Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 459 Views | 04.11.2017 | 21:51 Uhr
geschrieben von Axel Sorg

Stromio GmbH (Kaarst)

Undurchsichtige Strompreiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 21079043

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

vor kurzem bin ich meine Kontoauszüge durchgegangen. Dabei musste ich feststellen, dass sich die Stromabschlagszahlungen seit August 2017 von bisher 131 Euro auf 157 Euro erhöht haben.

Ich bin der Sache nun auf den Grund gegangen und habe im Internet recherchiert. Dabei bin ich auf das Thema "undurchsichtige Preiserhöhungen" seitens einiger Stromanbieter gestoßen.

In meinem Fall wurde ich von Stromio Anfang Mai 2017 per E-Mail darüber informiert, dass im Online-Portal zu meinem Vertrag ein neues Dokument hinterlegt sei zum Thema „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation“. Damals habe ich dieses Dokument zwar aufgerufen, da es sich aber um einen 2-seitigen Blocktext über das allg. Thema der Energiewende und des Netzausbau handelte, habe ich –wie anscheinend beabsichtigt- den Text auf Seite 2 nicht als relevant wahrgenommen.
Nun erst erkenne ich, dass hierin die Ankündigung einer Preiserhöhung ab 01.07.2017 auf 122,47 Euro beim Grundpreis und 0,2632 Euro beim Arbeitspreis versteckt werden sollte.

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Laut versch. Gerichtsurteile, zuletzt AZ I-20 U 37/16 vom 20.10.2016 Oberlandesgericht Düsseldorf, sind diese versteckten Mitteilungen über Preiserhöhungen per E-Mail unter der Überschrift "Energiemarktentwicklung und Preisanpassung" (in diesem Fall der Firma ExtraEnergie) rechtlich unwirksam.

Ich habe Ihre E-Mail als allgemeine Information über die Energiemarktentwicklung verstanden. Mit einer so drastischen Preiserhöhung (30% beim Grundpreis und fast 34% beim Arbeitspreis) wäre ich nie einverstanden gewesen. Ich fühle mich hintergangen.

Ich widerspreche deshalb hiermit dieser Preiserhöhung zum 01.07.2017 und fordere Sie auf, zur nächsten Jahresabrechnung die ursprünglichen Strompreise, die vor dem 01.07.2017 galten, zugrunde zu legen.
Zudem erwarte ich von Ihnen das Angebot der Möglichkeit einer sofortigen außerordentlichen Kündigung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung vom 01.07.2017 und Möglichkeit der sofortigen Sonderkündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2017 | 16:02
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Sorg,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


19.11.2017 | 10:04
von Axel Sorg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Einzige, was mir Stromio auf meine Beschwerde geantwortet hat, war das bei Reclabox veröffentliche Schreiben vom 06.11.17, in dem man eine kurzfristige Kontaktaufnahme ankündigte. Seit dem sind 14 Tage ohne eine weitere Reaktion seitens Stromio vergangen.
Nach insgesamt 4 Wochen werde ich mich somit an die Schlichtungsstelle wenden.


19.11.2017 | 10:22
von Axel Sorg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Schreiben von soeben muß ich korrigieren. Ich habe ein weiteres Antwortschreiben von Stromio vom 06.11.97 leider übersehen, da es an meine andere Email-Adresse gesandt worden ist. Hierin weigert sich Stromio die Preiserhöhung zurückzunehmen, da mir das Preiserhöhungsschreiben rechtzeitig zugegangen wäre.


03.12.2017 | 10:52
von Axel Sorg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio weigert sich weiter, die von mir verlangte Offenlegung der Berechnungsgrundlage für die Strompreiserhöhung um weit über 30% bekanntzugeben.
Ich werde daher die Schlichtungsstelle einschalten.


24.12.2017 | 09:00
von Axel Sorg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2018 | 10:43
von Axel Sorg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe in dem Fall nun die Schlichtungsstelle-Energie eingeschaltet.


13.03.2018 | 13:02
von Axel Sorg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erst mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie konnte die Angelegenheit zufriedenstellend gelöst werden.


13.03.2018 | 13:02
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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