Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin)
Noch kein Bescheid über meinen Antrag auf Anschlussuebergangsgeld
Sehr geehrte Frau Mohr,
aufgrund des Poststreikes gehe ich davon aus, dass Ihre Schreiben verspätet bei mir eingehen.
Deshalb greife ich auf die ReclaBox zurück.
Am 04. Mai 15 beendete ich meine berufliche Reha als psychisch Kranker.
Meine Mitwirkungspflichten habe ich erfüllt. Ihnen liegen sämtliche Unterlagen für die Berechnung des Anschlussübergangsgeldes für Mai 15 vor.
Für die Berechnung des Anschlussübergangsgeldes für Juni 15 benötigten Sie noch den Arbeitsvertrag mit meinem Praktikumsbetrieb, der ab 01. Juni 15 vorerst auf geringfügiger Basis läuft.
Dieser liegt Ihnen auch vor.
Ich habe per Mail auch angefragt, wann im Monat ich die Weiterzahlungsscheine vom Arbeitsamt ausfüllen lassen und Ihnen zuschicken soll. Leider bekam ich darüber auch noch keine Auskunft.
Die Miete für Mai 15 und sämtliche andere Lebenshaltungskosten habe ich von meinen Ersparnissen bestritten.
Im Juni 15 konnte ich noch keine Miete zahlen.
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wann ich mit einem Bescheid und einer Zahlung rechnen kann. Vielen Dank.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht wurde mir für Juni 2015 noch kein Geld überwiesen (andere Teilnehmer bekommen dies pünktlich zum Monatsende für den laufenden Monat. Ich würde gern wissen, was noch fehlt für die Zahlung Juni 2015, oder wird mit mir gespielt? Ich mache darauf aufmerksam, das ich folgendes erwäge:
Schadenersatz nach § 823 BGB stellen;
§§ 249 ff. materialer Schaden
§ 253 II Schmerzensgeld, da es mir in den 2 Monaten ohne Einkommen psychisch sehr schlecht ging und sich mein gesundheitlicher Zustand nach der Besserung durch die berufliche Reha (ich war wieder optimistisch und arbeitsfähig (ohne Depressionen) zusehends verschlechtert hat.
Mail 27. Mai: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wollte anfragen, ob nun alle erforderlichen Unterlagen für meinen Antrag auf Anschlussübergangsgeld vorliegen?
Mit welchem Datum muss ich mir von der Arbeitsagentur, meine Arbeitslosigkeit für den Monat Juni 15 bestätigen lassen?
11. Juni
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte höflichst anfragen, wie lange noch die Bearbeitung meines Anschlussübergangsgeldes für Mai und Juni 15 dauert?
Am 08. Juni
Bescheinigung (1. Ausfertigung) von der Agentur für Arbeit geschickt, mit Datum vom 04.06. 2015
(Wie ich viel später erfahre…zu zeitig
22. Juni 15 2. Sachstandsanfrage
Keine Antwort der DRV Bund….
Am 30.06. 15 weitereMail, was für die Zahlung Juni 15 noch fehlt
Am 2. Juli endlich Antwort nach mehreren Sachstandsanfragen:
Sehr geehrte Frau Seemann,
die Zahlung des Übergangsgeldes für den Monat
Juni erfolgt bei Vorlage der Erklärung über die bestehende weitere Arbeitslosigkeit.
Bitte übersenden Sie uns diese wegen des Poststreik auf
elektronischen Weg
oder per Fax.
DRV Bund
Meine Antwort: Ich habe genauso gehandelt, wie nachfolgend beschrieben:
Meine Reha-Mitteilnehmerin ist bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland. Sie bekam Ende Mai 15 Anschlussübergangsgeld für Mai nach der Bestätigung vom 5. Mai 15, dass sie keinen Anspruch auf ALG 1 hat. Sie ließ sich am 04.06. 15 von der Arbeitsagentur die 1. Bescheinigung (Ausfertigung) ausfüllen und bekam Ende Juni 15 für den Juni Anschlussübergangsgeld. Nun lässt sie sich Anfang Juli 15 die 2. Ausfertigung ausfüllen und bekommt ihr Anschlussübergangsgeld daraufhin fortlaufend am Ende Juli 15 für Juli 15.
Wie kann ich dies verstehen?
Auf diese Frage wieder keine Antwort.
Mein psychischer Zustand ist wieder ganz unten. Ich habe deshalb zum 01. Juli 2015 meinen Minijob bei Dr. … kündigen müssen.
Beschwerde ist gelöst