Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 530 Views | 08.08.2017 | 10:45 Uhr
geschrieben von Dieter Schade

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Eon Stromrechnung trotz Null Verbrauch Solaranlage

Bestell-/Kundennummer: 242080081070

Seit Jahren kassiert die Eon für den Anschluß meiner Photovoltaikanlage für Energiekosten

BILDER
1 reclabox beschwerde de 147151 thumb
2 Bilder

einen Betrag von 64,46. Wobei auf der Rechnung Null Verbrauch Strom angegeben sind.

Ich habe schon den Messstellenbetreiber gewechselt aber dort kostet der Zähler auch ca. 45€ Miete im Jahr.

Schlichtungsstelle und Clearingstelle haben nicht wirklich weiter geholfen. Ich zahle die monatlichen Abschläge immer unter Vorbehalt.

Muß ich, um mein Recht zu bekommen, doch einen Anwalt einschalten?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Stonierung der Rechnung für das Jahr 2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2017 | 10:45
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Herr Schade,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind und bitten Sie dafür um Entschuldigung.

Gern prüfen wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und kommen in den nächsten Tagen noch einmal schriftlich auf Sie zu.

Würden Sie gern auf dem schnellsten Weg informiert werden? Dann senden Sie uns ganz einfach Ihre E-Mailadresse an Beschwerde spider monkey eon.de. Wir melden uns dann gern per E-Mail bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


08.08.2017 | 11:11
von Chef Kommentierer | Regelverstoß melden
Recht bekommen? Anwalt?
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
So ist das halt mit dem Grundpreis, welcher ja laut Rechnung berechnet wird. Hat ja null mit Verbrauch zu tun.
Wenn Sie den Grundpreis nicht zahlen wollen, hilft nur ein Zählerausbau oder einen Anbieter suchen der 0,00€ Grundpreis verlangt.

11.08.2017 | 12:52
von Dieter Schade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon hat nur geantwortet das der Sachverhalt geprüft wird.


18.08.2017 | 13:35
von Dieter Schade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie schon mitgeteilt hat sich Eon bisher nicht weiter gemeldet.


25.08.2017 | 10:56
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Herr Schade,

wir melden uns heute gern noch einmal auf diesem Weg bei Ihnen zurück.

Am 9. August 2017 teilten wir Ihnen telefonisch die Klärung Ihres Anliegens mit.

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns daher einfach noch einmal mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



28.08.2017 | 11:06
von Dieter Schade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warteimmer noch auf eine schriftliche Bestätigung, des aktuellen Sachverhaltes
Telefonisch hat sich Eon gmeldet, und eine Lösung des Problems angekündigt.


11.09.2017 | 11:53
von Dieter Schade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte immer noch auf eine schriftliche Bestätigung. Eon meldet sich leider nicht.


18.09.2017 | 12:20
von Dieter Schade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte noch auf die schriftliche Bestätigung
des Telefonates vom 9.08.17.
In dem Telefonat wurde zugesagt, die Belastungen zu stornieren. Bisher leider nicht erfolgt.


19.09.2017 | 10:19
von Dieter Schade gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon hat das Problem zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Danke




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!