salesfever.de (Eltville)
Lieferverzug & Mängel
Bestell-/Kundennummer: P222874
SalesFever liefert massiv verspätet mangelhafte Möbel, verspricht Kostenübernahme für Mängelbeseitigung, zahlt dann aber nicht!
SalesFever lieferte Massivholzmöbel anstatt wie versprochen in 14 Wochen erst nach 6 Monaten aus. Die Möbel waren dann zudem mangelhaft (Holz verzogen oder schlecht verarbeitet) und so nicht nutzbar. Nach einigem Hin und Her versprach SalesFever zwar die Kostenübernahme für eine Mängelbeseitigung durch einen Schreiner, nachdem diese erfolgt war, zahlte SalesFever jedoch einfach nicht und reagierte nicht mehr.
Auch nach Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids erfolgt weder eine Zahlung noch irgendeine Reaktion seitens SalesFever.
15.04.2017 | 20:34
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrter Herr Bottler,
ein wesentlichen Punkt an Ihrer Beschwerde haben Sie vergessen. Wir haben trotz Ablauf der gesetzlichen Fristen aus Kulanz unsere Hilfe angeboten.
Bis heute liegt uns keine richtig ausgestellte Rechnung des Schreiners in Euro vor, weder ist die aktuell ausgestellte Rechnung auf die Frima SalesFever GmbH ausgestellt. Dass Sie jetzt auch noch einen Mahnbescheid erlassen haben, macht uns wirklich sprachlos.
Wir werden den Fall jetzt unserer Rechtsabteilung übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
SalesFever Kundendienst
Ihre Einlassung ist schlicht unverständlich.
Es handelte sich um Mängel kurz nach Lieferung und damit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Da Sie eine durch Sie selbst organisierte Mängelbehebung verweigert und dies statt dessen von mir verlangt haben, habe ich selbst den Schreiner in Rücksprache mit Ihnen beauftragt. Die Rechnung ist daher selbstverständlich auf mich ausgestellt. Allerdings ist die Rechnung ausdrücklich mit dem Titel "Original für Möbellieferant" versehen und der Preis entspricht exakt dem Ihnen zuvor mitgeteilten Kostenvoranschlag. Ein Schreiner stellt in der Schweiz selbstverständlich eine Rechnung in der Landes- und nicht in einer Fremdwährung aus. Auch Ihre Zahlungszusage bezog sich auf einen Kostenvoranschlag in CHF.
Die Schreinerrechnung habe ich Ihnen bereits am 15.02.2017 zugesandt und Sie mangels Reaktion am 27.02.2017 und nochmals am 07.03.2017 an die Zahlung erinnert. Sie haben auf keine dieser Nachrichten in irgendeiner Form reagiert, weshalb mir nur der Rechtsweg offen blieb. Dies haben Sie selbst zu verantworten und können sich Ihre Empörung daher sparen.
Handeln Sie nun lieber endlich kundenorientiert anstatt mir mit Ihrer Rechtsabteilung zu drohen!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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