Durch Wolf gelöste Beschwerde. | 1309 Views | 22.06.2015 | 11:34 Uhr
geschrieben von J. Brandt

Wolf GmbH (Mainburg)

Störung 024 bei Therme CGB (-K) 20

Sehr geehrte Damen und Herren,

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am vergangenen Sonntag zeigte das Bedienfeld die Störung 024 an, durch Betätigung der Entstörtaste ging die Heizung nicht mehr in Betrieb, so dass wir einen Heizungstechniker beauftragen mussten, sich den Fehler genauer anzusehen.

Um die Heizung wieder in Betrieb zu nehmen, damit wir nicht so lange ohne Warmwasser und Heizung auskommen mussten, hatte er als adhoc Lösung den Ventilator an der Oberseite des Gasgebläses manuell angetippt, da augenscheinlich die Steuereinheit einen Defekt aufwies - die Heizung lief daraufhin so lange, bis der nächste Aufheizzyklus beginnen hätte sollen.

Nach jetzt erfolgtem Austausch der gesamten Einheit funktioniert die Heizung nun wieder einwandfrei.

Nach Recherche haben wir festgestellt, dass in dem betroffenen Bauteil Art. Nr. 8603047 einer bestimmten Serie fehlerhafte Teile eingebaut wurden, aufgrund des aufgedruckten Codes 4106 vermuten wir, dass unser Gebläse innerhalb dieser Serie liegt und fordern daher die Erstattung der Kosten für das Neuteil aus Kulanzgründen aufgrund der verstrichenen Gewährleistungsfrist.

Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

J. Brandt

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Erstattung der Kosten für das neue Gasgebläse


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2015 | 11:34
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Brandt,

bei einigen Produktionschargen des Gebläses der CGB 11-24 mit der Artikelnr. 8603047 aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte. Für Gebläse aus diesem Zeitraum, welche auf Grund dieser Komponente ausgefallen sind, wurden im Rahmen der Kulanz und ohne rechtlichen Anspruch kostenlos Ersatzgebläse zur Verfügung gestellt.

Da die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 7 Jahre alt sind, ist ein Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen. Aus diesem Grund kann sich die Fa. Wolf nicht mehr an den Reparaturkosten beteiligen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.06.2015 | 19:16
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.06.2015 | 19:20
von J. Brandt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Mühl,

vielen Dank für Ihre rasche Erläuterung. Ich hatte auf eine positive Entscheidung gehofft, da bis vor kurzem Kulanzanträge bzgl. dieses Bauteils akzeptiert wurden.
Daher ist die Begründung mit dem Zeitrahmen für mich nicht vollends nachvollziehbar, dennoch akzeptiere ich Ihren Standpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
J. Brandt




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