Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 390 Views | 22.12.2017 | 16:16 Uhr
geschrieben von Lev Levin

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Einseitige Abschlagserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 785902

Anbieter verlangt ungerechtfertigt hohe Abschlagszahlungen.

Anstatt des beim Vertragabschluss vereinbarten Abschlags in der Höhe von 71 Euro (belegt durch tatsächliche Verbräuche der letzten Jahre) bucht BEV nun 112 Euro ab, also fast 60 % mehr! Angeblich hat der Netzbetreiber eine solche Prognose mitgeteilt.

Auf die Reklamation bei BEV wurden wir gebeten, die letzte Jahresverbrauchsabrechnung zuzusenden, was dann am 01.12.2017 (also vor drei Wochen) erfolgte. Statt den Betrag jetzt einfach anzupassen, schreibt nun BEV per E-Mail am 07.12.2017, dass der Netzbetreiber die neue Prognose wieder bestätigen muss, antwortet aber nicht auf die Anfrage.

Unsere weitere E-Mail-Rückfragen werden seitdem nicht beantwortet und BEV-Kundenservice kann/will nicht weiterhelfen. Alles wird auf fehlende Rückmeldung des Netzbetreibers geschoben, ohne die man nichts machen könne.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücküberweisung der Überzahlung, Änderung der Abschlagshöhe gemäß Auftrags-Urkunde vom 07.09.2017 auf 71 Euro monatl.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2017 | 16:16
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Levin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ganz offensichtlich konnten wir Ihnen nicht verständlich machen, dass Ihre Abschlagsberechnung auf den historischen Verbrauchsangaben Ihres regionalen Netzbetreibers basiert. Diese haben wir Ihnen in Ihrer Belieferungsbestätigung bereits am 14.09.17 mitgeteilt. Um Ihnen dennoch entgegen zu kommen, haben wir nun Ihren Abschlag Ihrem Wunsch entsprechend angepasst. Von Einseitigkeit kann hier keine Rede sein. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.12.2017 | 21:09
von Lev Levin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.01.2018 | 19:42
von Lev Levin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erst nach einer Beschwerde bei ReclaBox wurde das Problem gelöst.
danke ReclaBox




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