Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 500 Views | 06.10.2017 | 10:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3481949

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Vorauszahlungen werden nicht angepasst, auf eine Kündigung wird n

Bestell-/Kundennummer: 287611

Nach mehrmaliger telefonischer Aufforderung die Vorauszahlungen anzupassen, was mir auch telefonisch bestätigt wurde, ohne das etwas passierte, habe ich am 14.09.2017 schriftlich, per E-Mail Einspruch gegen die Verbrauchsabrechnung und Anpassung der Vorauszahlungen beantragt. Gleichzeitig habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt und im Zuge einer Preiserhöhung zum 01.11.2017 meinen Stromvertrag gekündigt. Dies habe ich parallel dazu per Einschreiben, welches am 16.09.2017 bei der BEV eingegangen ist, versendet. Bis heute habe ich keine Reaktion erhalten und befürchte, dass der bisher nicht gezahlte Neukundenbonus, die horrenden Vorauszahlungen und die Kündigung nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Bestätigung der Kündigung, Zahlung des Neukundenbonus und korrekte Endabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.10.2017 | 18:02
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank, dass Sie uns die Gelegenheit geben, auf Ihre Hinweise hin zu antworten.

Wir bedauern die Umstände, die Ihnen entstanden sind und gehen gerne auf Ihre Punkte ein.

Ihr Neukundenbonus wurde am 15.09. an Sie überwiesen. Bitte prüfen Sie Ihren Kontenstand diesbezüglich nochmals.

Unser Abschlagsplan entsprach den je übermittelten Verbrauchswerten und der Jahresverbrauchsprognose, die uns von ihrem Netzbetreiber übermittelt wurde.

Selbstverständlich erhalten Sie die aus Ihren Abschlagszahlungen ergebenden Überzahlungen sofort zurück.

Für Ihre erste Belieferungsperiode sollten Sie das Guthaben spätestens bis Anfang nächster Woche auf Ihrem Konto ersehen können.

Ihre zweite Belieferungsperiode endet nach Ihrer aktuellen Kündigung mit Ablauf des 31.10. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig zum 01.11. um einen nachfolgenden Energieversorger.

Ansonsten wird Ihre Versorgung durch den Grundversorger übernommen werden.

Wir bedauern sehr, dass Sie uns verlassen. Unsere formale Kündigungsbestätigung erhalten Sie Anfang nächster Woche.

Nur der Ordnung halber: Ihr Widerruf Ihrer Einzugsermächtigung ist bei uns angekommen. Unsere Bestätigung hierzu hat Sie ganz offensichtlich leider nicht erreicht.

Wir haben für Ihren letzten Abschlagsmonat, Oktober 17, die Einbuchung der Lastschrift im Zuge einer technischen Umstellung ausnahmsweise schon am 18.09. vornehmen müssen.

Infolgedessen konnten wir den Buchungsvorgang, der sich mit Ihrem Widerruf zeitlich überschnitten hat, nicht mehr rückgängig machen. Wir bitten Sie hierfür um Entschuldigung.

Auch für diesen zweiten und letzten Zeitraum Ihrer Belieferung durch uns bis zum 31.10. erhalten Sie mit Ihrer Schlussrechnung bis dahin erfolgte Überzahlungen selbstverständlich sofort zurück überwiesen.

Nochmal: sehr schade, dass Sie gehen! Wir hätten uns gefreut, weiter für Sie da sein zu dürfen.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.10.2017 | 18:35
von ReclaBoxler-3481949 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist teilweise gelöst. Die vollständigen Zahlungen sollen mit der Endabrechnung in November abgerechnet werden


11.10.2017 | 12:49
von ReclaBoxler-3481949 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die formale Kündigungsbestätigung, die mir für Anfang dieser Woche zugesagt worden ist, ist immer noch nicht eingegangen (Kündigung vom 14.09.2017)


17.11.2017 | 15:13
von ReclaBoxler-3481949 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Endabrechnung ist mittlerweile korrekt erfolgt.




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