? Nach München. Ja und dann weiter? Nein nur nach München. Bingo - das wollte die fiese Frau hören. Tja dann - so kam es triumphierend - können wir Sie gar nicht umbuchen. Das Angebot gilt nämlich nur für Passagiere, die einen Weiterflug haben.

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Als ich zunehmend sauer werde, hackt das Lufthansa-Bodenpersonal zu zweit auf mich ein. Meiner Aufforderung, freundlicher zu agieren wird nicht gefolgt. Dominant wird mir ein Flyer überreicht, der die Flugbedingungen enthält. Diese solle ich doch mal lesen.

Mir reichts. Zurück zum Gate berichte ich, was mir passiert sei und das Flug keinen Sinn mehr für mich macht. Ich wolle mein Gepäck zurück. "Da müssen Sie durch die Kontrolle zur Abfertigung. Zeigen Sie Ihren Gepäckabschnitt, dann wird man Ihren Koffer suchen. Kann aber schon ne halbe Stunde dauern. "

Mittlerweile sind die zwei Stunden Verspätung fast rum. So kann man auch seine Zeit verbringen. Mir ist weder gelungen, ein Storno der LH zu erhalten und bekam ich mein Gepäck zurück. Dafür jede Menge Verbalattacken seitens der Lufthansa.

Schlechten Service gibt es übrigens auch bei Billig-Airlines. Für das, was ich erlebt habe, ist die Lufthansa einfach zu teuer!

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.06.2015 | 05:58
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 261/2004 besagt: 'Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmenergriffen worden wären. '

Dies ist im Sachverhalt offenbar der Fall.

Dennoch hat der Passagier auch im Falle von 'außergewöhnlichen Umständen', wozu auch extremes Wetter u. a. zählt, das Recht auf Betreuung und Unerstützung.

'Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? - Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
-Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
-einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
-anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,

und zwar nach Wahl des Fluggastes! -

Wann entsteht dieser Anspruch? - Er entseht u. a. im Falle der Annulierung oder Nichtbeförderung. ' (vgl.: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/betreuung-und-unterstutzung.html)



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