Immergrün Energie (Köln)
Willkürliches Kündigungsdatum trotz fristgerechter Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 21611015436
Willkürliches Kündigungsdatum trotz fristgerechter Kündigung zum 31.12.2017. Lieferbeginn war der 1.1.2017.
immergrün stellt sich auf den Standpunkt, dass die Vertragslaufzeit mit der Auftragsbestätigung beginnt (hier 20. November 2016) und lässt den Vertrag bei Kündigung zum 31.12.2017 (1 Jahr Belieferung) zum Novembertermin 2017 kündigen, nicht zum Jahresende.
Die Netzabmeldung ist für den 20. November erfolgt und " kann nicht durch bei und vorgegebene Funktionsabläufe geändert werden. " Das ist unzutreffend. Dies ist innerhalb weniger Tage möglich und eine vertrgaliche Verpflichtung des Stromanbieters darstellt.
Es ist offensichtlich, dass ein Verbraucher, der seinen Stromvertrag "zum 31.12.2017" kündigt, eine Belieferung für ein volles Jahr wünscht. Es ist rechtlich unerheblich, ob der Stromlieferungsvertrag vorher endet. Er hat schließlich auch vor Belieferung begonnen.
Niemand kann übrigens am 1.1. des Jahres eien Stromlieferungsvertrag abschließen und taggleich beliefert werden.
immergrün verhält sich hier äußerst kundenfeindlich. Ich frage mich, wie sie so ihren schon schlechten Ruf verbessern wollen.
Jedenfalls wird eine kulante Klärung oder eine Schadensersatzforderung (da Rechtsschutzversicherung) notwendig sein.
03.11.2017 | 10:40
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr R,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung