Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 662 Views | 28.10.2017 | 12:16 Uhr
geschrieben von Matthias Zahnow

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Arglistige Täuschung des Verbrauchers

Die Check24, gibt sich dem Kunden gegenüber als Vergleichsportal aus, auf den man unter anderem Strom, Gas, Kredit und Waren vergleichen kann aus. Schaut man sich mal das Impressum genauer an, erkennt man, dass es sich um ein geflecht aus Firmen handelt und nicht nur um eine.

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Wie man es bei einem Vergleichsportal gewöhnt ist, vergleicht man Preise und schließt dann den entsprechenden Vertrag beim Anbieter ab.

Dem ist es beim Vergleich von Waren nicht so. Hier schaltet sich die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH arglistig zwischen den Verbraucher und dem Händler ohne das dies dem Kunden bewusst gemacht wird.

Wie bei jeden anderen Vergergleichsportal auch, zeigt die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH eine Liste mit verschiedenen Händlern an, welche das gesuchte Produkt anbieten. Auch sind dort der Kaufpreis sowie die Versandkosten zu erkennen. Und man geht als Kunde davon aus, dass man eben auch genau bei diesem Anbieter seine Ware bestellt.

Dies ist aber ein Trugschluß!

Erst durch das genaue studieren der schwammig formulierten AGB stellt sich heraus, dass man "eventuell" einen Vertrag mit der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH eingeht.
Hier der Link zu den AGB: https://preisvergleich.check24.de/kaufbestimmungen.html Punkt 3.1 sowie 3.2

Auszug:
3. Vertragspartner

(1) Vertragspartner des Käufers beim Abschluss des Kaufvertrages wird in jedem Fall der jeweilige Verkäufer. Als Verkäufer treten sowohl die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH (nachfolgend „Direktverkauf“ über check24.de, „Fall 1“) als auch andere Händler (nachfolgend „Marktplatz-Händler“, „Fall 2“) auf, die ihre Produkte auf dem Marktplatz anbieten. CHECK24 Shopping bezieht die Produkte für den Direktverkauf von unterschiedlichen Lieferanten, die bei den einzelnen Produkten genannt werden. Bei welchem Lieferant das Produkt bestellt werden soll, bestimmt der Käufer selbst. CHECK24 Shopping behält sich vor in begründeten Einzelfällen einen anderen Lieferanten auszuwählen (z. B. im Fall von Nicht-Verfügbarkeit der bestellten Ware). Der Versand der Ware erfolgt durch den ausgewählten Lieferanten. Für Marktplatz-Händler, die Produkte auf CHECK24 Shopping anbieten, stellt der Marktplatz lediglich ein Vermittlungsportal zur Verfügung, welches Kaufinteressenten und Marktplatz-Händler zusammenführt. Bei jedem Angebot werden Verkäufer und Lieferant explizit ausgewiesen. Über den Marktplatz können verschiedene Artikel von einem oder mehreren Händlern bestellt werden.

SCHLAGWORTE

(2) Erst im Laufe des Bestellprozesses wird angezeigt, mit welchem Verkäufer der Käufer den Kaufvertrag abschließt. Die Verkäufer, mit denen der Käufer die Verträge schließt, sind dabei sowohl am Ende des Bestellvorgangs in den ausformulierten "Kaufbestimmungen - Gesetzliche Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen" ersichtlich als auch im Rahmen der Widerrufsbelehrung. In der Bestellbestätigung per E-Mail werden noch einmal die einzelnen Verkäufer und die dazugehörigen Artikel aufgeführt.

Weder per Web noch per App auf dem Smart Phone wird der Käufer während des Bestellprozesses darauf hingewiesen!

Unwissentlich geht der Kunde bei der Bestellung einen Vertrag mit der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH ein, anstatt mit dem angezeigten Händler. Unwissentlich habe auch ich einen Vertrag mit der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH abgeschlossen obwohl ich davon ausging bei Alternate zu kaufen. Und mir vor dem Kauf auch die AGB von Alternate durch gelesen, welche hier aber nicht mehr zum tragen kommen, da die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH eigene AGB angibt, welche wesentlich schlechter sind als die von Alternate.

Die AGB bei check24 habe ich mir dann dummerweise nicht mehr durchgelesen, da die Frage nach dem Verkäufer überhaupt nicht im Raum stand.

Aufgefallen ist dies erst durch die angefragte Rücksendung des gekauften Artikels, wo es dann lautete, dass ich als Kunde die Rücksendekosten zu tragen habe und diese in der AGB der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH nicht einmal konkretisiert sind.
Auszug 14.1
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden die von Ihnen zu tragenden Kosten der Rücksendung auf höchstens etwa 100 EUR geschätzt.

Egal was der Kunde bestellt hat, kann die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH bis zu 100€ für die Rücksendekosten verlangen!

Beim Bestellvorgang, muss man die AGB nicht noch einmal explizit bestätigen, sondern wird nur drauf hingewiesen, das man diese durch klicken auf [Jetzt kaufen] bestätigt. Über den Browser am PC wird die vorher beim Produkt angezeigte Produktbeswchreibung auf der Jetzt kaufen Seite durch den Hinweis Verkauft durch Check24 ersetzt. Dies ist aber nicht offensichtlich. Über die Check24 App wird auf diesen Hinweis komplett verzichtet.

So lange man keine Probleme mit dem bestellten Produkt hat, scheint die Welt ja noch in Ordnung aber soblad man eine Rücksendung und oder einen Garantieanspruch hat, fangen die Probleme an.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Übernahme der Rücksendekosten, Anpassung der AGBs, Explizit darauf hinzuweisen mit wem der Kunde einen Vertrag eingeht.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2017 | 14:56
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Zahnow,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Nur mit ständigem Feedback unserer Kunden können wir unsere Leistungen verbessern. Folgendes wollen wir gerne zu Ihrem Fall kommentieren.

Wir können nicht ganz nachvollziehen, dass Ihrer Definition nach ein Vergleichsportal nicht selbst Verkäufer der Ware sein sollte/darf. Nicht umsonst legen Sie unter anderem die Artikel in einen Warenkorb der an jeder Stelle deutlich erkennen lässt, dass Sie sich nach wie vor bei CHECK24 befinden. Wir leiten Sie nicht wie andere Anbieter in den Webshop der Firma Alternate weiter. Auch bei der Bezahlung wird Ihnen von PayPal angezeigt, dass wir der Empfänger Ihrer Zahlung sind.

Die Informationen auf unseren Seiten, genauso wie unsere AGB, sind da sehr klar und verständlich. So handelt es sich auch nur bei Speditionsware um Rücksendekosten von bis zu 100 €. Dass es in Ihrem Fall um Kosten von 49 € für ein Kochfeld, dass Sperrgut ist, handelt, sollte an dieser Stelle gerne auch erwähnt werden dürfen. Interessanter ist an diesem Punkt, dass Sie lieber Ihrer Vermutung gefolgt sind und Sich die AGB unseres Partnershops extra im Internet herausgesucht haben, anstatt einfach die deutlich und klar im Bestellvorgang verlinkten, für die Bestellung gültigen, AGB zu lesen.

Auf unserer Homepage findet man, wenn man mit der Maus über das Logo des anbietenden Händlers fährt die Angaben, die Sie gesucht haben. Dort steht dann auch, dass unser Partnershop Alternate die Rücksendekosten nicht übernimmt.

Sie haben für Ihre Bestellung von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Sie gaben an, dass das Kochfeld leider eine Tiefe von 35 cm hat und deswegen nicht gebraucht werden kann. Die Größe des Kochfeldes ist wie viele andere Eigenschaften der Produkte auf unserer Seite deutlich nachzulesen und erkennbar.

Trotz allem sind wir natürlich wie immer an einer gütlichen Lösung für beide Seiten interessiert. Dazu werden wir Sie separiert von dieser Plattform über die uns bekannte Mailadresse kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.11.2017 | 15:28
von Matthias Zahnow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich CHECK24 bis heute nicht bei mir gemeldet. Die Rücksendungekosten habe ich alleine getragen.

Die AGB wurden ebenfalls nicht angepasst und ein konkreter Hinweis, dass die CHECK24 Shopping GmbH anstelle des angezeigten Shops Vertragspartner ist fehlt immer noch.


04.12.2017 | 13:24
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Zahnow, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung in der Bearbeitung. Wir haben von Ihnen den Beleg über die Rücksendekosten erhalten. Die Erstattung über die Summe wird durch unsere Buchhaltung an Sie erstattet. Sie erhalten separat per E-Mail auch nochmal eine Bestätigung darüber. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team



15.12.2017 | 11:52
von Matthias Zahnow | Regelverstoß melden
Am 5.12. habe ich eine Gutschrift-Rechnung per Mail erhalten, dass die Rücksendekosten übernommen werden. Leider steht in dieser nicht drin auf welchem Weg ich diese erhalten werden. Da ich mit Paypal gezahlt habe denke ich, dass ich den Betrag dann auch auf Paypal zurückgezahlt bekomme.

Dies ist bis heute nicht geschehen. Auf telefonische Nachfrage konnte mir die Dame im Service Center nicht weiterhelfen. Und gibt den Fall in die Buchhaltung.

Mal sehen wann das Geld kommt.

Die AGB haben sich bis heute nicht geändert und die iOS App wurde bis heute auch nicht aktualisiert/überarbeitet. Es ist dem Kunden NICHT ersichtlich, dass dieser mit der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH München einen direkten Vertrag eingeht.
Spätestens beim lesen der AGB muss dies deutlich hervorgehen, tut es aber nicht.



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