Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 247 Views | 08.12.2017 | 17:02 Uhr
geschrieben von Justyna Dogruöz

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (Wesel)

Keine Cashback Auzahlung vom Anbieter Check24

Bestell-/Kundennummer: Auftrag 8414922

Ich habe über check24 am 08.11.2017 einen Magenta Zuhause S EntertainTV Vertrag mit cashback abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Dieser groß umworbene cashback sollte problemlos nach hochladen der ersten Rechnung ausgezahlt werden.
Nun habe ich mehrmals den Kundenservice diesbezüglich kontaktiert.

Wenn ich überhaupt eine Antwort bekommen habe, dann hieß es dass der Vertrag seitens des Anbieters bestätigt werden müsste.

Ich frage mich was da genau bestätigt werden muss wenn der Vertrag schon längst aktiv genutzt wird?

Und wieso holt sich check24 nicht manuell eine Bestätigung wenn man schon mit solchen lockangeboten wirbt.

Jedenfalls sind jetzt knapp 1 Monat um und ich habe immer noch keine Auszahlung erhalten.

Laut check24 ist noch keine Bestätigung vorhanden.

Es kann doch nicht sein dass man monate lang auf dieses werbeversprechen warten muss.

Mein Kollege warte ca seit 2 monaten auf die Cashback Zahlung und es ist ein ählicher fall.

Ich finde das eine riesen Sauerei und einen sowas von unterirdisch schlechtem Kundenservice.

Als Kunden hat mich dieses Unternehmen bei keiner Lösung in naher Zeit auf jeden Fall für die Zukunft verloren.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Cashback Auzahlung 240 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.12.2017 | 17:02
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Leider konnten wir Sie heute telefonisch nicht erreichen, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Wir haben von der Telekom heute eine positive Rückmeldung bekommen - Ihr Auftrag wurde uns bestätigt. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback nun ausbezahlt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung je nach Bankinstitut einige Tage dauern kann. Hierzu wurde Ihnen separat eine E-Mail zugestellt. Bei weiteren Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.12.2017 | 10:33
von Justyna Dogruöz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24.de hat die Auzhalung ausgeführt Vielen Dank.




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