Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 1108 Views | 15.08.2017 | 12:01 Uhr
geschrieben von Jens-Alf Kersten

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Inkasso wegen gekündigtem SEPA nach Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 21608016293

Hallo, leider ist hier einiges schief gelaufen.

SCHLAGWORTE

Ich bin niemand der sich streiten möchte und gehe jedem Streit aus dem Weg aber irgendwann reicht es auch mir.

Versorgungsbeginn bei Immergrün Energie (365 AG) war am 11.09.2016. Nach abgabe des SEPA-Mandat war alles gut und der Versorger hat bis zum 16.06.2017 normal von meinem Konto abgebucht. Dann kam eine Preiserhöhung zum Oktober 2017 und ich kündigte den Vertrag.

Da eine normale Kündigung bis zur Erhöhung möglich war, habe ich auf mein Sonderkündigungsrecht verzichtet.

Leider musste ich dann feststellen, dass Immergrün Energie (365 AG) mit dem Erhalt der Kündigung auch nicht mehr eingezogen haben, obwohl das vergebene SEPA-Mandat noch gültigkeit hatte und von mir nicht vor Ablauf widerrufen wurde.

Auf dem SEPA der Immergrün Energie (365 AG) steht jedoch "Dieses Mandat erlischt bei Eingang der Vertragskündigung". Damals dachte ich, dasss dieses natürlich erst nach Vertragskündigung gültig hätte. Nun weiss ich, dass der Versorger dieses sogar vor meinem vertragsabschluss in deren AGB stehen hatte. Dieses wurde jedoch vom LG Köln untersagt, da es durch die in den AGB festgelegter pauschalen Bearbeitungsgebühr von 2 EUR pro Überweisung zu einer schlechterstellung des Kunden führte. Nun haben Sie die 2 EUR noch in den AGB und den Satz statt in den AGB auf dem SEPA Mandat gedruckt.

Da ich im Zwischenraum zwischen dem 15.07.17 und den 24.07.17 nicht auf meinem Kontoauszug geschaut habe, kam am 24.07. eine " freundliche Zahlungserinnerung" mit einer Fristsetzung der Zahlung bis zum 29.07. welche lt. BGB keine Rechtfolge hat, da nicht der richtigen Form einer Mahnung entspricht.

In dieser "freundlichen Zahlungserinnerung" wurde ein Anhang erwähnt, welcher nicht enthalten war. Da ich selber Programmierer war und weiss, dass ich eine Mail zukommen lassen kann und mir die Mailadresse selber eintragen, wusste ich nicht ob es sich um SPAM handelt und Antwortete auf diese Mail, am 25.07. mit der Bitte um Einzug der offen stehenden Summe und wenn dieses nicht möglich ist um zusendung des Anhangs per Post oder das hinterlegen des Schreibens in meinem Dokumentenpostfach auf dem Kundenportal der Immergrün Energie (365 AG). Weiterhin habe ich für RÜckfragen gebeten mich telefonisch zu kontaktieren. Ich habe keine Antwort erhalten.

Stattdessen kam am 08.08. eine Mail vom Inkassodienst mit der Begründung, dass ich trotz zwei Mahnungen keine Zahlung geleistet hätte.

Es gab keine Mahnung und es lag ein SEPA vor, auch wenn Immergrün Energie (365 AG) behauptet das kein SEPA vorliegen würde. Sie haben die ganze Zeit eingezogen und das ohhne SEPA -> eher unwahrscheinlich. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist dieses nicht zulässig.

Ich habe sofort bei Immergrün Energie (365 AG) am 08.08 angerufen um den Sachverhalt zu klären und habe abgesprochen, dass diese mir den Anhang nochmal zuschicken und ich sofort überweise. bezüglich des Inkassos würde sich jemand am 09.08. bei mir melden.

Die Mail kam und ich überwies den Abschlag sofort. Jedoch kam kein Rückruf zur Klärung. Auch meine dann versendete Mail blieb unbeantwortet. nach nochmaliger Mail wurde auf das Inkasso verwiesen.

Wie schon gesagt, ich bin ein friedfertiger Mensch und jeder macht mal Fehler und ich möchte nun auch keine Fehler bei mir oder em Unternehmen Immergün Engerie (365 AG) suchen. Ich möchte nur eine Klärung. Denn auch alle anderen Mails mit der Bitte um Mitteileung wann welche Abschläge noch fällig wären blieben bis heute unbeantwortet.

Ich würde mich gerne Außergerichtlich einigen, jedoch dafür muss auch miteinander geredet werden und nicht starr einfach auf Mails nicht reagieren. Wäre auf meine erste Mail reagiert worden, dann wäre es nicht so weit gekommen.

Jedoch bleibtmir hier nur der rechtliche Schritt und mein in der Familie befindlicher Rechtsanwalt freut sich schon drauf. Jedoch kostet das wieder Zeit und Energie und die ist für mich unbezahlbar, denn das ist die zeit nach meiner Arbeit, welche ich lieber mit meiner Familie verbinge.

Mit freundlichen Grüßen

J. -A. K.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Ein Gespräch und Verhandlung über die Inkassokosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.08.2017 | 12:01
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kersten,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.08.2017 | 14:59
von Jens-Alf Kersten gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir sind uns einig geworden und das Reklamationsverfahren war seitens dem Betreiber immergrün (365 AG) freundlich und professional.




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