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388 Views | 24.11.2017 | 19:11 Uhr
geschrieben von Juliane Cieslik
Bestell-/Kundennummer: 2161109863
Nach Kündigung stellt Immergrün Energie ohne Grund und Vorwarnung auf manuelle Überweisung um.
Hallo,
ich habe nach fristgerechter Kündigung bei Immergrün Strom auf einmal alle Abschläge manuell zahlen müssen. Ohne Grund wurde meine Einzugsermächtigung die ich für die komplette Dauer des Vertrages gewährt hatte also übergangen. Das ist das erste Problem. Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) urteilte, dass diese AGB (von Immergrün) nicht zulässig ist, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Laut Gerichtsurteil wurde also auch ich unangemessen benachteiligt. Die Streichung des Neukundenboni verbitte ich mir also aus genannten Gründen! Zweites Problem ist, dass es aufgrund der Kündigung der Einzugsermächtigung zu einem Inkassoschreiben kam. Die Inkassogebühren sind unverschämt hoch, obwohl Die Abschlagszahlung bei Immergrün inklusive Mahngebühren beglichen wurde und sich mit dem Einschalten der Inkassofirma wohl überschnitten. Die Inkassokosten übertreffen fast die Abschlagszahlungen. Nach dem RVG wird von einer 0,3 Gebühr ausgegangen, da liegt der Betrag mindestens 3 mal drüber. Ich bitte Sie um Klärung! Beste Grüße
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Auszahlung des Neukundenboni UND Stilllegung des Inkassoverfahrens
ofortantwort
24.11.2017 | 19:11
Firmen-Antwort von:
Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Cieslik,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung