Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 890 Views | 30.11.2017 | 12:57 Uhr
geschrieben von Ursula Biernath

voxenergie GmbH (Berlin)

Telefonwerbung von voxenergie

Briefterror und NICHT abgeschlossen Voxenergie-Vertrags.

Sehr
SCHLAGWORTE
geehrte Damen und Herren, leider sehe ich mich heute erneut gezwungen mit Ihnen in Kontakt zu treten, da ich Post von meinem aktuellen Stromanbieter bekommen habe, welcher mich über meine Kündigung informierte. Diese wurde wahrscheinlich irrtümlicherweise von Ihnen veranlasst. Ihnen liegt keine Vollmacht vor. Mit diesem Schreiben vordere ich Sie auf die veranlasste Kündigung sofort zurück zu nehmen, da zwischen uns kein Vertrag existiert. In meinem Telefonat stimmte ich lediglich zu, Informationsmaterial von Ihnen zu bekommen. Ich erhielt aber eine Vertragsbestätigung nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung. Damit versuchten Sie den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Dieses ist aber in keiner Weise geschehen! Aus meiner Sicht ist das eine unzumutbare Belästigung, weil ich dadurch gezwungen bin aktiv zu werden, um mich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren. Ich verweise hiermit auf folgende Rechtsverordnung: Ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung dürfen Unternehmen keine Verbraucher zu Werbezwecken anrufen. (unerlaubte Werbeanrufe) Sollten Sie dennoch weiterhin behaupten, dass es ein Vertrag mit Ihnen gibt, sehe ich mich gezwungen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ursula Biernath
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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Veranlasste Kündigung sofort zurück zu nehmen, Kündigungsbestätigung des laut voxenergie bestehenden Vertrages und Beantwortung meiner E-Mails.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2017 | 13:02
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Biernath, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie uns am 25.10.2017 beauftragt haben, Ihnen unseren voxenergie-Stromtarif bereitzustellen. Im Rahmen der Auftragserteilung wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie kein Infomaterial, sondern eine verbindliche Auftragsbestätigung erhalten werden. Diesem haben Sie mündlich zugestimmt. Unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung erhielten Sie am 30.10.2017. Ihr Widerruf ist nach Ablauf der Widerrufsfrist bei uns eingegangen. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir den Vertrag mit der Kundennummer 8790196925 beenden. Die Abmeldung Ihrer Lieferstelle wurde zum 21.12.2017 veranlasst, muss jedoch noch durch Ihren zuständigen Netzbetreiber bestätigt werden. Weiterhin bestätigen wir, dass wir Ihre bei uns hinterlegte Rufnummer nunmehr für werbliche Zwecke gesperrt haben. Eine neuerliche telefonische Kontaktierung im Auftrag unseres Unternehmens erfolgt somit nicht mehr. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.12.2017 | 13:22
von Ursula Biernath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da keine Reaktion von Vox-Energie bis heute, 7.12.17, Vorsprache bei Verbraucherschutzstelle in Eberswalde. Von dort wurde nochmals mit VOX-Energie gesprochen, wollen angeblich schriftlich antworten.
Ursula Biernath


14.12.2017 | 15:44
von Ursula Biernath gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, durch die Antwort von VOX-Energie kann das Problem
als gelöst betrachtet werden. Nur noch die Stromlieferung muss überwacht werden, da mehrere Lieferanten involviert sind.




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