ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Undurchsichtige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 02664285
Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich vor kurzem meine Kontoauszüge durchgegangen bin, bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich erkennen musste, dass sich die Stromabschlagszahlung seit Sept. 17 von bisher 40 Euro auf 70 Euro erhöht hat.
Ich bin der Sache nun auf den Grund gegangen und habe im Internet recherchiert. Dabei bin ich auf die "undurchsichtigen Preiserhöhungen" seitens ExtraEnergie gestoßen. Wie so viele Kunden habe auch ich eine E-Mail erhalten, die nur aus einem ellenlangen Text über allg. Preisentwicklung etc. bestand und die ich deshalb nicht beachtet habe. Nun erst erkenne ich, dass hierin die Ankündigung einer Preiserhöhung ab 01.08.2017 auf 30,35 Cent/kWh (vorher 22,33 Cent) versteckt ist.
Laut versch. Gerichtsurteile, zuletzt AZ I-20 U 37/16 vom 20.10.2016 Oberlandesgericht Düsseldorf, sind diese versteckten Mitteilungen über Preiserhöhungen per E-Mail unter der Überschrift "Energiemarktentwicklung und Preisanpassung" durch Fa. ExtraEnergie rechtlich unwirksam.
Ich habe diese E-Mail als allg. Info über die Energiemarktentwicklung verstanden. Mit einer so drastischen Preiserhöhung wäre ich nie einverstanden gewesen. Ich fühle mich hintergangen.
Ich widerspreche hiermit dieser Preiserhöhung zum 01.08.2017 und fordere Sie auf, bis zur nächsten Jahresabrechnung den ursprünglichen Brutto-Arbeitspreis (22,33 Cent/kWh) zugrunde zu legen.
Zudem erwarte ich von Ihnen das Angebot eine außerordentlichen Kündigung.
14.09.2017 | 13:01
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Meier,
wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme.
Bezüglich Ihres Anliegens haben wir Sie separat per E-Mail kontaktiert.
Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform reclabox.com.
Mit Ihrem Eintrag haben Sie der Preiserhöhung zum 01.08.2017 unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 widersprochen.
Dem o. g. Urteil lag ein Preisanpassungsschreiben zugrunde, welches mit dem Ihnen zugestellten Preisanpassungsschreiben nicht vergleichbar ist.
Nach unserer Auffassung wurden Sie in dem Ihnen am 22.05.2017 übersandten Schreiben in verständlicher und transparenter Weise auf die Preisanpassung hingewiesen. Über das Sonderkündigungsrecht, welches Sie bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung wahrnehmen konnten, haben wir Sie im gleichen Schreiben informiert. Von diesem haben Sie jedoch nicht fristgerecht Gebrauch gemacht, sodass der erhöhte Preis Vertragsbestandteil geworden ist.
Ihrem Widerspruch können wir daher nicht entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team
extraenergie
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Diesen Vorschlag habe ich nun angenommen.