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208 Views | 27.12.2017 | 14:59 Uhr
geschrieben von Burkhard Herbach
DHL (Bonn)
Bestell-/Kundennummer: Ticket: DP01-30778272
Zusteller stellt nicht zu, sondern wirft nur eine Abholkarte ein.
Der Zusteller hat am 22.12.2017, ohne ein Paket in der Hand zu haben und konsequenter Weise auch ohne anzuklingeln, einfach nur die Abholkarte eingeworfen. Damit war für ihn der Fall offensichtlich schnell erledigt. Soll der Kunde doch sein Paket selber abholen! Dumm nur, dass das Zustellfahrzeug beobachtet und die Zustellungsverweigerung durch die Außenkameras aufgezeichnet wurde. Leider war es aufgrund des blitzschnellen Karteneinwurfes nicht möglich den Mitarbeiter zu stellen. Weil eine erneute Zustellung von
DHL nicht vorgesehen ist, mussten die beiden Pakete persönlich abgeholt werden. Da mit Kameraaufnahmen nachweisbar ist, dass keine Zustellabsicht bestand, verlangen wir Schadensersatz für den persönlichen Abholaufwand am Samstag, den 23.12. und die Rückerstattung der erhobenen Versandkosten.
Meine Forderung an DHL:
Erstattung des Abholaufwandes und der für die beiden Pakte erhobenen Versandkosten.
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