Durch Techem gelöste Beschwerde. | 2046 Views | 26.07.2017 | 17:28 Uhr
geschrieben von Murat Vural

Techem GmbH (Eschborn)

Techem Rechnung überhöht - 200 € statt 70 € Rechnung

Ablesedienstleistung plötzlich und ohne Vorankündigung von 70 € auf 200 € angestiegen?

Seit Jahren zahle ich für das Ablesen meiner wenigen Zähler Doppelhaushälfte einen Betrag der sich geringfügig jährlich verschiebt.

SCHLAGWORTE

Ich habe in der Vergangenheit für das Ablesen meiner wenigen Zählerstände stets den Mindespreis für den Erfassungsservice gezahlt.

  • 2013 --> 69,26 €
  • 2014 --> 73,54 €
  • 2015 --> 73,54 €

Für das Jahr 2017 habe ich mir vorgenommen die Ablesung selbst durchzuführen. Zuvor hatte ich je eine Kopie der Ableswerte für die Jahre 2013-2016 angefordert und nachträglich detaillierte Nebenkostenabrechnungen für unsere langjährige Mieterin erstellt.

Für das Jahr 2016 habe ich dann plötzlich eine Rechnung in Höhe von etwa 200 € ohne Begründung für die Preiserhöhung erhalten.

Auf eine telefonische Anforderung einer Preisliste habe ich keine Antwort erhalten. Nach mehrfachem Schriftwechsel und Androhung eines Inkassobüros seitens Techem habe ich mich entschlossen Ihnen diesen Brief zu schreiben und auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen.

Ich bin nicht bereit ohne eine plausible Erklärung diese Kosten zu tragen. Techem besteht weiterhin auf das Geld, obwohl exakt die selbe Dienstleitung durchgeführt wurde nämlich lediglich das Ablesen der wenigen Zähler. Es gab keine Umstellung oder Neuinstallation von Zählern, alles ist beim Alten geblieben. Woher kommen diese plötzlichen Kosten und warum sind die so hoch, wieso wird mir nicht mitgeteilt, das die Kosten steigen werden auch noch so rapide?

Wenn meine Krankenkasse den Arbeitnehmeranteil geringfügig erhöht, erhalte ich das Recht die Krankenkasse zu wechseln und problemfrei zu kündigen. Wenn Techem plötzlich 130 € mehr für dieselbe Dienstleisung in Rechnung stellt, dann erhalte ich nur die Rechnung? Da stimmt etwas nicht, deswegen schreibe ich Ihnen hier und hoffe auf Verständnis. Ich hoffe ich bin ein Einzelfall und Techem betrügt die Bürger nicht im großen Stil.

Einmal im Jahr kommt ein Techemmitarbeiter der benötigt Nettozeit 5 min bis max 10 min zur Erfassung der Zählerstände.

Ich möchte diese überhöhte Rechnung nicht bezahlen. Eine Rechnung in Höhe von 73,54 bzw. bis 80 € würde ich sofort begleichen.

Vielen lieben Dank für Ihr offenes Ohr

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Meine Forderung an Techem GmbH: Möchte eine Rechnung in der Höhe von etwa 73,54 €


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.08.2017 | 18:04
von Murat Vural noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe bisher keine Rückmeldung erhalten aber auch keine weitere Rechnung erhalten. Ich habe in meiner Email an Techem den link auf Ihre Website angegeben mit meiner Beschwerde. Ich hoffe Techem gibt sich mit 80 € zufrieden die ich überwiesen habe und lässt ab, sonst muss ich die Beschwerdannonce bei Ihnen erneuern.


07.03.2018 | 11:29
von Murat Vural gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lange hat sich techem dumm gestellt und immer wieder den Betrag gefordert und dann auch noch ein Inkassobüro eingeschaltet.
Das war dann der Punkt der für uns das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Denn wir wollten niemanden der unrechtmäßige Forderungen vor unserer Tür eintreibt und uns im eigenen Haus belästigt.
Daraufhin haben wir einen Anwalt eingeschaltet, diesem habe ich auch meine Beschwerde auf Reclabox mitgegeben. Nachdem unserer Anwalt die Forderungen gestellt hatte dich ich bereits hier gestellt hatte, erhielten wir einen Brief, dass das Inkassobüro nicht kommen werde. Wir forderten die Anwaltskosten von techem und erhielten Sie dann vor kurzem. Ich danke unserer Anwältin und Reclabox vom Herzen für die Unterstützung denn sonst hätte hier nicht Gerechtigkeit für den Verbraucher sondern das Recht des Stärken gegolten. Vielen Dank.


15.05.2018 | 20:22
von ReclaBoxler-3649501 | Regelverstoß melden
Es gibt keine Vergünstigung für Selbstablesungen, das erfährt man bei Nachfrage auch umgehend. Eigereichte selbstabgelesene Werte sind systemseitig zu erfassen, zu plausibilisieren, das bedeutet einen höheren Aufwand. Dann erfolgt eine ganz normale Berechnung mit Grundpreis, Versandkosten/Wegegeldpauschale, Erfassungskosten je Gerät.
Der Mindestpreis ist damit vom Tisch. Das kann man gut finden oder nicht. Ein Geheimnis macht daraus keiner, Preislisten sind auch jederzeit einsehbar



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