Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1512 Views | 12.04.2017 | 19:16 Uhr
geschrieben von T. Scherbaum

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

DB-Gepäckservice verspätete Abholung, keine Auslieferung

Bestell-/Kundennummer: 82093006003940

Hallo,

SCHLAGWORTE

da ich mit unserem 6-jährigen Sohn mit der Bahn verreisen wollte, wir mit Ski/Helmen und Rucksack bereits gut bepackt sind, habe ich über den Gepäckservice der DB einen Kofferversand gebucht. Der Koffer sollte Mittwoch abgeholt und Freitag am Urlaubsziel zugestellt werden.

Das Zeitfenster der Abholung ist festgelegt von 8:00 - 18:00 Uhr.

Der Koffer wurde jedoch überhaupt nicht abgeholt.

Nach div. Telefonaten mit der DB und Hermes erfolgte schließlich am Donnerstag die Abholung, Zustellung sollte heute (Samstag) sein.

(Die Versandgebühr soll uns lt. Frau Tiedemann vom Kundenservice noch erstattet werden.)

Der Horror findet heute seinen Höhepunkt, da das Gepäckstück entgegen der festen telefonischen Zusage nicht zugestellt wurde.

In dem Koffer befindet sich neben der übliche Bekleidung/Wäsche auch Skibekleidung incl. Skischuhe meines Sohnes und Medikamente.

Mein Sohn und ich sind nach Bayern gereist um verlängertes Wochenende in den Bergen beim Skifahren zu verbringen. Dies ist nunmehr gänzlich unmöglich, da am Wochende auch keine Geschäfte mehr geöffnet sind, sitzen wir fest, haben viel für ein paar Tage in Garmisch Geld bezahlt und können nicht mal Klamotten wechseln, ganz abgesehen vom völlig vertanen Skiurlaub!

M. E. ist nicht nachzuvollziehen, dass Fahrer / Mitarbeiter von Hermes diesbzgl. nicht besonders geschult werden. Urlaub ohne Koffer (noch dazu am Wochenende) gehört zu den unerfreulichsten Dingen.

NIE wieder Bahnreise und Gepäckservice mit Hermes!

In Erwartung einer sofortigen Regelung

Mit höflichem Gruß

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Sofortige Zustellung des Koffers - Teil-Entschädigung der Urlaubskosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2017 | 20:20
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo T. Scherbaum,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns sehr leid, dass Ihr Gepäck verspätet zugestellt wurde. Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser ist in der EG-Verordnung für Fahrgastrechte 1371/2007 geregelt. Die entsprechende E-Mail haben wir Ihnen am 10.04.2017 zugesendet.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter socialmedia spider monkey hermesworld.com und nennen im Betreff "ReclaBox 140073".

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.12.2017 | 02:48
von T. Scherbaum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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