Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Nichterfüllungsschaden bei Abschlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 8392065129
Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund Umzuges lt. AGB Gebrauch gemacht. Soweit so gut. Den Umzug habe ich nachgewiesen und den Zählerstand mitgeteilt. Ein paar Wochen später habe ich dann die Schlussrechnung erhalten. Ohne weitere Erläuterung oder das dieser Begriff in den AGB oder der Korrespondenz zum Umzug einmal gefallen wäre wurde ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von EUR 222,36 Euro + 19 % USt. berechnet.
Ich habe dort Angerufen und keiner konnte mir sagen warum das dazu karm. Ich erklärte Ihnen das ich Umziehen werde, und ich nicht mehr soviel Strom verbrauche wie in der Alten Wohnung. Der Mitarbeiter sagte mir Sie können Kündigen und in der neuen Wohnung einen NEUEN Stromanbieter suchen. Schön wäre es wenn sie bei uns bleiben.
In der neuen Wohnung hat mein Mitbewohner der auch schon in der Alten Wohnung den Vertrag hatte, einen neuen Vertrag abgeschlossen mit Fuxxstrom.
Nun ist die Schlussrechnung gekommen, und ich soll für 3 Monate 517,46€ Zahlen.
Als Antwort von Fuxx-Strom.
zitat als Mail:
vielen Dank für Ihre Nachrichten. Die in Ihrer Schlussrechnung geltend gemachte Position „Nichterfüllungsschaden" wurde aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung in Rechnung gestellt. Bei diesem Nichterfüllungsschaden handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, da dem Versorger durch die vorzeitige Beendigung des Stromliefervertrages ein Gewinn entgangen ist. Hierbei ist zur Ermittlung der Höhe die Hälfte des entgangenen Umsatzes als Mindestsumme anzusetzen. An der Höhe haben wir uns demnach an Ihrem monatlichen Abschlag in Höhe von 115,00 Euro orientiert. Ebenfalls möchten wir Sie auf unsere AGB Ziffer 13 Absatz 13.4 hinweisen: 13.4 Außerordentliche Kündigungen sind nach Maßgabe des § 314 BGB möglich. Dass die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens nicht zu beanstanden ist, haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt. So entschied beispielsweise das Amtsgericht Arnsberg mit Urteil vom 30.07.2015, Az.: 3 C 162/15: „Die Beklagte hat durch die Nichtzahlung der geschuldeten Abschläge gegen eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verstoßen (…). Dementsprechend hat sie der Klägerin den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen, (…). Die Klägerin ist so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. " Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne. Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an.
Den neuen Vertrag habe ich jetzt auch schon gekündigt.
17.11.2017 | 17:03
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Uhrmacher,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
Soll immer noch den Nichterfüllungsschaden zahlen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Also Erst habe ich 222.36€ Nichterfüllungsschaden zu zahlen, dann 111,18€ und jetzt noch 80€.
Wie soll ich das sehen. Was soll ich tun?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Fuxx-Strom hat mir gestern per Mail geschrieben, das sie die Forderung, Nichterfüllungsschaden, aus Kulanz und Anerkennung einer Rechtspflicht storniert.
Ich soll nun mein Guthaben Ausgezahlt bekommen von 210€, naja mal schauen ob ich es auch bekomme.
Gruß
Uhrmacher
Noch habe ich kein Geld bekommen von Foxx-Strom. Trotz Schlussrechnung und Telefonat mit Foxx-Strom.
Man hat mir am Telefon gesagt, Sorry uns ist ein Fehler Unterlaufen, wir müssen das noch Prüfen,
Also doch kein Geld.
Gruß
Phil
Beschwerde ist gelöst