Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 475 Views | 09.01.2018 | 06:23 Uhr
geschrieben von Ute Serr

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Senkung des monatlichen Abschlag möglich

Bestell-/Kundennummer: 842849

Trotz schriftlicher und telefonischer Bitte wird der überteuerte Abschlag nicht gesenkt. Erste Abschlagszahlung falsch

Der zu bezahlende monatliche Abschlag wurde auf 93,-Euro von der BEV festgelegt. Auf mein schriftliches Bitten den überteuerten Abschlag auf 80,- Euro zu senken, der noch immer ausreichend ist um anfallende Kosten zu decken, wurde ich auf die AGB verwiesen und das dies nicht möglich ist. Dies wollte ich mir telefonisch erklären lassen. Nach 2 Tagen und etlichen Stunden in der Warteschleife wurde ich "süffisant" darauf hingewiesen das es halt nicht geht und das wäre halt so. Dann kam die erste Abbuchung des monatlichen Abschlag. Anstatt wie von mir gefordert den Abschlag zu senken wurden 101,- Euro abgebucht. Auf telefonische Anfrage wurde mir mitgeteilt das der monatliche Bonus vergessen worden sei und das sowas auch mal passieren kann. Weiterhin kam es mir vor als wenn das Service Personal dringend nachgeschult werden müsste. Fehlerfreie korrekte Antworten kann man hier nicht erwarten.
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Senkung des monatlichen Abschlag und Rückzahlung des zuviel gezahlten Abschlag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2018 | 06:23
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Serr, wir bedauern den schlechten Eindruck, den Sie offensichtlich von unserem Service haben. Ganz sicher hat hier niemand die Absicht, Ihre Anliegen in irgendeiner Form nicht ernst zu nehmen. Sie hatten Ihren Vertrag für einen erwarteten Verbrauch von 3700 kWh abgeschlossen. Entsprechend wird Ihr Abschlag berechnet. Die Rückerstattung aus der ersten Buchung ist bereits an Sie unterwegs. Falls Sie hierzu Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich wieder direkt an uns wenden. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.01.2018 | 15:11
von Ute Serr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei einem Verbrauch von 3700 kWh fallen Kosten (inklusive Bonus) von 829,47 Euro an die mit einem monatlichen Abschlag von 80,-Euro abgedeckt sind. Trotzdem weigern Sie sich den Abschlag zu senken. Warum?
Ich finde es auch sehr ärgerlich dies öffentlich diskutieren zu müssen aber wie schon beschrieben ist es telefonisch nicht zu klären.


13.01.2018 | 17:58
von Ute Serr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keine Antwort bekommen warum der monatliche Abschlag nicht gesenkt wird obwohl die anfallenden Jahreskosten gedeckt wären


17.01.2018 | 16:07
von Ute Serr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Obwohl hier eine Rückzahlung zugesagt wurde ist bis heute keine Rückerstattung erfolgt. Weiterhin wird mir auch keine Antwort auf meine Frage zu dem monatlichen Abschlag gegeben. Da ich dieses Verhalten der BEV nicht hinnehme, werde ich andere Schritte einleiten um so zu meinem Recht zu kommen. Warte noch bis Freitag und werde mich dann an anderen Stellen beschweren


24.01.2018 | 19:51
von Ute Serr endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bekomme keine Antwort warum der Abschlag nicht gesenkt werden kann. Werde bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde einreichen




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