|
294 Views | 24.12.2017 | 09:14 Uhr
geschrieben von Rene Mads
Waschmaschiene 1 Jahr alt und schon kaputt, Reperatur 180 Euro.
Die Maschiene verliert Wasser durch die Tür. Laut
Bosch ist das nicht deren Problem, da Dichtungen nicht unter Garantie fallen. Laut Kundendienst konnte Bosch alle Gummiteile auch von der gesetzlichen Gewährleistung (!) ausschließen. Besonders der letzte Teil scheint mir sehr unwahrscheinlich.
Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH:
Bosch sollte sich an gesetzliche Gewährleistung halten.
ofortantwort
27.12.2017 | 11:22
Firmen-Antwort von:
Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Bosch Infoteam
Sehr geehrter Herr Mads, wir bedauern, dass Ihnen Ihre Waschmaschine Grund zur Klage gibt. Wie Sie jedoch sicher verstehen, kann aus der Ferne keine Diagnose gestellt oder eine Vorgehensweise bestimmt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, da wir mit Ihrem hier angegebenen Namen keinen Auftrag finden können, das Gerät vom Kundendienst vor Ort überprüfen zu lassen. Nach erfolgter Überprüfung können weitere Möglichkeiten direkt vor Ort mit den Techniker besprochen werden. Unter folgendem Link: www.bosch-home.com/de/service/reparaturservice finden Sie die Kontaktdaten sowie weitere Informationen und könne direkt online einen Termin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.