Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 631 Views | 30.11.2017 | 12:57 Uhr
geschrieben von Edmund Smyk

voxenergie GmbH (Berlin)

Vertragsabschluss untergejubelt!

Bestell-/Kundennummer: 3-349084661

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben von 15.06.2017 wurde uns ihrerseits eine Auftragsbestätigung über einen Komplettanschluss zugestellt, welcher ab dem 01.12. genutzt werden soll. Das Problem bei der ganzen Sache ist allerdings, dass dieser Komplettanschluss weder von mir noch von meinem Mann noch von irgendjemanden in unserem Haushalt bei
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voxenergie nachweislich beauftragt oder ein Vertrag hierüber geschlossen wurde - weder telefonisch, schriftlich noch konkludiert in irgendeiner Form. Nach telefonischer Rücksprache wurde mir von einem Kundenberater bestätigt, dass eine schriftliche Auftragserteilung vorliege - ungläubig, habe ich darauf hin gebeten doch bitte uns eine Kopie dieser schriftlichen Auftragserteilung per Post zukommen zu lassen. Nach rund einer Woche erhielten wir dann auch die besagte Post von voxenergie, allerdings enthielt diese NICHT den versprochenen von uns angeblich schriftliche erteilten Auftrag - SONDERN, ein blanko Auftragsformular mit einigen wenigen von uns wahrscheinlich bekannten Daten wie Name und Geburtsdatum - welches zur Auftragserteilung hätte erst noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Fazit: ein unterschriebenes Auftragsformular lag also nicht vor, denn der Auftrag wurde von uns ja NIE erteilt - kann dementsprechend auch nicht nachgewiesen werden! Um auf der sicheren Seite zu sein, kontaktierten wir daraufhin unseren Anwalt, der uns riet pro forma einen Widerruf an voxenergie zu übermitteln. Den nicht zustande gekommen Vertrag haben wir also am 22.06. der Form halber per Fax widerrufen. Faxbericht mit Empfangsbestätigung liegt vor. Darauf ließen wir ca. 2 Wochen verstreichen, nachdem keine Rückmeldung seitens voxenergie kam, nahmen wir wieder telefonisch Kontakt auf. Eine Kundenberaterin
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versicherte uns der Widerruf sei eingegangen, die Bearbeitung würde allerdings noch dauern. Diese Antwort war mir allerdings zu ungenau, so dass ich eine Frist von einer Woche für die Übersendung einer Bestätigung gesetzt habe. Natürlich kam bis heute nie eine Widerrufsbestätigung. Uns ist bewusst, dass ein Widerruf einseitig stattfindet und keiner Bestätigung bedarf um Wirksamkeit zu erlangen, wir haben den Fall damals also als erledigt betrachtet. Zumal auf den Widerruf auch in anderer Weise nicht reagiert wurde bspw. durch Mitteilung, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Wir als Verbraucher wurden so in dem Glauben gelassen, die Sache hätte sich schlussendlich erledigt. Dem war leider nicht so. Am 17.11. klingelte schließlich der Paketbote mit der notwendigen Hardwarebox an der Tür. Absender: voxenergie - mehr als wütend über diese Dreistigkeit, ließen wir das Paket selbstverständlich mit der Box zurückgehen bzw. nahmen dieses gar nicht erst an. Daraufhin wurde uns mit Schreiben vom 24.11., (wohlgemerkt mit einer anderen Kundennummer: 8980838066) welches uns heute per Post erreichte, mitgeteilt, dass der Vertrag unabhängig von der Installation der Hardware zum 01.12. zu laufen beginnt und ab dann die Berechnung der Grundgebühr stattfindet. Außerdem werden wir daraufhin gewiesen, dass die Rücksendung der Box kein Rücktritt vom Vertrag darstellt. Natürlich fragen wir uns, wie das sein kann - wo doch von Anfang an gar kein Vertrag zustande kam! Diese Vorgehensweise ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten! Sollte dieser "Auftrag" nicht unverzüglich von voxenergie storniert werden, übergeben wir die ganze Sache unserem Anwalt und werden zeitgleich den Verbraucherschutz informieren! Dieser Unfug muss endlich ein Ende finden - auch wenn vor Gericht! Mit freundlichen Grüßen Barbara und Edmund Smyk
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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2017 | 15:27
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Smyk, zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Sie haben uns am 20.12.2016 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren Vollanschluss-Tarif bereitzustellen. Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 22.12.2016 mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde. Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rufnummernportierung kein Vertragsbestandteil ist, sondern ein Serviceangebot von voxenergie. Bei Nichtinanspruchnahme wird eine neue Rufnummer vergeben. Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxnergie dennoch bereit, Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


30.11.2017 | 13:31
von Edmund Smyk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde versehentlich doppelt verfasst, bitte diese hier Löschen. Vielen Dank!


11.12.2017 | 16:21
von Edmund Smyk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.12.2017 | 08:41
von Edmund Smyk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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