Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 781 Views | 18.10.2017 | 13:50 Uhr
geschrieben von Berthold Furler

voxenergie GmbH (Berlin)

Erhöhte Forderung für monatliche Abschlagszahlungen für Stadtgas.

Bestell-/Kundennummer: 8790170896

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

SCHLAGWORTE

durch analysa - Deutschland bin ich zu voxenergie gekommen. Ich habe alle notwendigen Unterlagen für den Anbieterwechsel eingereicht. Dazu auch die letzte Jahresabrechnung meines letzten Anbieters mit einem Verbrauch von 15.806 kWh mit monatlichen Abschlägen von 93,00 €. Nun habe ich erwartet das sich die monatlichen Abschläge an diesem Verbrauch orientieren und habe Abschläge bei dem Preisniveau von voxenergie in Höhe von 80,00 € erwartet. Um so erstaunter bin ich, dass Sie mir eine Abschlagssumme von 155,09 € vorgeben.

Die telefonische Auskunft Ihrer Mitarbeiter, dass ich Neukunde bin und mein Verbrauch nicht eingeschätzt werden kann wird von mir nicht akzeptiert. Mein Gasverbrauch resultiert nur aus einer Gasheizung und ist über Jahre konstant. Weitere Verbrauchstellen sind nicht geplant.

Ich sehe in Ihrer Festlegung der Abschlagzahlungssumme in Höhe von 155,09 € eine verschleierte Vorauszahlung die ich nicht akzeptieren kann.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Veränderung der Abschlagzahlungen von 155,09 € auf 80,00 € monatlich.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2017 | 09:51
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Furler,

bezüglich Ihrer Anfrage bei voxenergie teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren monatlichen Abschlagsbetrag wie gewünscht auf 80,00 EUR angepasst haben.

Der neue Abschlagsbetrag wird wie gewohnt von Ihrem bei uns hinterlegten Bankkonto eingezogen.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.10.2017 | 11:06
von Berthold Furler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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