PREISVERGLEICH.de (Leipzig)
Cashback (100€) wird nicht ausgezahlt!
Bestell-/Kundennummer: U-27706000
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.10.2016 habe ich über preisvergleich.de einen DSL-Anbieterwechsel von o2 zu Vodafone durchgeführt.
Preisvergleich.de war als Vermittler tätig (Kündigen beim alten Anbieter; Beauftragung beim Neuen). Im Rahmen dessen wurde von preisvergleich.de ein Chashback i. H.v. 100€ zugesagt.
Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks war eine fristgerechte Einsendung eines Cashback-Formulares inkl. Der 1. Rechnung des neuen Anbieters. Dies habe ich am 03.02.2017 getan, bereits kurz darauf am 06.02.2017 von preisvergleich.de eine E-Mail erhalten, in der bestätigt wurde, dass die Unterlagen eingegangen sind und „dass aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens die Prüfung der Unterlagen bis zu 3 Wochen dauern kann. “
Da bis zum 13.03.2017 kein Geld auf meinem Konto eingegangen ist, habe ich mich an diesem Tag per Mail an preisvergleich.de gewandt und erhielt am 14.03.2017 die Rückmeldung, dass der neue Anbieter, Vodafone, das Zustandekommen des Vertrages noch nicht an preisvergleich.de übermittelt hat, daher kann noch keine Auszahlung der 100€ stattfinden. Daraufhin habe ich meinen DSL-Anbieter Vodafone per Mail kontaktiert, um diesen Sachverhalt aufzuklären. Am 12.04.2017 teilte mir Vodafone mit, dass der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist und bat, diese Nachricht an preisvergleich.de weiterzuleiten, was ich gleichen Tag per E-Mail getan habe.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ende Februar hätte die Auszahlung stattfinden können, nun sind bereits mehr als 3 Monate vergangen. Ergebnis: Keine Überweisung des Cashbacks.
Auch ich habe nunmehr den Eindruck, dass sich das Unternehmen sträubt, die vertraglich zugesicherten 100€ Cashback auszuzahlen.
Dies ist nun mein öffentlicher Versuch, denn über den normalen Weg, Kundenservice, erhält man ausschließlich floskelhafte Antworten, auf die Einhaltung des Vertrages mit preisvergleich.de hinzuweisen und die sofortige, rechtmäßige Auszahlung des Cashbacks einzufordern.
MfG
Lenhart
Beschwerde ist gelöst