Durch Enterprise Autovermietung Deutschland gelöste Beschwerde. | 1137 Views | 15.08.2017 | 19:42 Uhr
geschrieben von Stephan Toepper

Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH (Eschborn)

Kaution von 1,000 Euro wegen leichtem Kratzer einbehalten

Bestell-/Kundennummer: 8P79VH / 475005042528

Laut Vermietung verursachte ich einen leichten Kratzer (siehe Foto). Dieser soll mich 1,000 Euro kosten.

Mir wurde am 07/08/2017 eine Auto in Dresden zur Verfügung gestellt, angeblich ohne Schaden. Bei der Abgabe am nächsten Morgen am Flughafen Frankfurt erspähte ein Angestellter einen 20 cm langen leichten Kratzer, nachdem er mit Spruehflasche und Tuch auf Detektivsuche ging. Meine Erklärungsversuche, dass ich mir keiner Schuld bewusst war, verliefen erfolglos. Meine Kaution von 1,000 Euro wurde einbehalten und eine Woche später erhielt ich ein Gutachten mit einem Reperaturkostenvoranschlag von fast 900 Euro. Bei meinem Auto würde ich den Kratzer innerhalb von zehn Minuten auspolieren abgesehen davon, dass der Wagen zu 99% mit diesen Kratzer übergeben wurde.

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Meine bisherigen Versuche, die Kaution zurückzuerlangen, verliefen bisher erfolglos. Ich werde am Ball bleiben und meine Erfahrungen mit Enterprise soviel wie moeglich teilen.

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Meine Forderung an Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH: 100% Rückerstattung meiner Kaution.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


16.08.2017 | 06:21
von Andre Burghardt | Regelverstoß melden
Sie werden sicherlich nicht viel Erfolg haben da sie bei der Anmietung und Übergabe des Fahrzeugs eine Sichtkontrolle hätten durchführen sollen.

Die Autovermietung beruft sich natürlich auf die Selbstbeteiligung.

SIE müssen nun erst einmal beweisen, dass der Schaden schon vor der Anmietung vorhanden war was sicher schwer wird.

So hart es klingt aber sie werden sich damkt abfinden müssen dass das Geld oder zumindest ein Teil davon weg ist

17.08.2017 | 09:43
von Fred S. | Regelverstoß melden
Hallo Her Toepper, ich bin der Auffassung dass sie nicht bezahlen müssen. Es ist offensichtlich, dass viele Autovermieter diese unsaubere Art und Weise nutzen um zusätzlich Geld zu machen. Nach § 823 BGB ist man zum Ersatz eines Schadens nur verpflichtet wenn man selbst und schuldhaft einem Anderen einen Schaden zugefügt hat. Haben Sie den Kratzer selbst rein gemacht? Nein? Also warum sollten sie haften? Wenn der Autovermieter der Meinung ist Sie hätten das verschuldet müssen diese das beweisen und zwar: Sie - und explizit Sie- haben den Schaden verursacht. Und dann noch schuldhaft. Die Beweislast liegt beim Vermieter bzw. Anspruchsteller. Allein die Tatsache dass sie das gemietete Fahrzeug nutzten reicht nicht aus um sie zum Schadensersatz zu zwingen wenn während der Nutzungszeit ein Anderer den Schaden verursacht hat. Nur der Schädiger direkt kann belangt werden. Also: Wenn ein Anderer den Schaden verursacht hat haften Sie nicht. Nehmen Sie notfalls einen Anwalt-den Prozess gewinnen Sie.
Auch wenn im Vertrag Bestimmungen vorhanden sein sollen sind diese wegen Sittenwidrigkeit ungültig weil sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Viel Glück.

17.08.2017 | 09:55
von Fred S. | Regelverstoß melden
Ich bin der Auffassung dass sie nicht bezahlen müssen. Es ist offensichtlich, dass viele Autovermieter diese unsaubere Art und Weise nutzen um zusätzlich Geld zu machen. Nach § 823 BGB ist man zum Ersatz eines Schadens nur verpflichtet wenn man selbst und schuldhaft einem Anderen einen Schaden zugefügt hat. Haben Sie den Kratzer selbst rein gemacht? Nein? Also warum sollten sie haften? Wenn der Autovermieter der Meinung ist Sie hätten das verschuldet müssen diese das beweisen und zwar: Sie - und explizit Sie- haben den Schaden verursacht. Und dann noch schuldhaft. Die Beweislast liegt beim Vermieter bzw. Anspruchsteller. Allein die Tatsache dass sie das gemietete Fahrzeug nutzten reicht nicht aus um sie zum Schadensersatz zu zwingen wenn während der Nutzungszeit ein Anderer den Schaden verursacht hat. Nur der Schädiger direkt kann belangt werden. Also: Wenn ein Anderer den Schaden verursacht hat haften Sie nicht. Nehmen Sie notfalls einen Anwalt-den Prozess gewinnen Sie.
Auch wenn im Vertrag Bestimmungen vorhanden sein sollen sind diese wegen Sittenwidrigkeit ungültig weil sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Viel Glück.

27.09.2017 | 17:43
von Stephan Toepper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gluecklicherweise hat meine Kreditkarte eine Versicherung inclusive (amerikanische Citi Mastercard). Diese hat den Schaden zu 100% bezahlt. Enterprise hat sich ausserdem herabgelassen, den Schaden auf 500 Euro zu reduzieren. Immer noch eine Frechheit, aber wenigstens habe ich finanziell nichts eingebuesst. Meine Lehren sind: a) Haende weg von Enterprise b) immer mit Kreditkarte zahlen und die Versicherungen der Vermieter ignorieren c) in Deutschland mit der Lupe nach Schaeden suchen. Sowas ist mir in den USA (in denen ich seit ueber 20 Jahren lebe) noch nie passiert!




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