Wie
ich mittlerweile schon öfter lesen musste, gibt es nun auch bei mir massive Probleme mit der Auszahlung meines vorhandenen Guthabens. Aber von Anfang. Ich habe im September 2016 zur BEV gewechselt, weil ich Stromkosten sparen wollte. Ein Jahr später ging mir ein Schreiben zu, ich möge meinen Zählerstand mitteilen, was ich auch korrekt per E-Mail am gewünschten Datum tat. Eine Empfangsbestätigung seitens der BEV gab es natürlich nicht, aber ich dachte das wird schon passen. Denkste! nach mehrmaligen telefonischen Rückfragen schrieb ich nach ca. 8 Wochen eine bitterböse E-Mail, dass die gesetzliche Frist von 6 Wochen zur Erstellung der Jahresrechnung nun überschritten wurde und wenn nötig sorge ich auch rechtlich dafür, dass ich meine Rechnung kriege, ich war mir nämlich sehr sicher ein Guthaben zu haben. Siehe da, plötzlich ging die Bearbeitung ganz schnell und wenige Tage später bekam ich meine Rechnung mit dem erwarteten Guthaben. Laut der Rechnung solle dies mit den zukünftigen Abschlägen (die sich ebenfalls verringert hatten) ausgezahlt werden. Zum nächsten Abschlagstermin konnte ich dann die Buchung des (immerhin) neuen Abschlags feststellen, nichts da mit Verrechnung! Also schrieb ich wiederum eine E-Mail und bat um die Auszahlung des Guthabens bis spätestens 29.12. Am 15.12 bekam ich tatsächlich eine freudige E-Mail, die Auszahlung des Guthabens wäre freigegeben und würde in einigen Tagen auf das bekannte Konto gutgeschrieben. Nun, das Guthaben ist bis jetzt noch nicht gutgeschrieben. Am 29.12. (ich habe ja zumindest auf das Ende meiner Freist gewartet) schreib ein eine weitere E-Mail an den Kundenservice, man möge jetzt bitte unverzüglich zahlen, sonst buche ich halt die Abschläge zurück bis ich mein Guthaben habe. Ich forderte über meinen E-Mail Client eine Empfangsbestätigung an - diese wurde auch etwa eine halbe Stunde später (aus PRAG!) versendet, die Mail wurde also definitiv gelesen. Eine Antwort, geschweige denn mein Guthaben, ist immer noch nicht eingetroffen. Nun muss ich wohl demnächst mal mit meinem Anwalt sprechen, ob das Zurückbuchen der Abschläge so ohne weiteres geht, ich habe wirklich keine Lust mehr.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Auszahlung des Guthabens aus der letzten Jahresrechnung
Beschwerde ist gelöst