Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1061 Views | 24.11.2017 | 09:44 Uhr
geschrieben von Sandra Krumme

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Sofortbonus - Doppelt überwiesen

Bestell-/Kundennummer: 232041412218

Keine Zuständigkeit für Boni?

Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir wurde der Sofortbonus von 122,00 Euro nicht nur einmal sondern gleich zweimal überwiesen. Heute erhielt ich einen Schreiben von E.on, dass sie nun Gedenken mir 151,00 Euro vom Konto abzubuchen. Ich habe mich daraufhin mit ihrer Hotline in Verbindung gesetzt, wo man mir sagte E. on sei für sowas zuständig, sondern Verivox, die Buchungen lauten auf Powerservice GmbH. Ich bin grade umgezogen, schwer chronisch krank, beziehe Krankengeld und wollte um Rückzahlung in zwei Ratenbeträgen bitten. Ich bat die Dame mir doch bitte eine Rufnummer zu geben, damit ich mich mit ihrem Bonus-Serviceunternehmen in Verbindung setzen kann. Nein das könnte sie nicht, die würden das schon abbuchen. Sehe ich das so, dass E.on dann wenn mit den Boni etwas nicht oder falsch läuft, nicht mehr zuständig ist, man aber auch keinen Ansprechpartner nennen kann?
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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückerstattung des geforderten Betrags in zwei Raten a 61 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.11.2017 | 09:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Frau Krumme,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind und bitten ausdrücklich um Entschuldigung.

Aktuell klären wir Ihren Wunsch mit unserer Fachabteilung. Sobald wir von dort Neuigkeiten haben, werden wir Sie auf jeden Fall wieder informieren. Bitte haben Sie noch ein bischen Geduld. Vielen Dank.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und vor allem für Ihre Gesundheit alles Gute.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.11.2017 | 14:03
von Sandra Krumme noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.11.2017 | 14:06
von Sandra Krumme noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eventuell kann man das doch auch über den Kundenbonus verrechnen?


28.11.2017 | 12:40
von Sandra Krumme endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bis heute keine Stellungnahme der Fachabteilung, traurig sowas.




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