Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 284 Views | 22.12.2017 | 16:12 Uhr
geschrieben von R. Forstner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (80634 München)

Willkürliche Erhöhung der monatlicher Abschlagsleistung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 918439

Sehr
SCHLAGWORTE
geehrte Damen und Herren, trotz mehrfachen E-Mail-Verkehr mit Ihrem Hause habe ich bis zum heutigen Tage keine abschließende oder gar nachvollziehbare Antwort von Ihnen erhalten. Gem. online mit Ihrem Haue geschlossenen Strombelieferungsvertrag ist mir schriftlich bei Abschluß des Stromvertrages ein monatlicher Abschlag in Höhe von Euro 79,-- bestätigt worden. Ohne Grund wird nun nach Zusendung der Vertagsbestätigung ein Abschlag durch Ihr Hause auf Euro 86,-- erhöht. Gem. Ihren Ausführungen läge dies folgendem zugrunde: "Der Abschlag wird aus den Komponenten Arbeitspreis und Grundpreis errechnet. Die für Sie geltenden Preise entnehmen Sie bitte Ihrer Wechselbestätigung. " Dies habe ich berechnet bzw. nachberechnet und es ergibt sich trotzdem lediglich ein monatlicher Abschlag in Höhe von Euro 78,27, sprich gerundet auf Euro 79,-- und nicht wie von Ihrem Hause eigenmächtig erhöhten Abschlag von Euro 86,--. Mit Ihrem E-Mail vom 08.12.2017 forderten Sie mich auf, Schriftstücke Ihnen vorzulegen, in welchen ersichtlich wird, dass tatsächlich bei Online-Abschluß ein monatlicher Abschlag von Euro 79,-- erfolgt ist. Dies habe ich umgehend am 09.12.2017 um 17:45 Uhr veranlasst. Kopien der Ausdrucke hochgeladen und Ihnen als PDF-Dokumente zukommen lassen. Danach erhielt ich von Ihnen erneut die Standard-Rückantwort "Der Abschlag wird aus den Komponenten Arbeitspreis und Grundpreis errechnet. Die für Sie geltenden Preise entnehmen Sie
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bitte Ihrer Wechselbestätigung. " Hierauf erhielten Sie nun erneut von mir ein E-Mail-Schreiben vom 11.12.2017, mit der Bitte um Änderung des Abschlages auf Euro 79,--. So wie mit Ihrem Hause vereinbart. Dennoch seitdem keine weiteren Antworten seitens Ihres Hauses mehr. Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen, bin ich mit einer Abschlagsänderung auf Euro 86,-- nicht einverstanden. Lt. meinem letzten E-Mail-Schreiben vom 12.12.2017 habe ich Ihnen dies ebenfalls mitgeteilt hund es ergibt sich gem. Ihren Angaben ein monatlicher Abschlag in Höhe von Euro 78,27, gerundet also Euro 79,-- und nicht wie von Ihren Hause schrifltich mitgeteilt auf Euro 86,--. Dies empfinde ich als willkürliche Abschlagsänderung, welche in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlich mit Ihrem Hause abgeschlossenen Vertrag steht. Aus diesem Grunde fordere ich Sie letztmalig auf, den Sachverhalt entsprechend auf den mit Ihrem Hause geschlossen Vertragsinhalten, welche ich Ihnen bereits per E-Mail überlassen habe, zu ändern. Ich brauche keine freiwillige Überzahlung durch erhöhte Abschläge zu entrichten, welche ich gar nicht in Anspruch nehmen werde. Eine Auszahlung der Überzahlungen, verursacht durch einen höheren Abschlag Ihrerseits, nach Ablauf der Vertragsfrist ist ebenso keine Option für mich. Gem. meinen Online-Abschluss mit Ihrem Hause sind es definitiv Euro 79,-- und dieser Abschlag wurde mit Ihrem Hause vereinbart. Mit freundlichen Gruß R. Forstner
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Änderung / Einhaltung des gem. online geschlossenen Strommvertrages, monatlicher Abschlag € 79,--


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2017 | 16:12
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Forstner, vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung der Umstände. Wir haben Ihr Anliegen erneut geprüft und bestätigen ihnen die gewünschte Absenkung Ihres Abschlags. Wir hoffen, Sie haben ein friedliches Weihnachten 2017 und senden unsere besten Wünsche. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.01.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


20.01.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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