ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Überhöhte Abschlagszahlungen
Bestell-/Kundennummer: AuftragsNr: 2359241
Ich bin zum 1.6.2015 zu extraenergie als Marke der Fa. ExtraEnergie GmbH gewechselt.
Im Wechselprozess hatte ich 1.590kwh als voraussichtlichen Verbrauch angegeben (entsprach dem Verbrauch für die Periode 1.6.13-31.5.14). Durch den Anbieter wurden basierend auf dieser Verbrauchsangabe 40€ mtl. Abschlag festgelegt. Meine Nachberechnung dieser Festsetzung anhand der tatsächlich Preise im Vertrag ergeben hier schon eine Abweichung von ca. 3€ mtl. basierend auf dem Verbrauch von 1.590kwh.
Nachdem ich meinen Vorjahresverbrauch für die Periode 1.6.14-31.5.15 zutreffend ermittelt und an den aktuellen Versorger extraenergie als Marke der Fa. ExtraEnergie GmbH übermittelt hatte, bat ich um Anpassung der Abschläge - angepasst an den zwischenzeitlich gesunkenen Verbrauch i. Hv. 1.531kwh im Zeitraum 1.6.14-31.5.15, zusätzlich noch korrigiert um den Verbrauch für einen Bautrockner i. H.v 188kwh wegen Wasserschadens. Die notwendige Verbrauchsbescheinigung des Schadensbeseitigers legte ich vor. Auszugehen war also von einem normalisierten Vorjahresverbrauch i. H.v. 1.531kwh minus 188kwh = 1.343kwh, gerundet 1.350kwh.
Ich berechnete anhand der Vertragswerte:
Grundpreis 12 x 4,50€ = 54,00
Arbeitspreis 1.350 x 0,2432€ = 328,32
Gesamt 382,82
zu verteilen auf 12 Monate ergibt das mtl. 31,86€, großzügig gerundet max. 34,00€ mtl. als AZ. Von mir berücksichtigter "Puffer" also schon 2,14€ (34€ abzgl. 31,86€) monatlich.
Die Firma mailte mir, dass Sie "meinem Wusch entsprochen hätten" und die Abschläge auf 38€ mtl. orientiert an einem voraussichtlichen Verbrauch von 1.500kwh festgelegt hätten.
Das entsprach natürlich nicht meinem Wunsch, was ich Ihnen auch per Mail mitgeteilt habe. Zudem habe ich auf Rechtsprechung zum Thema verwiesen, in der die Firma ExtraEnergie GmbH als Beklagte die Verfahren verloren hat:
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14)
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Gegen das Urteil legte das Unternehmen Berufung ein.
Das OLG Düsseldorf wies jedoch die Berufung mit Urteil vom 16.12.2014 zurück und äusserte sich auch zu den Abschlagszahlungen insoweit als es ausführte, dass auch die Verpflichtung des Unternehmens, zukünftige Abschlagszahlungen am mutmaßlichen Verbrauch auszurichten, sich aus allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts ergebe. Überhöhte Abschlagszahlungen seien in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen und somit unzulässig.
Das Unternehmen mailte mir heute wortwörtlich:
"Der Abschlag wurde entsprechend Ihren Angaben im Antrag auf 1.500 kWh angepasst. Zuviel gezahlte Abschläge werden bei der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt und erstattet. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Extraenergie keine Tarife im Strombereich unter 1.500 kWh anbietet. "
Der Abschlag entspricht als wieder nicht meinem Antrag (Basis 1.350kwh).
Zudem ist es mir neu, dass dieser Anbieter keine Kunden, die weniger als 1.500kwh verbrauchen, wünscht. Eine Mindestabnahmeklausel ist im Vertrag nicht zu finden und wäre in diesem Zusammenhang auch unzulässig, da ich kein Paket erworben habe.
Hinsichtlich des überhöhten Betrages scheint das Liquiditätsbeschaffung zu Lasten des Endverbrauchers zu sein (bei einer entsprechend hohen Zahl von versorgten Haushalten verschaffen 4€ mtl. gleich mal einige 100tsd€ monatlich, jährlich einige Mio €.). Dem Überhöhungsbetrag steht keine Gegenleistung gegenüber und damit sind diese Beträge nichts anderes als die im Urteil des OLG bezeichneten "in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen und somit unzulässig. "
19.06.2015 | 15:21
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Anliegen wird derzeit von unserer Fachabteilung bearbeitet. Sie werden von dieser kontaktiert, sobald neue Informationen zu Ihrem Vertrag vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.06.2015.
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Abschlagsanpassung haben wir Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung weitergegeben. Diese wird die Abschlagshöhe nochmals korrigieren. "
Bin gespannt wie's weitergeht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst